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GmbH gründen in der Schweiz: Ablauf, Dokumente, Dauer

CHF 20'000 Stammkapital, öffentliche Urkunde, Eintrag für CHF 420. Der Weg vom Statutenentwurf bis zur Freigabe des Kapitals, mit Zeitplan für Zürich.

Um in der Schweiz eine GmbH zu gründen, brauchen Sie CHF 20'000 Stammkapital, einen Termin beim Notariat und den Eintrag im Handelsregister. Gründen können Sie auch allein. Der Eintrag kostet CHF 420, das Notariat verrechnet im Kanton Zürich mindestens CHF 500. Für die Anmeldung beim Handelsregister rechnet der Bund mit 5 bis 60 Tagen. Eine Gründung in Zürich mit Bareinlage dauert bis zum Eintrag geschätzt 3 bis 4 Wochen.

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung: Kapital, Wohnsitz, Notariat

Gründen können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen.

Das Stammkapital, also das Kapital, das die Gesellschafter einlegen, beträgt mindestens CHF 20'000. Es muss bei der Gründung voll einbezahlt sein.

Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die GmbH vertreten können.

Die Gründung braucht eine öffentliche Urkunde. Ohne Notariat geht es nicht.

Für den Wohnsitz genügt eine einzige vertretungsberechtigte Person, als Geschäftsführer oder als Direktor. Sie braucht Zugang zum Anteilbuch, dem Verzeichnis der Gesellschafter, und zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (Art. 814 Abs. 3 OR, Stand 2026). Die übrigen Geschäftsführer dürfen im Ausland wohnen.

Steht die Rechtsform noch nicht fest, rechnet der Rechtsform-Vergleich Einzelfirma und GmbH nebeneinander durch. Den Ablauf für alle Rechtsformen beschreibt Firma gründen in der Schweiz.

Vor dem Notartermin: Firma, Statuten und Kapital

Firma und Sitz festlegen

Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft im Handelsregister steht. Sie muss die Rechtsform angeben, zum Beispiel mit dem Zusatz «GmbH» (Art. 950 OR). Hat die GmbH an ihrem Sitz kein eigenes Büro, verlangt das Handelsregisteramt eine Domizilerklärung. Darin gewährt ihr der Adressgeber eine Adresse am Sitz.

Statuten mit vier Pflichtangaben

Die Statuten sind das Grundregelwerk der GmbH. Das Gesetz verlangt darin vier Angaben (Art. 776 OR).

  • Firma und Sitz
  • Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals sowie Anzahl und Nennwert der Stammanteile
  • Form der Mitteilungen der Gesellschaft

Stammanteile sind die Anteile, in die das Stammkapital aufgeteilt ist. Der Nennwert ist der Betrag, auf den ein Anteil lautet. Er muss grösser als null sein und darf auch unter einem Rappen liegen. Einen Mindestnennwert von CHF 100 gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Die Gesellschaft gibt die Anteile mindestens zum Nennwert aus.

CHF 20'000 auf das Kapitaleinzahlungskonto

Das Stammkapital zahlen Sie auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Auf diesem Sperrkonto bei einer Bank bleibt das Geld bis zur Eintragung liegen. Die Bank bestätigt Ihnen die Einzahlung.

Das Stammkapital darf auch auf eine ausländische Währung lauten, wenn diese für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist. Das KMU-Portal des Bundes nennt neben dem Franken Euro, US-Dollar, britisches Pfund und Yen.

Stand 2026. Quelle: KMU-Portal des Bundes, GmbH

Beim Notariat: Die Gründung erfolgt in öffentlicher Urkunde

Im Errichtungsakt, der öffentlichen Urkunde, erklären die Gründer, eine GmbH zu gründen. Als eigene Rechtsperson besteht die Gesellschaft erst mit dem Eintrag im Handelsregister (Art. 779 OR).

Beurkunden kann jede Schweizer Urkundsperson, also jedes Notariat, auch ausserhalb des Sitzkantons.

