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Ferienentschädigung im Stundenlohn: Was gilt?

Der Zuschlag ist eine Ausnahme für unregelmässige Teilzeitarbeit und muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung stehen. Mit Beispiel für CHF 30 Stundenlohn.

Die Ferienentschädigung im Stundenlohn beträgt 8.33 % bei 4 Wochen Ferien, 10.64 % bei 5 Wochen und 13.04 % bei 6 Wochen. Bei 100 Stunden zu CHF 30 und 4 Wochen Ferien sind das CHF 249.90. Zulässig ist der Zuschlag nur als Ausnahme bei unregelmässiger Teilzeitarbeit. Er muss im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung stehen, sonst riskieren Sie, die Ferien doppelt zu bezahlen (SECO, FAQ Ferien, Stand 2026).

Ferien werden bezogen und mit dem vollen Lohn bezahlt

Während der Ferien zahlen Sie den gesamten Lohn, der auf diese Zeit entfällt. Solange das Arbeitsverhältnis dauert, dürfen Sie Ferien nicht mit Geld abgelten (Art. 329d OR). Davon gibt es zwei Ausnahmen:

  • Bei unregelmässiger Teilzeitarbeit lassen die Gerichte einen Zuschlag zum Stundenlohn zu. Das ist die Ferienentschädigung.
  • Endet der Vertrag, zahlen Sie die Ferien aus, die bis dahin nicht bezogen sind (Merkblatt Ferien des Kantons Basel-Stadt).

Der Ferienanspruch beträgt 4 Wochen pro Dienstjahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen. Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können mehr vorsehen. Teilzeit ändert die Zahl der Wochen nicht, Sie rechnen nur die Ferientage anteilig zum Pensum.

Ferienentschädigung im Stundenlohn ist eine eng begrenzte Ausnahme

Die Ferienentschädigung ist ein Zuschlag auf den Stundenlohn. Mit ihm zahlen Sie den Ferienlohn laufend aus, statt ihn während der Ferien zu zahlen. Im Gesetz steht diese Möglichkeit nicht. Das Bundesgericht lässt sie als Ausnahme zu, wenn jemand unregelmässig beschäftigt ist, vor allem in Teilzeit (BGE 149 III 202).

Der Stundenlohn allein genügt dafür nicht. Laut Bundesgericht muss es praktisch nicht durchführbar sein, den Lohn während der Ferien zu zahlen. Als Beispiel nennt es Teilzeitarbeit bei mehreren Arbeitgebern. Arbeitet jemand 100 % für Sie, ist der Zuschlag ausgeschlossen, auch wenn die Stunden von Monat zu Monat schwanken. Das Merkblatt des Kantons Basel-Stadt spricht von sehr kurzen oder sehr unregelmässigen Arbeitszeiten. Eine Zahl nennt keine dieser Quellen. Im Streit entscheidet das Gericht.

Trifft die Ausnahme nicht zu, beziehen Ihre Mitarbeitenden die Ferien, und Sie zahlen in dieser Zeit den Lohn. Das Bundesgericht nennt dafür auch im Stundenlohn einen Weg. Sie weisen den Ferienlohn auf jeder Abrechnung aus und zahlen ihn erst aus, wenn die Person Ferien bezieht.

Prozentsätze für 4, 5 und 6 Wochen und ihre Herleitung

Den Satz erhalten Sie, indem Sie die Ferienwochen durch die übrigen Wochen des Jahres teilen. Bei 4 Wochen Ferien bleiben von 52 Wochen 48 übrig, und 4 geteilt durch 48 ergibt gerundet 8.33 %.

6 Wochen gelten nur, wenn Vertrag oder GAV sie vorsehen. Die Tabelle zeigt den Zuschlag auf einem Grundlohn von CHF 3'000, also auf Stunden mal Stundenlohn.

