Mehrwertsteuer · Schweizer KMU
Im Tabulo-Fixpreis ab CHF 99 pro Monat ist die MWST-Abrechnung enthalten: erstellt, abgestimmt, eingereicht und freigegeben von einem Treuhänder mit Fachausweis. Wer selber abrechnet, findet hier die Methodenwahl, die Fristen und die Grenzwerte.
Methodenwahl
Der Saldosteuersatz spart Erfassungsarbeit und kostet meistens mehr Steuer. Effektiv ziehen Sie jeden Franken Vorsteuer ab und tragen dafür den Aufwand. Welche Methode günstiger ist, hängt an einer einzigen Grösse: Ihrer Vorsteuer im Verhältnis zum Umsatz.
Den Saldosteuersatz darf anwenden, wer höchstens CHF 5'024'000 steuerbaren Umsatz inklusive MWST und höchstens CHF 108'000 Steuerzahllast pro Jahr erreicht. Wer darüber liegt, rechnet effektiv ab. Anwenden dürfen Sie den Satz erst, wenn ihn die ESTV bewilligt hat.
Entscheidend ist der Anteil Ihrer Kosten, der überhaupt MWST trägt. Löhne tragen keine, viele Mieten und Versicherungsprämien ebenfalls nicht. Ein Handels- oder Bauunternehmen mit hohem Wareneinsatz hat viel Vorsteuer, ein Beratungsbetrieb wenig. Schätzen müssen Sie nichts: Der Wert des letzten Jahres steht im Vorsteuerkonto Ihrer Buchhaltung.
Maschinen, Fahrzeuge, ein Ladenumbau oder neue IT erzeugen in einem einzigen Jahr viel Vorsteuer. Effektiv holen Sie diese zurück, mit dem Saldosatz nicht. Die Bindungsfrist verhindert, dass Sie kurzfristig umdisponieren.
Die Einfuhrsteuer, die Sie beim Zoll bezahlen, ist effektiv abziehbar, unter dem Saldosatz nicht. Exportumsätze sind von der Steuer befreit: Sie kassieren keine MWST, tragen aber Schweizer Kosten mit Vorsteuer. Effektiv führt das häufig zu einer Rückzahlung durch die ESTV, mit dem Saldosatz zahlen Sie weiter.
Der Saldosatz kauft weniger Arbeit gegen mehr Steuer. Beziffern Sie beide Seiten. Läuft Ihre Buchhaltung ohnehin und werden die MWST-Codes automatisch mitgeführt, sparen Sie mit dem Saldosatz kaum Arbeit.
Angenommene Zahlen, keine Kundenrechnung. Alle Leistungen zum Normalsatz von 8.1 %, angenommener Saldosatz 5.9 %. Welcher Saldosatz für Ihre Tätigkeit gilt, sagt Ihnen die ESTV.
| Umsatz inklusive MWST (400'000 × 1.081) | CHF 432'400 |
| Steuer auf dem Umsatz, effektiv (400'000 × 8.1 %) | CHF 32'400 |
| Zahlung mit Saldosatz (432'400 × 5.9 %) | CHF 25'512 |
Die Saldo-Zahlung steht damit fest, unabhängig von den Kosten der Agentur. Bewegen kann sich nur die effektive Seite.
| Zahlung an die ESTV | Fall A: viel Vorsteuer Technik, Lizenzen, externe Fachleute |
Fall B: wenig Vorsteuer Arbeit intern, Miete ohne MWST |
|---|---|---|
| Vorsteuer im Jahr | CHF 18'000 | CHF 5'000 |
| Effektiv: 32'400 minus Vorsteuer | CHF 14'400 | CHF 27'400 |
| Saldosteuersatz | CHF 25'512 | CHF 25'512 |
| Günstiger ist | effektiv, um CHF 11'112 | der Saldosatz, um CHF 1'888 |
Was eine einzelne Investition ändert. Die Agentur aus Fall B kauft im Folgejahr Technik für CHF 60'000 inklusive MWST. Darin stecken CHF 4'496 Vorsteuer (60'000 × 8.1 ÷ 108.1), zusammen mit den laufenden 5'000 also CHF 9'496. Effektiv zahlt sie in diesem Jahr CHF 22'904 statt unveränderter CHF 25'512. Eine einzige Anschaffung dreht die Rechnung. Entscheiden Sie deshalb mit den Zahlen der nächsten Jahre, nicht mit denen des letzten Abschlusses.