Im Kanton Zürich kostet die Beurkundung 1 Promille des Kapitals, mindestens aber CHF 500. Bei CHF 20'000 Stammkapital zahlen Sie dort den Mindestbetrag. Für andere Kantone nennt das KMU-Portal des Bundes typische Notariatskosten von CHF 700 bis CHF 2'000. Bankspesen und weitere Posten rechnet der Artikel Was kostet eine GmbH-Gründung? durch.

Stand 2026. Quelle: Notariatsgebührenverordnung des Kantons Zürich

Stampa-Erklärung ist Pflicht, Lex-Koller-Erklärung je nach Kanton

Mit der Stampa-Erklärung bestätigen die Gründer, dass die Urkunde alle Einlagen nennt. Daneben gibt es keine weiteren Sacheinlagen, also eingebrachte Sachwerte, keine Verrechnungen und keine besonderen Vorteile. Seit dem 1. Januar 2021 gehört die Erklärung zwingend in die öffentliche Urkunde.

Die Lex-Koller-Erklärung betrifft den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die Handelsregisterämter handhaben sie unterschiedlich. Der Kanton St. Gallen verlangt sie für jede neue GmbH. Der Kanton Zürich verlangt sie nur, wenn der Hauptzweck der Gesellschaft Immobilien betrifft. Das Formular erhalten Sie beim Notariat.

Quelle: Kanton St. Gallen, Merkblatt Neueintragung GmbH, Stand 2026

Beim Handelsregisteramt: Anmeldung, Eintrag, Freigabe des Kapitals

Nach dem Notartermin melden Sie die GmbH beim Handelsregisteramt des Sitzkantons an. Der Eintrag kostet CHF 420. Zürcher Notariate stellen keine digitalen Urkunden aus. Dort schicken Sie die Urkunde deshalb per Post ans Amt oder geben sie am Schalter ab.

Bis zum Eintrag tritt die Gesellschaft als «GmbH (in Gründung)» auf. Geschäfte sind in dieser Zeit möglich. Wer vor dem Eintrag im Namen der Gesellschaft handelt, haftet dafür aber persönlich und solidarisch. Solidarisch heisst, dass ein Gläubiger die ganze Schuld von einer einzelnen Person fordern kann. Übernimmt die GmbH die Verpflichtung innerhalb von drei Monaten nach dem Eintrag, sind die Handelnden befreit. Das gilt nur für Verpflichtungen, die ausdrücklich im Namen der Gesellschaft eingegangen wurden (Art. 779a OR).

Die Bank gibt das Stammkapital gegen einen Handelsregisterauszug frei, frühestens am ersten Werktag nach der Publikation des Eintrags im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Brauchen Sie das Geld vorher, bestellen Sie beim kantonalen Handelsregisteramt gegen Gebühr einen vorzeitigen Auszug.

Stand 2026. Quellen: Kanton Zürich, Eintrag und Gebühren, KMU-Portal des Bundes, Anmeldung im Handelsregister

Checkliste: Diese Dokumente verlangt das Handelsregisteramt

Die Liste folgt dem Merkblatt des Kantons St. Gallen. Wo Zürich abweicht, steht es in der Zeile.

UnterlageNötig
Anmeldung mit beglaubigten Unterschriftenbei jeder Gründung
Errichtungsakt (öffentliche Urkunde)bei jeder Gründung
Statuten, von einer Urkundsperson beglaubigtbei jeder Gründung
Annahmeerklärungen der gewählten Personenbei jeder Gründung
Bankbestätigung über das Kapitalwenn die Urkunde die Bank nicht nennt
Domizilerklärungwenn die GmbH kein eigenes Büro hat
Lex-Koller-ErklärungSt. Gallen bei jeder Gründung, Zürich nur bei Hauptzweck Immobilien
Ausweiskopie und beglaubigte Unterschriftsprobenzusätzlich im Kanton Zürich

Stand 2026. Quellen: Kanton St. Gallen, Merkblatt Neueintragung GmbH, Kanton Zürich, GmbH neu eintragen mit Bareinlage

Liegt der Sitz anderswo, etwa im Aargau, ist das dortige Handelsregisteramt zuständig (Art. 778 OR). Die CHF 420 für den Eintrag legt der Bund fest, nicht der Kanton. Notariatskosten und Bearbeitungszeit hängen vom Sitzkanton ab. Für den Aargau nennen sie Ihnen Ihr Notariat und das dortige Handelsregisteramt, die auch verbindlich über die Unterlagen entscheiden.

