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AG gründen in der Schweiz: Kapital, Ablauf, Kosten

CHF 100'000 Aktienkapital, mindestens CHF 50'000 einbezahlt, Eintrag für CHF 420. Mit Gebührenbeispiel 2026 für Zürich, Luzern und Bern.

Eine AG gründen Sie in der Schweiz mit mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, allein oder zu mehreren (Art. 620 und 621 OR). Davon zahlen Sie bei Einlagen in Geld vor der Gründungsversammlung mindestens CHF 50'000 auf ein Bankkonto ein. Dieses Geld ist keine Gebühr, es bleibt Kapital der AG. Die Gebühren kommen dazu, im Beispiel für Zürich 2026 sind es CHF 1'065 für Notariat, Handelsregister und Bankkonto.

Aktienkapital von CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt

Für die Einzahlung, im Aktienrecht Liberierung genannt, gelten zwei Untergrenzen zugleich (Art. 632 OR).

  • Auf jede Aktie zahlen Sie mindestens 20 % ihres Nennwerts ein, bei einer Aktie zu CHF 100 also CHF 20.
  • Alle Einzahlungen zusammen betragen mindestens CHF 50'000.

Bei CHF 100'000 Aktienkapital entscheidet die zweite Grenze, denn 20 % wären nur CHF 20'000. Über die spätere Einzahlung der übrigen CHF 50'000 beschliesst der Verwaltungsrat (Art. 634b OR).

Das einbezahlte Kapital zählt nicht zu den Gründungskosten. Die Bank gibt es frei, sobald die AG im Handelsregister eingetragen ist (Art. 633 OR).

Verwaltungsrat und Wohnsitz in der Schweiz

Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, Sie können ihn also allein besetzen (Art. 707 OR). Für die Vertretung der AG stellt das Gesetz zwei Bedingungen (Art. 718 OR).

  1. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats darf die AG vertreten, also für sie unterschreiben.
  2. Eine Person, die in der Schweiz wohnt, kann die AG vertreten. Sie sitzt im Verwaltungsrat oder ist Direktor. Ein Direktor gehört nicht zum Verwaltungsrat, vertritt die AG aber in dessen Auftrag.

Wer in der Schweiz wohnt, aber nicht für die AG unterschreiben darf, erfüllt die zweite Bedingung nicht. Regeln Statuten oder Organisationsreglement nichts anderes, unterschreibt jedes Mitglied des Verwaltungsrats allein (Einzelunterschrift).

Sind Sie das einzige Mitglied, wohnen in der Schweiz und unterschreiben allein, erfüllen Sie beide Bedingungen selbst. Wohnen alle Mitglieder im Ausland, braucht die AG zusätzlich einen Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz.

Unterschreiben immer zwei Personen gemeinsam (Kollektivunterschrift zu zweien), verlangt das Handelsregisteramt St. Gallen eine zweite unterschriftsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Merkblatt Neueintragung Aktiengesellschaft).

Verzicht auf die Revisionsstelle

Eine AG lässt ihre Jahresrechnung von einer Revisionsstelle prüfen. Verzichten können Sie darauf nur, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 727a OR).

  • Die AG ist nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet.
  • Sie hat im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen.
  • Alle Aktionäre stimmen dem Verzicht zu.

Zur ordentlichen Revision verpflichtet sind unter anderem Publikumsgesellschaften, etwa mit kotierten Aktien, und Gesellschaften mit Pflicht zur Konzernrechnung. Dasselbe gilt für eine AG, die in zwei Geschäftsjahren nacheinander zwei von drei Grössen überschreitet. Die Grössen sind CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen (Art. 727 OR).

Bei der Gründung erklären Sie den Verzicht, das Opting-out, mit der KMU-Erklärung, die Sie dem Handelsregisteramt einreichen (Handelsregisteramt Basel-Landschaft, Wegleitung Opting-out). Der Verzicht gilt auch für die folgenden Jahre. Jeder Aktionär kann aber spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen.

