Wer in der Schweiz eine Firma gründen will, wählt zuerst die Rechtsform. Eine Einzelfirma beginnen Sie ohne Notariat und ohne Mindestkapital. Für eine GmbH brauchen Sie CHF 20'000 Stammkapital, eine öffentliche Urkunde vom Notariat und den Eintrag ins Handelsregister. An Gebühren und Bankspesen kostet die GmbH im Beispiel für Zürich rund CHF 1'100. Die Einzelfirma zahlt für den freiwilligen Eintrag CHF 80 (Handelsregisteramt Kanton Zürich, Stand 2026).
Das Stammkapital ist keine Gebühr. Es liegt bis zum Eintrag ins Handelsregister bei der Bank und gehört danach Ihrer GmbH.
Vor dem Start: Bewilligung und bisherige Stelle klären
Eine Bewilligung brauchen Sie nur in wenigen reglementierten Bereichen, schreibt das KMU-Portal des Bundes. Ein Beispiel sind Elektroinstallationen. Wer sie erstellt, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats.
Wer neben einer Anstellung startet, bleibt an die Treuepflicht aus dem Obligationenrecht gebunden, auch ohne Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann sich laut KMU-Portal geschädigt sehen, wenn Sie dieselben Kompetenzen nutzen oder denselben Kundenkreis ansprechen.
Schritt 1: Die passende Rechtsform wählen
Allein gründen Sie eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG. Die Einzelfirma braucht kein Mindestkapital. Dafür haften Sie mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Bei der GmbH haftet für die Schulden der Firma nur das Gesellschaftsvermögen. Dafür binden Sie CHF 20'000 Kapital.
Das KMU-Portal des Bundes nennt eine Faustregel. Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zwei Beispiele dazu. Eine Übersetzerin arbeitet allein am eigenen Computer und kauft keine Maschinen. Risiko und Einsatz sind klein, nach der Faustregel spricht wenig gegen die Einzelfirma. Ein Sanitärinstallateur finanziert Fahrzeug und Werkzeug, und ein Montagefehler kann einen teuren Wasserschaden auslösen. Hier spricht die Faustregel für die GmbH.
Die GmbH schützt nicht vor jeder persönlichen Haftung. Bürgen Sie privat für einen Kredit der GmbH, haften Sie aus der Bürgschaft. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer haften Sie für Schaden, den Sie durch eine absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursachen (Art. 827 OR).
Der Rechner Rechtsformen im Vergleich stellt Einzelfirma, GmbH und AG nebeneinander.
Einzelfirma: ohne Notariat und ohne Mindestkapital
Eine Einzelfirma entsteht, sobald Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Kapitaleinzahlung und Notariat entfallen, Ausgleichskasse und MWST bleiben zu klären.
Ins Handelsregister tragen Sie die Einzelfirma ein, sobald der Umsatz im letzten Geschäftsjahr CHF 100'000 erreicht hat. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Die Pflicht gilt nicht für freie Berufe und Landwirte, die kein kaufmännisches Gewerbe betreiben (Art. 931 Abs. 1 OR).
Mehr dazu im Beitrag Einzelfirma gründen.
GmbH: CHF 20'000, voll einbezahlt
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens CHF 20'000 (Art. 773 OR). Sie zahlen es bei der Gründung voll ein. Für die Gründung genügt eine einzige natürliche oder juristische Person.
Die Statuten können Nachschüsse vorsehen. Das sind zusätzliche Einzahlungen, zu denen sich die Gesellschafter verpflichten. Pro Stammanteil darf die Nachschusspflicht das Doppelte des Nennwerts nicht übersteigen (Art. 795 OR). Bei CHF 20'000 Stammkapital sind das höchstens CHF 40'000.
Mehr dazu im Beitrag GmbH gründen.
AG: CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
Das Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100'000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt sein, insgesamt mindestens CHF 50'000. Auch die AG kann eine einzelne natürliche oder juristische Person gründen, und auch bei ihr haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 620 OR).