FerienRechnungSatzAuf CHF 3'000
4 Wochen4 geteilt durch 488.33 %CHF 249.90
5 Wochen5 geteilt durch 4710.64 %CHF 319.20
6 Wochen6 geteilt durch 4613.04 %CHF 391.20

Stand 2026. Quelle: Kanton Basel-Stadt, Merkblatt Ferien

Die Sätze sind auf zwei Stellen gerundet, so nennt sie das Merkblatt. Ungerundet ergibt 4 geteilt durch 48 einen Satz von 8.3333 %, auf CHF 3'000 also CHF 250.00 statt CHF 249.90. Diese Seite und der Ferienrechner rechnen durchgehend mit den gerundeten Sätzen.

Ferienentschädigung berechnen am Beispiel von CHF 30 Stundenlohn

Sie multiplizieren die Stunden des Monats mit dem Stundenlohn und rechnen den Satz auf diesem Grundlohn. Annahmen:

  • Stundenlohn CHF 30.00, Teilzeit mit unregelmässigen Einsätzen
  • 100 gearbeitete Stunden im März
  • Mitarbeiterin, 35 Jahre alt, Ferienanspruch 4 Wochen

100 Stunden zu CHF 30.00 ergeben einen Grundlohn von CHF 3'000.00. Darauf kommen 8.33 % Ferienentschädigung, das sind CHF 249.90. Der Bruttolohn für den März beträgt CHF 3'249.90.

LohnartAnsatzBetrag
Stundenlohn100 Stunden zu CHF 30.00CHF 3'000.00
Ferienentschädigung8.33 %CHF 249.90
Bruttolohn MärzSummeCHF 3'249.90

Beispielrechnung mit dem Satz für 4 Wochen Ferien, Stand 2026. Quelle: Kanton Basel-Stadt, Merkblatt Ferien

Diese Rechnung im Ferienrechner öffnen. Für eine Mitarbeiterin unter 20 Jahren mit 5 Wochen Ferien betrüge der Zuschlag CHF 319.20, bei 6 Wochen nach Vertrag CHF 391.20.

Die Abzüge vom Bruttolohn bis zum Nettolohn rechnet der Lohnrechner. Was sonst auf die Abrechnung gehört, steht im Ratgeber Lohnabrechnung in der Schweiz.

Ohne Ausweis riskieren Sie, die Ferien doppelt zu zahlen

Gültig ist der Zuschlag nur, wenn er an zwei Orten steht (SECO, FAQ Ferien). Sie führen ihn im Arbeitsvertrag auf und zusätzlich auf jeder einzelnen Lohnabrechnung, jeweils als Prozentzahl oder als Frankenbetrag. Der Satz «Ferien im Stundenlohn inbegriffen» reicht dafür nicht aus.

Auf einem Jahreslohn von CHF 36'000 macht der Zuschlag von 8.33 % CHF 2'998.80 aus. Steht der Zuschlag nicht an beiden Orten, kann dieser Betrag als gewöhnlicher Lohn gelten, und Sie schulden den Ferienlohn zusätzlich. Das gilt auch, wenn im Vertrag «inkl. Ferien» steht und die Zeile auf der Abrechnung fehlt.

Feiertagsentschädigung im Stundenlohn nur nach Vertrag oder GAV

Feiertage bezahlen Sie im Stundenlohn nur, wenn der Einzelarbeitsvertrag oder ein GAV das ausdrücklich vorsieht (SECO, FAQ Freizeit und Feiertage). Die einzige Ausnahme ist der 1. August.

Für den arbeitsfreien 1. August schulden Sie den vollen Lohn, auch im Stundenlohn (Verordnung über den Bundesfeiertag, Art. 1). Bezahlt werden die Stunden, die wegen des Feiertags ausfallen. War die Mitarbeiterin aus dem Beispiel am 1. August für 8 Stunden eingeplant, schulden Sie 8 Stunden zu CHF 30, also CHF 240.00. Fällt der 1. August auf einen Tag, an dem sie ohnehin frei hätte, kann sie den Feiertag laut SECO nicht nachbeziehen.