Sechs Schritte von den Statuten bis zum Handelsregister

  1. Sie legen den Namen der AG fest und entwerfen die Statuten.
  2. Sie bestimmen den Verwaltungsrat. Jedes Mitglied bestätigt, dass es die Wahl annimmt (Annahmeerklärung).
  3. Sie wählen eine Revisionsstelle. Sind die drei Voraussetzungen für den Verzicht erfüllt, können Sie stattdessen die KMU-Erklärung abgeben.
  4. Einlagen in Geld zahlen Sie vor der Gründungsversammlung auf ein Bankkonto ein, die Bank bestätigt die Einzahlung (Art. 633 OR).
  5. Sie lassen die Gründung öffentlich beurkunden, bei einem beliebigen Notariat in der Schweiz. In die Urkunde gehört die Stampa-Erklärung. Darin stellen Sie fest, dass es ausser den belegten keine Sacheinlagen, Verrechnungen oder besonderen Vorteile gibt (Art. 629 OR).
  6. Sie reichen die unterschriebene Anmeldung mit den Unterlagen beim Handelsregisteramt ein.

Die AG entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 643 OR). Eine feste Frist dafür gibt es nicht. Das KMU-Portal des Bundes nennt für die Anmeldung 5 bis 60 Tage, je nach Komplexität und Auslastung des Handelsregisteramts (Anmeldung im Handelsregister).

Unterlagen für die Anmeldung beim Handelsregister

Mit der Anmeldung reichen Sie diese Unterlagen ein.

  • öffentliche Urkunde über die Gründung
  • Statuten
  • Bestätigung der Bank über die Einzahlung
  • Annahmeerklärungen des Verwaltungsrats
  • Protokoll des Verwaltungsrats
  • unterschriebene Anmeldung
  • KMU-Erklärung, falls Sie auf die Revisionsstelle verzichten
  • Erklärung zur Adresse, falls die AG ihre Adresse bei jemand anderem hat (c/o-Adresse)
  • je nach Kanton die Lex-Koller-Erklärung zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • bei Sacheinlagen der Sacheinlagevertrag, der Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors

Das Formular für die Lex-Koller-Erklärung liefert das Notariat (Belege nach Art. 43 HRegV).

Kosten der AG-Gründung: im Beispiel CHF 1'065 bis CHF 2'165

Das Beispiel rechnet für eine AG mit CHF 100'000 Aktienkapital mit drei Posten.

  • CHF 420 für die Neueintragung im Handelsregister
  • Notariatsgebühr nach kantonalem Tarif, ohne MWST und Auslagen
  • CHF 145 für das Kapitaleinzahlungskonto, der Preis von PostFinance, der Betrag hängt von der Bank ab

Nicht eingerechnet sind Beglaubigungen, Registerauszüge und Honorare für Beratung. Alle drei Kantone bemessen die Notariatsgebühr am Aktienkapital, nicht am einbezahlten Betrag.

NotariatAnsatzMindestensHöchstens
Zürich1 ‰ des KapitalsCHF 500CHF 4'000
Luzern3 ‰ bis CHF 500'000 KapitalCHF 1'000CHF 11'750
BernRahmentarif für Kapital bis CHF 200'000CHF 1'000CHF 1'600

Bei CHF 100'000 Aktienkapital ergeben 1 ‰ CHF 100 und 3 ‰ CHF 300. In Zürich und Luzern gilt darum der Mindestbetrag. Für Bern rechnet das Beispiel mit dem mittleren Wert von CHF 1'300.

KantonNotariatRegisterKontoSumme
ZürichCHF 500CHF 420CHF 145CHF 1'065
LuzernCHF 1'000CHF 420CHF 145CHF 1'565
Bern, mittlerer TarifCHF 1'300CHF 420CHF 145CHF 1'865

Beispiel für CHF 100'000 Aktienkapital, Stand 2026. Quellen: Handelsregister Zürich, Notariatstarife Zürich, Luzern und Bern

Mit dem Minimum und dem Maximum des Berner Tarifs liegt die Summe zwischen CHF 1'565 und CHF 2'165. Die Emissionsabgabe, eine Abgabe von 1 % auf dem Aktienkapital, fällt erst über CHF 1 Mio. Kapital an, bei CHF 100'000 also nicht (KMU-Portal des Bundes).