Den Ablauf zeigt der Beitrag AG gründen.
Kollektivgesellschaft: ab zwei natürlichen Personen
Zu einer Kollektivgesellschaft schliessen sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt, und die Gesellschaft gehört ins Handelsregister (Art. 552 OR).
Die Rechtsformen im Vergleich
| Rechtsform | Gründung und Kapital | Gebühr Ersteintrag Handelsregister | Buchführung |
|---|---|---|---|
| Einzelfirma | ohne öffentliche Urkunde, ohne Mindestkapital | CHF 80 | unter CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage |
| Kollektivgesellschaft | zwei oder mehr natürliche Personen, Eintrag ins Handelsregister | CHF 160 | unter CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage |
| GmbH | öffentliche Urkunde, CHF 20'000 voll einbezahlt | CHF 420 | doppelte Buchhaltung und Rechnungslegung |
| AG | öffentliche Urkunde, CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt | CHF 420 | doppelte Buchhaltung und Rechnungslegung |
Stand 2026. Regeln nach Obligationenrecht, Gebühren nach der Gebührenverordnung zum Handelsregister (SR 221.411.1), publiziert vom Handelsregisteramt Kanton Zürich
Schritt 2: Firmennamen prüfen (alle Rechtsformen)
Bei einer Einzelfirma muss Ihr Familienname den wesentlichen Inhalt des Firmennamens bilden. Den Vornamen können Sie dazusetzen oder weglassen. Ein Zusatz, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, ist nicht zulässig (Art. 945 OR).
GmbH, AG und Kollektivgesellschaft wählen ihren Namen frei. Vergleichen Sie Ihren Wunschnamen vor dem Notariatstermin mit den eingetragenen Firmen. Der Name muss die Rechtsform angeben (Art. 950 OR). Von jeder bereits eingetragenen Firma muss er sich deutlich unterscheiden.
Schritt 3: Kapital einzahlen (nur GmbH und AG)
Einlagen in Geld hinterlegen Sie bei einer Bank auf einem Kapitaleinzahlungskonto. Dort stehen sie ausschliesslich der künftigen Gesellschaft zur Verfügung. Die Bank gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist (Art. 633 OR). Danach steht das Geld der Gesellschaft für den Betrieb zur Verfügung.
Schritt 4: Gründung beim Notariat (nur GmbH und AG)
Eine GmbH oder AG gründen Sie beim Notariat mit einer öffentlichen Urkunde (Art. 777 OR, für die AG Art. 629). Rechtlich besteht die Gesellschaft aber erst ab dem Eintrag ins Handelsregister.
Bestimmen Sie vor dem Termin eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die die Gesellschaft vertreten kann. Bei der GmbH ist das ein Geschäftsführer oder ein Direktor (Art. 814 OR). Bei der AG ist es ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Direktor.
Im Kanton Zürich kostet die Beurkundung 1 Promille des Kapitals, mindestens CHF 500 und höchstens CHF 4'000. Die Mehrwertsteuer kommt dazu, soweit die Finanzdirektion keine Ausnahme bezeichnet hat. Das regelt die Notariatsgebührenverordnung, Stand 2026.
Schritt 5: Eintrag ins Handelsregister
GmbH, AG und Kollektivgesellschaft tragen sich immer ein. Für die Einzelfirma gilt die Umsatzschwelle von CHF 100'000 mit ihren Ausnahmen aus Schritt 1.
Eine GmbH besteht rechtlich erst ab dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 779 OR). Bis zum Eintrag tritt die Gesellschaft als «GmbH in Gründung» auf.
Verträge für die künftige Gesellschaft können Sie schon vorher schliessen, zum Beispiel den Mietvertrag. Dafür haften Sie persönlich und solidarisch. Die Haftung endet, wenn die Gesellschaft die Verpflichtung innert drei Monaten nach dem Eintrag übernimmt. Das setzt voraus, dass Sie ausdrücklich in ihrem Namen gehandelt haben (Art. 779a OR). Für die AG gelten dieselben Regeln.