Bar- oder Sacheinlage: Die Sacheinlage braucht vier Unterlagen mehr

Bei der Bareinlage zahlen Sie Geld ein, bei der Sacheinlage bringen Sie Sachwerte in die Gesellschaft ein. Beides ist zulässig, solange das Stammkapital bei der Gründung voll gedeckt ist. Die Sacheinlage verlangt zusätzlich vier Unterlagen.

  • einen Sacheinlagevertrag mit Beilagen
  • eine Klausel in den Statuten, die die Sacheinlage nennt
  • einen Gründungsbericht, den alle Gründer unterzeichnen
  • die uneingeschränkte Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten

Bringen Sie ein Grundstück ein, muss der Sacheinlagevertrag öffentlich beurkundet werden (Art. 634 OR).

Dauer: 5 bis 60 Tage beim Amt, im Zürcher Beispiel 3 bis 4 Wochen bis zum Eintrag

Die Anmeldung beim Handelsregister dauert laut KMU-Portal des Bundes zwischen 5 und 60 Tagen, je nach Komplexität und Auslastung des Amts (Stand 2026). Dazu kommt die Zeit für Statuten, Bank und Notariat.

Eine Gründung in Zürich mit Bareinlage läuft zum Beispiel so ab. In Woche 1 entwerfen Sie die Statuten, eröffnen das Kapitaleinzahlungskonto, zahlen CHF 20'000 ein und erhalten die Bankbestätigung. In Woche 2 findet der Notartermin statt. Zwischen Woche 2 und 3 geht die Anmeldung per Post ans Handelsregisteramt. Die Prüfung dauert dort nach Angaben des Amts rund eine Arbeitswoche, von Mai bis Juli und von November bis Januar länger. Der Eintrag folgt in Woche 3 bis 4. Im Register ersichtlich ist er laut Amt drei Arbeitstage später. Das Kapital gibt die Bank erst nach der Publikation im SHAB frei.

Die 3 bis 4 Wochen bis zum Eintrag schätzen wir aus diesen Bearbeitungszeiten. Eine Sacheinlage verlängert die Vorbereitung, weil Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung dem Errichtungsakt beiliegen müssen (Art. 777b OR).

GmbH online gründen: EasyGov bereitet vor, das Notariat beurkundet

Auch online lässt sich eine GmbH nicht ohne Notariat gründen, weil das Gesetz die öffentliche Urkunde verlangt. EasyGov, das Online-Portal des Bundes für Unternehmen, bereitet bei der GmbH den Auftrag an die Urkundsperson vor, ersetzt den Termin beim Notariat aber nicht. Über EasyGov melden Sie die Gesellschaft auch bei der AHV, der MWST und der Unfallversicherung an.

Revisionsstelle: Verzicht bis 10 Vollzeitstellen möglich

Ohne anderen Beschluss lässt eine GmbH ihre Jahresrechnung von einer Revisionsstelle, also einem externen Prüfer, eingeschränkt prüfen. Auf diese Prüfung können Sie verzichten, wenn die GmbH im Jahresdurchschnitt höchstens 10 Vollzeitstellen hat und sämtliche Gesellschafter zustimmen. Der Verzicht heisst beim Handelsregisteramt Zürich Opting-out und gilt auch für die folgenden Jahre.

Jeder Gesellschafter kann trotzdem eine eingeschränkte Revision verlangen, spätestens zehn Tage vor der Gesellschafterversammlung. Sehen die Statuten eine Nachschusspflicht vor, also die Pflicht, Geld nachzuzahlen, kann ein betroffener Gesellschafter eine ordentliche Revision verlangen (Art. 818 OR).

Den Verzicht erklären Sie bei der Gründung mit der KMU-Erklärung, entweder in der öffentlichen Urkunde oder in einem separaten Dokument. Ein späterer Verzicht gilt nur für künftige Geschäftsjahre. Sie melden ihn dann vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt an und legen die Jahresrechnung des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres bei (Art. 727a OR, Stand 2026).

