Der BVG-Rechner prüft zuerst die Eintrittsschwelle. Verdient jemand 2026 beim gleichen Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr, muss der Betrieb ihn in der Pensionskasse versichern, sofern keine Ausnahme gilt. Vom Jahreslohn zieht der Rechner danach den Koordinationsabzug von CHF 26'460 ab. Auf dem Rest, dem koordinierten Lohn, berechnet er die Altersgutschrift nach Alter. Das Ergebnis ist das gesetzliche Minimum (Obligatorium).
Zwei Eingaben genügen, vier weitere passen das Ergebnis an Ihre Kasse an
Im Feld «AHV-Jahreslohn» steht der Bruttolohn pro Jahr inklusive 13. Monatslohn. Bei Teilzeit tragen Sie den tatsächlichen Lohn ein, keinen hochgerechneten. Das Alter ist 2026 minus «Geburtsjahr».
Der «Anteil Arbeitgeber» ist auf 50 % voreingestellt und lässt sich bis 100 % erhöhen. Tiefer geht es nicht, weil der Arbeitgeber mindestens gleich viel zahlen muss wie alle seine Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 BVG).
Das Kästchen «Koordinationsabzug nach Pensum kürzen» ist ausgeschaltet, denn das Gesetz zieht auch bei Teilzeit den vollen Betrag ab. Eine Kürzung nach Pensum regelt die Kasse freiwillig im Reglement. Schalten Sie das Kästchen ein, erscheint das Feld «Pensum» mit 60 % als Startwert.
Unter «mehr» steht «Risiko und Verwaltung» mit 2 % des koordinierten Lohns als Beispielwert.
Was der Rechner anzeigt
Der Hauptwert heisst «BVG-Beitrag pro Jahr». Er zählt Altersgutschrift und Risikobeitrag zusammen, für Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam. Daneben stehen der koordinierte Lohn, die Altersgutschrift und der Anteil der Arbeitnehmenden pro Monat. Die Aufschlüsselung zeigt jede Zeile pro Jahr und als Zwölftel pro Monat.
So entsteht der koordinierte Lohn
Der Rechner begrenzt den Jahreslohn auf den oberen Grenzbetrag von CHF 90'720 und zieht CHF 26'460 ab. Bleibt weniger als CHF 3'780 übrig, gilt dieser Mindestbetrag.
Die Eintrittsschwelle gilt je Arbeitgeber, auch bei mehreren Teilzeitstellen. Liegt nur die Lohnsumme darüber, ist eine freiwillige Versicherung möglich (Art. 46 BVG). Für einen Jahreslohn von CHF 22'000 zeigt der Rechner «Nicht BVG-pflichtig».
Ausgenommen sind etwa Befristungen bis drei Monate, Nebenerwerb neben versicherter Hauptstelle und Personen mit mindestens 70 % Invalidität (Art. 1j BVV 2).
| Kennzahl 2026 | Wert |
|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22'680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| Oberer Grenzbetrag | CHF 90'720 |
| Koordinierter Lohn mindestens | CHF 3'780 |
| Koordinierter Lohn höchstens | CHF 64'260 |
| Mindestzins | 1.25 % |
| Mindestumwandlungssatz im Referenzalter | 6.8 % |
Stand 2026. Quelle: BSV, Masszahlen der beruflichen Vorsorge
Altersgutschriften: 7 bis 18 % je nach Alter
Der Rechner multipliziert den koordinierten Lohn mit dem Satz der Altersstufe. Gespart wird ab Alter 25, von 18 bis 24 Jahren sind nur Tod und Invalidität versichert. Mit dem Referenzalter enden die gesetzlichen Altersgutschriften. Wer weiterarbeitet, kann die Vorsorge bis 70 weiterführen, wenn das Reglement es vorsieht (Art. 33b BVG).
| Alter | Altersgutschrift in % des koordinierten Lohns |
|---|---|
| 25 bis 34 Jahre | 7 % |
| 35 bis 44 Jahre | 10 % |
| 45 bis 54 Jahre | 15 % |
| 55 bis 65 Jahre | 18 % |
Stand 2026, nach Art. 16 BVG.