Schritt 6: Sozialversicherungen anmelden (alle Rechtsformen)
Selbständig: Die Ausgleichskasse entscheidet
Ob Sie als selbständigerwerbend gelten, entscheidet Ihre Ausgleichskasse im Einzelfall. Sie prüft, ob Sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, das wirtschaftliche Risiko tragen und Ihren Betrieb frei organisieren. Arbeiten Sie für mehrere Auftraggeber, gilt das laut Merkblatt 2.02 in der Regel als selbständig. Mit nur einem Auftraggeber gelten Sie üblicherweise als unselbständig.
Die Kasse beurteilt jede Tätigkeit einzeln. Sie können also angestellt bleiben und im Nebenberuf selbständig sein.
Ab einem Einkommen von CHF 60'500 zahlen Selbständige 2026 einen Beitrag von 10.0 % an AHV, IV und EO. Verdienen Sie weniger, sinkt der Satz stufenweise bis auf 5.371 %. Unter CHF 10'100 Einkommen zahlen Sie den Mindestbeitrag von CHF 530. Dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge.
Zwei Ausnahmen betreffen den Start neben einer Anstellung. Die erste gilt bei Einkommen unter CHF 10'100. Weisen Sie nach, dass Sie den Mindestbeitrag im selben Jahr schon über Ihren Lohn bezahlt haben, können Sie 5.371 % statt des Mindestbeitrags verlangen. Bis CHF 2'500 Jahreseinkommen aus dem Nebenberuf erhebt sie Beiträge nur auf Ihren Wunsch.
In der Arbeitslosenversicherung sind Selbständige nicht versichert. Unfallversicherung nach UVG und Pensionskasse sind für Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma freiwillig.
GmbH und AG: Sie sind bei Ihrer Gesellschaft angestellt
Wer die eigene GmbH oder AG führt, gilt als angestellt und zahlt ALV-Beiträge. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH laut KMU-Portal des Bundes grundsätzlich nicht, solange Sie diese Stellung innehaben.
| Versicherung | Satz oder Schwelle 2026 |
|---|---|
| AHV, IV und EO | 10.6 % des Lohns, je 5.3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmende, ohne Obergrenze |
| ALV | 2.2 % bis CHF 148'200 Lohn pro Jahr, je 1.1 % |
| Pensionskasse (BVG) | Eintrittsschwelle CHF 22'680, Koordinationsabzug CHF 26'460 |
| Unfallversicherung (UVG) | Berufsunfall für alle Arbeitnehmenden, Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber |
Sätze und Schwellen 2026 nach AHV/IV, Merkblatt 2.01, Art. 3 Abs. 2 AVIG, BSV, Masszahlen der beruflichen Vorsorge und BAG, Unfallversicherung
Die Unfalldeckung beginnt am ersten Arbeitstag. Wie die Abzüge auf der Abrechnung aussehen, zeigt die Seite Lohnbuchhaltung für Ihre ersten Mitarbeitenden. Für den eigenen Bezug aus der Gesellschaft gibt es den Rechner Lohn oder Dividende berechnen.
Schritt 7: MWST-Pflicht prüfen (alle Rechtsformen)
Von der MWST-Pflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz erzielt (Art. 10 MWSTG). Gerechnet wird ohne MWST und mit den Leistungen im Inland und im Ausland. Nicht mitgezählt werden Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind, etwa ärztliche Heilbehandlungen (ESTV, MWST-Steuerpflicht, Stand 2026).
Erwarten Sie als neue Firma diesen Umsatz schon in den ersten 12 Monaten, sind Sie ab dem Start steuerpflichtig. Erreichen Sie die Grenze erst später, beginnt die Pflicht nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem Sie sie erreicht haben. Wer darunter bleibt, kann sich freiwillig registrieren.
Sie melden sich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich bei der ESTV an (Art. 66 MWSTG).