Der Kipppunkt. Bei diesem Umsatz und diesem angenommenen Saldosatz liegt die Grenze bei rund CHF 6'900 Vorsteuer pro Jahr. Darüber ist die effektive Methode günstiger, darunter der Saldosatz. Rechnen Sie diesen Punkt für Ihren Betrieb aus, dann sehen Sie auch, wie viel Reserve Sie haben, bevor die Wahl kippt.
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten. Umsatz, Vorsteuern und der Saldosatz von 5.9 % sind frei gewählt und beziehen sich auf keinen realen Betrieb.
Die ausführliche Fassung mit allen Rechenwegen steht im Beitrag MWST-Abrechnung: effektiv oder Saldosteuersatz?
Fristen
Die Abrechnung reichen Sie elektronisch über das Portal der ESTV ein. Die Zahlung gehört zur Frist dazu. Für die Jahresabrechnung gilt die 60-Tage-Regel nur für die Schlussabrechnung, unterjährig laufen Raten.
| Abrechnungsart | Periode | Einreichung und Zahlung |
|---|---|---|
| Effektiv | quartalsweise | innert 60 Tagen nach Periodenende |
| Saldosteuersatz | halbjährlich | innert 60 Tagen nach Periodenende |
| Jahresabrechnung, effektiv auf Antrag, Umsatz höchstens CHF 5'005'000 |
jährlich | drei Raten, fällig bis 150, 240 und 330 Tage nach Beginn der Steuerperiode (MWSTG Art. 86a). Schlussabrechnung innert 60 Tagen nach Periodenende. |
| Jahresabrechnung, Saldosatz auf Antrag, Umsatz höchstens CHF 5'005'000 |
jährlich | eine Rate, fällig bis 240 Tage nach Beginn der Steuerperiode (MWSTG Art. 86a). Schlussabrechnung innert 60 Tagen nach Periodenende. |
Die Umsatzgrenze der Jahresabrechnung von CHF 5'005'000 ist nicht dieselbe Zahl wie die Saldosatz-Limite von CHF 5'024'000. Zahlen Sie zu spät, ist ohne Mahnung Verzugszins geschuldet: 4.0 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026 (Zinssatzverordnung EFD, SR 631.014). Erhoben wird er erst ab einem Zinsbetrag von CHF 100. Der Satz wird jährlich neu festgelegt.
Grenzwerte
Steuerpflichtig wird ein Unternehmen ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz. Darunter können Sie sich freiwillig unterstellen, was sich vor allem in der Aufbauphase lohnt: Wer in Einrichtung, Geräte oder Software investiert, bezahlt mehr Vorsteuer, als er Steuer auf den Umsätzen schuldet.
Die Saldosatz-Limiten sind keine Fallbeile. Ein einzelnes Jahr darüber beendet die Zulassung nicht. Zwingend wechseln müssen Sie erst, wenn ein Grenzwert in drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden überschritten ist, und dann auf Beginn der vierten Steuerperiode (MWSTV Art. 81 Abs. 3). Wer sich diesen Werten nähert, richtet die Belegerfassung besser früh auf die effektive Methode aus.
MWST auslagern, ab CHF 99Mit Tabulo
Beim Start klären wir mit Ihnen Kontenplan und MWST-Methode. Danach läuft die Abrechnung ohne Ihr Zutun. Sie geben nur die Zahlung an die ESTV in Ihrem E-Banking frei.
MWST-Codes laufen mit der Verbuchung mit, die Abrechnung entsteht aus den Zahlen der Periode
Das MWST-Konto wird gegen die Abrechnung abgestimmt, Differenzen klären wir vor dem Einreichen
Ein Treuhänder mit Fachausweis gibt die Abrechnung frei, bevor sie das Haus verlässt
Einreichung über das ESTV-Portal innert Frist, Sie erhalten den Zahlungsbetrag mit dem Monatsreport
Fehler
Der Saldosatz gilt als der einfachere Weg, und für die Erfassung stimmt das. Ob er auch der günstigere ist, hängt allein an Ihren Vorsteuern. Für das erste Jahr genügt eine Schätzung der Kosten, die MWST tragen.