Drei Beispiele zum Nachrechnen
Jahreslohn CHF 50'000, Alter 30. Für eine Mitarbeiterin mit Jahrgang 1996 in einem Malerbetrieb in Aarau beträgt der koordinierte Lohn CHF 23'540 (CHF 50'000 minus CHF 26'460). Bei 7 % ergibt das CHF 1'647.80 Altersgutschrift pro Jahr. Im BVG-Rechner öffnen
Jahreslohn CHF 120'000, Alter 50. Der Lohn eines Projektleiters mit Jahrgang 1976 liegt über dem oberen Grenzbetrag, der koordinierte Lohn bleibt bei CHF 64'260. Bei 15 % beträgt die Altersgutschrift CHF 9'639.00 pro Jahr. Im BVG-Rechner öffnen
Jahreslohn CHF 30'000, Alter 30, Pensum 50 %. Nach dem Abzug bleiben CHF 3'540, versichert ist deshalb der Mindestbetrag von CHF 3'780. Das ergibt CHF 264.60 Altersgutschrift. Halbiert die Kasse den Abzug laut Reglement auf CHF 13'230, steigen koordinierter Lohn und Altersgutschrift auf CHF 16'770 und CHF 1'173.90. Im BVG-Rechner öffnen
Der Hauptwert im Rechner enthält zusätzlich 2 % Risikobeitrag, im ersten Beispiel CHF 2'118.60, davon CHF 1'059.30 zulasten des Arbeitgebers. Für den ganzen Betrieb zählen Sie die Zeile «Arbeitgeber» aller Personen zusammen.
Vom Rechner zur Lohnabrechnung
Ersetzen Sie die 2 % durch den Satz aus Ihrem Vertrag und den Arbeitgeberanteil durch jenen Ihres Reglements. Versichert Ihre Kasse mehr als das Obligatorium, gilt ihr Reglement, auch für Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug. Das gesetzliche Minimum bleibt die Untergrenze. Verbindlich ist die Abrechnung der Pensionskasse.
Wie der BVG-Abzug neben AHV, ALV und UVG auf dem Lohnblatt steht, zeigt der Ratgeber zur Lohnabrechnung in der Schweiz. Den Nettolohn mit allen Abzügen rechnet der Lohnrechner. Tabulo übernimmt die monatliche Abrechnung samt BVG in der Lohnbuchhaltung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BVG-Eintrittsschwelle 2026?
Die Eintrittsschwelle beträgt 2026 CHF 22'680 Jahreslohn beim gleichen Arbeitgeber. Wer mehr verdient, muss in der Pensionskasse versichert werden, sofern keine Ausnahme gilt.
Wird der Koordinationsabzug 2026 bei Teilzeit gekürzt?
Nach Gesetz nicht, der Abzug beträgt auch bei Teilzeit CHF 26'460. Ob Ihre Kasse ihn dem Pensum anpasst, steht in ihrem Reglement.
Wie viel vom BVG-Beitrag zahlt der Arbeitgeber?
Mindestens die Hälfte aller Beiträge im Betrieb, also gleich viel wie alle Arbeitnehmenden zusammen. Das Reglement kann mehr vorsehen.
Was kostet der Sicherheitsfonds BVG 2026?
Der Beitrag für Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur beträgt 0.110 % der koordinierten Löhne, im Vorjahr waren es 0.130 %. Für Insolvenz und andere Leistungen kommen 0.002 % der Freizügigkeitsleistungen plus zehnfachen Renten dazu. Beides schuldet die Pensionskasse, nicht der Arbeitgeber. Ob sie es weiterverrechnet und separat ausweist, entscheidet sie selbst.
Ab welchem Alter gilt der BVG-Abzug?
Die Versicherung für Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Das Alterssparen kommt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag dazu.
Rechnet der BVG-Rechner auch überobligatorische Beiträge?
Nein, er berechnet das gesetzliche Minimum bis zum oberen Grenzbetrag von CHF 90'720. Im Überobligatorium lässt sich ein Lohn bis CHF 907'200 versichern, die Beiträge legt das Reglement fest.