Was nach der Registrierung anfällt, steht auf der Seite MWST korrekt abrechnen.
Schritt 8: Buchhaltung einrichten (alle Rechtsformen)
GmbH und AG führen eine doppelte Buchhaltung und legen Rechnung ab (Art. 957 OR).
Für Einzelfirmen und Personengesellschaften gilt das erst ab CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr. Darunter genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.
Geschäftsbücher und Buchungsbelege bewahren Sie 10 Jahre auf. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f OR).
Was der erste Abschluss sonst verlangt, beschreibt die Seite zum Jahresabschluss der GmbH.
Kosten: im Beispiel rund CHF 1'100 für eine GmbH in Zürich, CHF 80 für die Einzelfirma
Das Beispiel rechnet mit einer GmbH mit Sitz in Zürich und diesen Annahmen:
- Eine Person gründet die GmbH und zeichnet allein
- Stammkapital CHF 20'000, bar einbezahlt
- Beurkundung bei einem Zürcher Notariat, Beglaubigung der Unterschrift am Schalter des Handelsregisteramts
- Kapitaleinzahlungskonto bei PostFinance für CHF 145 (Stand Oktober 2026)
| Posten | Grundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Beurkundung beim Notariat | 1 Promille von CHF 20'000 ergibt CHF 20, es gilt das Minimum | CHF 500.00 |
| Mehrwertsteuer auf der Beurkundung | Annahme nach § 2 der Verordnung, 8.1 % von CHF 500 | CHF 40.50 |
| Eintrag ins Handelsregister | Gebühr für Kapitalgesellschaften | CHF 420.00 |
| Beglaubigung der Unterschrift | Gebühr des Handelsregisteramts pro Unterschrift | CHF 20.00 |
| Kapitaleinzahlungskonto | Preis der Bank im Beispiel | CHF 145.00 |
| Total Gebühren und Bankspesen | ohne Stammkapital | CHF 1'125.50 |
Gebühren nach Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich und Handelsregisteramt Kanton Zürich, Stand 2026.
Das Stammkapital von CHF 20'000 steht nicht in der Tabelle, weil es keine Gebühr ist. Nach dem Eintrag gehört es der Gesellschaft. Bereithalten müssen Sie im Beispiel also CHF 21'125.50.
Die Gebühr des Handelsregisters gilt in allen Kantonen. Den Preis für das Konto legt die Bank fest. Die Beurkundung richtet sich nach dem Tarif am Ort des Notariats, die Zürcher Zahlen gelten also nur dort. Beurkunden kann jede Urkundsperson in der Schweiz, unabhängig vom Sitz der Firma, schreiben die Notariate des Kantons Zürich. Porti und andere Auslagen des Notariats kommen dazu.
Eine Emissionsabgabe fällt erst auf Kapital über CHF 1 Million an (KMU-Portal des Bundes).
Die Einzelfirma zahlt für den freiwilligen Eintrag ins Handelsregister CHF 80 Gebühr. Der Beitrag GmbH gründen: Kosten vergleicht Notariate in Zürich, Luzern und Bern. Er rechnet ohne Mehrwertsteuer und Beglaubigung und kommt für Zürich auf CHF 1'065.
Dauer: Das Handelsregister braucht 5 bis 60 Tage
Der Bund nennt für die Bearbeitung im Handelsregister 5 bis 60 Tage.
Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich prüft eine Anmeldung in der Regel innert einer Arbeitswoche, von Mai bis Juli und von November bis Januar länger. Drei Arbeitstage nach dem Eintrag ist die Firma öffentlich sichtbar, schreibt das Amt (Stand 2026).
Fragen Sie Bank und Notariat nach ihrem nächsten freien Termin, bevor Sie Ihrer Kundschaft ein Startdatum zusagen.
EasyGov: Einzelfirma ganz online, GmbH und AG bis zum Notariat
Einzelfirma, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft gründen Sie auf EasyGov vollständig online, samt Eintrag ins Handelsregister. Bei GmbH und AG bereitet das Portal den Auftrag ans Notariat vor.