Nach dem Eintrag: 5 % des Gewinns gehen in die gesetzliche Reserve

Vom Jahresgewinn weist eine GmbH 5 % der gesetzlichen Gewinnreserve zu, einer Pflichtrücklage. Besteht ein Verlustvortrag, also ein Verlust aus früheren Jahren, wird zuerst dieser beseitigt. Die Pflicht endet, sobald Gewinnreserve und gesetzliche Kapitalreserve zusammen die Hälfte des eingetragenen Stammkapitals erreichen (Art. 672 OR). Für die GmbH gilt diese Regel des Aktienrechts entsprechend (Art. 801 OR).

Die Kapitalreserve entsteht etwa, wenn Gesellschafter für ihre Anteile mehr als den Nennwert einzahlen. Für Holdinggesellschaften, die hauptsächlich Beteiligungen halten, endet die Pflicht schon bei 20 % des Stammkapitals.

Das Beispiel rechnet mit CHF 20'000 Stammkapital, ohne Kapitalreserve und ohne Verlustvortrag. Die GmbH erzielt im ersten Jahr CHF 30'000 Gewinn und weist davon CHF 1'500 der Reserve zu. Die Obergrenze liegt bei CHF 10'000. Bleibt der Gewinn gleich, ist sie im siebten Jahr erreicht. Dann fliessen nur noch die fehlenden CHF 1'000 in die Reserve. Hat die GmbH eine Kapitalreserve, zählt diese mit, und das Ziel ist früher erreicht.

Wie Sie den Gewinn vor Inhaberlohn, also vor Ihrem eigenen Lohn und den Steuern, in Lohn und Dividende aufteilen, rechnet Lohn oder Dividende? durch.

So gehen Sie vor: zuerst die Statuten, dann Bank und Notariat

  1. Firma, Sitz und Zweck festlegen und die Statuten entwerfen.
  2. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen, CHF 20'000 einzahlen, Bankbestätigung verlangen.
  3. Termin beim Notariat vereinbaren und über den Verzicht auf die Revisionsstelle entscheiden.
  4. Unterlagen der Checkliste beim Handelsregisteramt einreichen.
  5. Nach der Publikation das Kapital mit dem Handelsregisterauszug freigeben lassen.
  6. Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden, sobald die GmbH Personal beschäftigt. Laut Checkliste des KMU-Portals gelten auch Sie als Gründer als angestellt.
  7. MWST-Pflicht klären. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist die GmbH steuerpflichtig, ausgenommene Leistungen zählen nicht mit. Die Anmeldung bei der ESTV ist innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht fällig (Art. 66 MWSTG, Stand 2026).

Tabulo übernimmt nach dem Eintrag die Buchhaltung für Ihre GmbH, auf Wunsch mit Lohn für Gesellschafter-Geschäftsführer und Jahresabschluss für die GmbH.

Schreiben Sie diese Woche Firma, Sitz und Zweck Ihrer GmbH auf.

Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja, eine einzige natürliche oder juristische Person genügt.

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH, und muss es voll einbezahlt sein?

Mindestens CHF 20'000, und zwar vollständig bei der Gründung, bar oder als Sacheinlage.

Braucht die GmbH einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz?

Eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz genügt. Das kann ein Geschäftsführer oder ein Direktor sein.

Kann ich eine GmbH ohne Notar gründen?

Nein. Die Gründung ist nur in öffentlicher Urkunde gültig, und diese erstellt eine Urkundsperson.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung?

Der Bund nennt für die Anmeldung beim Handelsregister 5 bis 60 Tage. Im Zürcher Beispiel mit Bareinlage dauert es bis zum Eintrag geschätzt 3 bis 4 Wochen, in Spitzenzeiten länger.

Muss meine GmbH eine Revisionsstelle haben?

Nicht, wenn sie höchstens 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und alle Gesellschafter dem Verzicht zustimmen. Jeder Gesellschafter kann später trotzdem eine eingeschränkte Revision verlangen.

Was ist die Stampa-Erklärung?

Die Gründer bestätigen darin, dass es keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungen oder besonderen Vorteile gibt als die in der Urkunde genannten.

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