AG oder GmbH im Rechtsform-Vergleich

Der Rechtsform-Vergleich stellt Kapital, Haftung, Gründungskosten und Abgaben von Einzelfirma, GmbH und AG nebeneinander. Der Link öffnet ihn für Zürich mit CHF 500 Notariatsgebühr. Der Rechner zählt das Einzahlungskonto nicht mit und zeigt für die AG darum CHF 920 Gründungskosten statt CHF 1'065. Wie die Gründung einer GmbH abläuft, steht im Ratgeber Firma gründen in der Schweiz.

Bestehende GmbH in eine AG umwandeln

Eine bestehende GmbH wandeln Sie nach dem Fusionsgesetz in eine AG um. Auch dann beträgt das Kapital der AG mindestens CHF 100'000, erhöhen können Sie es im gleichen Schritt. Dem Handelsregisteramt reichen Sie eine Umwandlungsbilanz ein, die höchstens sechs Monate alt ist. Wirksam wird die Umwandlung mit dem Eintrag im Handelsregister (Handelsregisteramt Zürich, Fragen zum Fusionsgesetz).

Nach dem Eintrag folgen Buchhaltung, Löhne und MWST

  1. Führen Sie Buch. Die AG ist dazu verpflichtet und erstellt für jedes Geschäftsjahr eine Jahresrechnung (Art. 957 und 958 OR).
  2. Beschäftigt die AG Personal, melden Sie sie bei der AHV-Ausgleichskasse an. Auch Sie selbst gelten als angestellt. Dazu kommen die obligatorischen Versicherungen für berufliche Vorsorge (BVG) und Unfall (UVG) (KMU-Portal, Checkliste Gründung).
  3. Klären Sie die MWST. Pflichtig ist die AG ab CHF 100'000 Umsatz innerhalb eines Jahres im In- und Ausland aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Erwarten Sie diesen Umsatz schon in den ersten zwölf Monaten, beginnt die Pflicht mit der Aufnahme der Tätigkeit. Sie melden die AG innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV an.
  4. Rechnen Sie mit Lohn oder Dividende? durch, wie Sie den Gewinn beziehen.

Tabulo übernimmt nach dem Eintrag die Buchhaltung, ausgelagert zum Fixpreis, mit Jahresabschluss und Lohnbuchhaltung.

Beginnen Sie mit drei Entscheiden: Name der AG, Verwaltungsrat mit Unterschriften, Revisionsstelle oder Verzicht. Fragen Sie dann Ihre Bank nach dem Kapitaleinzahlungskonto und ein Notariat nach einem Termin. Zum Termin bringen Sie den Statutenentwurf und die Bestätigung der Bank mit.

Häufige Fragen

Kann ich eine AG allein gründen?

Ja. Eine AG können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gründen, und der Verwaltungsrat darf aus einem einzigen Mitglied bestehen (Art. 620 und 707 OR).

Wie viel vom Aktienkapital muss ich einzahlen?

Insgesamt mindestens CHF 50'000 und auf jede Aktie mindestens 20 % ihres Nennwerts.

Muss ein Verwaltungsrat in der Schweiz wohnen?

Nicht zwingend. Die Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die für die AG unterschreiben darf, kann auch ein Direktor sein. Die Staatsangehörigkeit ist nicht massgebend.

Kann ich eine AG ohne Notar gründen?

Nein. Die Gründung braucht eine öffentliche Urkunde (Art. 629 OR).

Kann das Aktienkapital in Euro geführt werden?

Ja, wenn der Euro für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist. Der Gegenwert muss bei der Gründung mindestens CHF 100'000 betragen, und die Buchhaltung läuft dann in Euro. Zulässig sind seit dem 1. Januar 2023 auch US-Dollar, britische Pfund und Yen, unter denselben Bedingungen (Art. 621 OR).

Was kostet die Gründung einer AG?

In Zürich kommt die Beispiel-AG auf CHF 1'065 für Beurkundung ohne MWST, Handelsregister und Einzahlungskonto. Luzern und Bern stehen im Abschnitt zu den Kosten.

Braucht meine AG eine Revisionsstelle?

Ja, ausser sie hat im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen, alle Aktionäre stimmen dem Verzicht zu und keine ordentliche Revision ist vorgeschrieben.

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