Ferienentschädigung auf Zulagen und 13. Monatslohn

Der Zuschlag ersetzt den Lohn, den Sie sonst während der Ferien zahlen würden. Sie rechnen ihn deshalb auf allem, was in den Ferien weiterlaufen müsste. Laut SECO gehören Zulagen im Prinzip dazu. Schichtzulagen zählen, wenn die Person regelmässig Schicht arbeitet. Variable Lohnteile wie Provisionen zählen ebenfalls.

Kommt im Beispiel zum Grundlohn von CHF 3'000 eine regelmässige Schichtzulage von CHF 200, rechnen Sie 8.33 % auf CHF 3'200. Der Zuschlag beträgt dann CHF 266.56.

Zahlen Sie am Vertragsende Ferien aus, vergüten Sie laut Merkblatt Ferien des Kantons Basel-Stadt auch den anteiligen 13. Monatslohn, sofern einer vereinbart ist.

Vier Schritte bis zur nächsten Lohnabrechnung

  1. Nehmen Sie die Einsatzpläne und Stundenrapporte der Person zur Hand. Arbeitet sie regelmässig oder 100 % für Sie, ist der Zuschlag nicht zulässig.
  2. Lesen Sie die Ferienwochen aus Arbeitsvertrag oder GAV und das Geburtsdatum aus dem Personaldossier ab. Daraus folgt 8.33 %, 10.64 % oder 13.04 %.
  3. Vereinbaren Sie den Zuschlag als Prozentzahl oder Frankenbetrag im Arbeitsvertrag, bevor Sie den nächsten Lohn zahlen.
  4. Führen Sie die Ferienentschädigung ab der nächsten Lohnabrechnung jeden Monat in einer eigenen Zeile. In diesem Beispiel lautet die Zeile bei 100 Stunden zu CHF 30 «Ferienentschädigung 8.33 % CHF 249.90».

Tabulo erstellt die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden im Stundenlohn (Lohnbuchhaltung für KMU). Den Ablauf beschreibt Lohnbuchhaltung auslagern: Ablauf, Kosten, Fristen.

Legen Sie als Erstes die Einsatzpläne und die letzte Lohnabrechnung der Person bereit.

Häufige Fragen

Darf ich Ferien im Stundenlohn mit einem Zuschlag abgelten?

Nur als Ausnahme bei unregelmässiger Teilzeitarbeit, und nur wenn der Zuschlag im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung steht. Bei regelmässiger Arbeit oder einem Pensum von 100 % beziehen die Mitarbeitenden ihre Ferien und erhalten in dieser Zeit den Lohn.

Wie hoch ist die Ferienentschädigung bei 5 Wochen Ferien?

Bei 5 Wochen Ferien sind es 10.64 % des Grundlohns, gerechnet als 5 geteilt durch 47. Der Satz gilt bis zum vollendeten 20. Altersjahr und immer dann, wenn Vertrag oder GAV 5 Wochen geben (Merkblatt Ferien des Kantons Basel-Stadt, Stand 2026).

Muss ich Feiertage im Stundenlohn bezahlen?

Nur wenn der Einzelarbeitsvertrag oder ein GAV es ausdrücklich vorsieht. Die Ausnahme ist der 1. August. Für die Stunden, die an diesem Tag ausfallen, schulden Sie den Lohn von Gesetzes wegen.

Was passiert, wenn auf der Lohnabrechnung nur «inkl. Ferien» steht?

Dann fehlt die verlangte Angabe als Prozentzahl oder Frankenbetrag. Sie riskieren, den Ferienlohn zusätzlich zum bereits bezahlten Lohn zu schulden.

Was gilt für die Ferien beim Austritt?

Wenn möglich bezieht die Person die Ferien laut SECO noch in der Kündigungsfrist. Was bis zum Vertragsende nicht bezogen ist, zahlen Sie aus. Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, vergüten Sie dessen anteiligen Betrag mit (Merkblatt Ferien des Kantons Basel-Stadt, Stand 2026).

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