Für alle Rechtsformen meldet EasyGov Sie bei AHV, MWST und Unfallversicherung an, schreibt das KMU-Portal des Bundes.
Checkliste zum Abhaken
- Bewilligungspflicht der Tätigkeit geklärt
- Rechtsform festgelegt
- Firmenname mit den eingetragenen Firmen verglichen, Rechtsform im Namen
- Person mit Wohnsitz in der Schweiz als Vertretung bestimmt (GmbH und AG)
- Kapital auf das Kapitaleinzahlungskonto überwiesen (GmbH und AG)
- Notariatstermin vereinbart und Gebühr geklärt (GmbH und AG)
- Anmeldung beim Handelsregisteramt eingereicht, Gebühr eingeplant
- Einstufung als selbständigerwerbend mit der Ausgleichskasse geklärt (Einzelfirma)
- Anmeldung bei der AHV geklärt (GmbH und AG)
- Unfallversicherung abgeschlossen, bevor die erste angestellte Person die Arbeit aufnimmt
- BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 für jeden Lohn geprüft
- Umsatz der ersten 12 Monate geschätzt und MWST-Pflicht geprüft
- Buchhaltung eingerichtet und Ablage für 10 Jahre festgelegt
Diese Woche: Rechtsform festlegen, dann Ausgleichskasse oder Notariat
- Schätzen Sie den Umsatz der ersten 12 Monate. Erreicht die Schätzung CHF 100'000, planen Sie die MWST-Anmeldung von Anfang an ein (ESTV).
- Prüfen Sie, ob Sie CHF 20'000 Kapital binden können, und legen Sie die Rechtsform fest.
- Mit einer Einzelfirma klären Sie bei Ihrer Ausgleichskasse die Einstufung als selbständigerwerbend.
- Für eine GmbH oder AG holen Sie beim Notariat einen Termin und bei der Bank die Konditionen für das Kapitaleinzahlungskonto.
Halten Sie Ihre Umsatzschätzung und den Betrag bereit, den Sie als Kapital binden können, und melden Sie sich dann bei Ausgleichskasse oder Notariat.
Wer die Buchhaltung nach der Gründung abgibt, fordert auf dieser Seite einen Rückruf an. Tabulo übernimmt die laufende Buchhaltung für KMU zu den Stufen der Preisseite.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Notar, um eine Firma zu gründen?
Für eine GmbH oder AG ja. Beide gründen Sie mit einer öffentlichen Urkunde beim Notariat, rechtlich bestehen sie erst ab dem Eintrag ins Handelsregister. Eine Einzelfirma braucht keine Urkunde.
Wie viel Kapital brauche ich für die Gründung?
Eine GmbH braucht CHF 20'000 Stammkapital, voll einbezahlt. Bei der AG sind es CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt (Obligationenrecht). Das Kapital ist keine Gebühr, nach dem Eintrag gehört es der Gesellschaft.
Kann ich meine Firma online über EasyGov gründen?
Einzelfirma, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft ja. Bei GmbH und AG bleibt die Beurkundung beim Notariat.
Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Wenn Ihr Umsatz innerhalb eines Jahres CHF 100'000 erreicht. Von der Steuer ausgenommene Leistungen zählen nicht mit (ESTV). Erwarten Sie diesen Umsatz schon in den ersten 12 Monaten, sind Sie ab dem Start steuerpflichtig. Sonst beginnt die Pflicht nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem Sie die Grenze erreichen.
Einzelfirma oder GmbH: Was unterscheidet die beiden bei den Sozialversicherungen?
Anerkennt die Ausgleichskasse Sie als selbständigerwerbend, sind Sie nicht in der ALV versichert, Unfallversicherung und Pensionskasse sind freiwillig. In der eigenen GmbH gelten Sie als angestellt und zahlen Beiträge an AHV und ALV.