Wer im Jahr darauf ein Fahrzeug oder eine Maschine kauft, verliert den Vorsteuerabzug darauf und kommt wegen der Bindungsfrist nicht kurzfristig heraus. Investitionspläne gehören in die Entscheidung.
Der Saldosatz ist ein Satz für die Abrechnung mit der ESTV, nicht für Ihre Fakturierung. Ihren Kunden verrechnen Sie den gesetzlichen Satz, im Normalfall 8.1 %.
Die Abrechnung wird gerne aufgeschoben, weil noch Belege fehlen. Die Frist läuft trotzdem, und Verzugszins fällt auch dann an, wenn die Abrechnung später korrekt ist.
Die Zulassung zum Saldosatz hängt an den Limiten für Umsatz und Steuerzahllast. Wer stark wächst, behält sie laufend im Blick, statt die Überschreitung erst beim Jahresabschluss zu bemerken.
Fragen
Von der Saldosatz-Methode zur effektiven Abrechnung frühestens nach einem Jahr, zurück zum Saldosatz erst nach drei Jahren. Der Wechsel ist jeweils nur auf Beginn einer Steuerperiode möglich und muss der ESTV gemeldet werden, sonst wird er nicht bewilligt. Auf dem Zeitwert Ihrer Gegenstände und Dienstleistungen fallen beim Wechsel Korrekturen an, in beide Richtungen. Rechnen Sie diese vorher, nicht erst bei der ersten Abrechnung.
Eine Verlängerung der Frist für die Einreichung lässt sich im ESTV-Portal beantragen. Auf die Zahlung wirkt sie nicht: Bei verspäteter Zahlung ist ohne Mahnung Verzugszins geschuldet, ab dem Kalenderjahr 2026 zu 4.0 Prozent und erhoben ab einem Zinsbetrag von CHF 100. Wer nur auf fehlende Belege wartet, fährt meistens besser, wenn er einreicht und später korrigiert.
Der Fehler gehört in die Periode, in der er entstanden ist, nicht in die laufende Abrechnung. Sie korrigieren die betroffene Periode gegenüber der ESTV. Kein Verzugszins fällt an, wenn die Nachbelastung auf einem Fehler beruht, der beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hätte (MWSTG Art. 87 Abs. 2). Bei uns fallen solche Differenzen bei der Abstimmung des MWST-Kontos auf, bevor die Abrechnung rausgeht.
Was privat genutzt wird, gehört nicht in den Vorsteuerabzug. Beim Geschäftsfahrzeug, bei privat bezogenen Waren und bei Naturalbezügen rechnen Sie einen Privatanteil ab. Die Ansätze richten sich nach denselben Regeln wie bei der direkten Steuer. Mit dem Saldosatz deklarieren Sie den Privatanteil zum bewilligten Satz. Der Punkt wird oft erst beim Jahresabschluss bemerkt, weil ihn unterjährig niemand führt; bei uns läuft er in der monatlichen Verbuchung mit.
Ja. Wer Dienstleistungen von Anbietern im Ausland bezieht, etwa Software-Abos, Werbung oder Beratung, schuldet darauf die Bezugsteuer. Effektiv deklarieren Sie diese und ziehen sie im gleichen Zug als Vorsteuer ab, soweit Sie zum Abzug berechtigt sind. Mit dem Saldosatz ist dieser Abzug nicht möglich, die Bezugsteuer bleibt Aufwand.
Die Abrechnung selbst, die Abstimmung des MWST-Kontos, die Freigabe durch einen Treuhänder mit Fachausweis und die Einreichung über das ESTV-Portal. Beim Start klären wir mit Ihnen die Methodenwahl. Das alles steckt im Monatsbetrag ab CHF 99, wie die Preisübersicht zeigt. Separat verrechnen wir nur Beratung ausserhalb des Pakets, zu CHF 160 pro Stunde, und das Nachbuchen vergangener Jahre.
Diese Seite erklärt die Methodenwahl allgemein und ersetzt keine Beurteilung Ihres Falls. Bei mehreren Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sätzen lohnt sich eine Abklärung mit einer Fachperson oder direkt bei der ESTV. Stand: August 2026.
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