Keine Einrichtungsgebühr bis Ende 2026. Neugründungen: erste Person kostenlos.

Blog

Mahnwesen für KMU: Mahnung, Verzugszins, Betreibung

5 % Verzugszins ab Verzug, CHF 60 für den Zahlungsbefehl bei CHF 8'000. Von der Zahlungserinnerung bis zum Fortsetzungsbegehren, mit Fristen 2026.

Ihr Kunde kommt in Verzug, sobald Sie ihn nach der Fälligkeit mahnen oder ein verabredeter Zahlungstag abläuft. Ab dann schuldet er von Gesetzes wegen 5 % Verzugszins pro Jahr (Art. 104 OR). Bleibt die Zahlung aus, endet Ihr Mahnwesen mit der Betreibung beim Betreibungsamt. Für eine Rechnung über CHF 8'000 schiessen Sie dem Amt CHF 60 Gebühr für den Zahlungsbefehl vor, dazu seine Auslagen.

Mahnwesen und Betreibung in sechs Schritten

  1. Sie stellen die Rechnung mit einem verabredeten Zahlungsdatum (Art. 102 OR).
  2. Sie mahnen, in der Praxis in drei Stufen.
  3. Sie richten das Betreibungsbegehren schriftlich oder mündlich an das Betreibungsamt.
  4. Das Amt erlässt den Zahlungsbefehl, die amtliche Aufforderung, innert 20 Tagen zu zahlen.
  5. Bestreitet der Schuldner die Forderung innert zehn Tagen mit dem Rechtsvorschlag, brauchen Sie einen vollstreckbaren Entscheid.
  6. Mit dem Fortsetzungsbegehren geht die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs weiter.

Verzug beginnt mit der Mahnung oder nach Ablauf des Verfalltags

Mit einer Mahnung setzen Sie Ihren Kunden in Verzug, sobald die Forderung fällig ist. Haben Sie einen bestimmten Verfalltag verabredet, also einen festen Zahlungstag, kommt der Kunde ohne Mahnung mit Ablauf dieses Tages in Verzug (Art. 102 OR).

Fälligkeit und Verzug sind zwei Daten

Fällig ist eine Forderung, sobald Sie die Zahlung fordern können. Verzugszins läuft aber erst ab dem Verzug, also nach Ihrer Mahnung oder nach Ablauf des Verfalltags.

Als Verfalltag verabreden Sie ein Kalenderdatum wie «zahlbar bis 2. April 2026». Das Gesetz verlangt, dass der Tag verabredet ist. Steht das Datum nur auf Ihrer Rechnung, mahnen Sie, damit der Beginn des Verzugs feststeht. Im Generator können Sie eine QR-Rechnung mit festem Zahlungsdatum erstellen.

Mahnstufen sind Praxis und keine Pflicht

Drei Mahnstufen sind in der Schweiz üblich, das Gesetz verlangt keine davon. Auf die Zahlungserinnerung folgen die erste Mahnung und die zweite Mahnung mit Betreibungsandrohung. Auch die Mahnung vor der Betreibung ist laut ch.ch üblich, aber nicht vorgeschrieben.

Üblich sind 10 bis 14 Tage pro Stufe, gesetzlich ist keine dieser Fristen. Schreiben Sie statt einer Anzahl Tage ein Datum in die Mahnung.

Was in jede Mahnung gehört

Nennen Sie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, den offenen Betrag und die neue Frist mit Datum. Verlangen Sie Verzugszins, schreiben Sie den Zinssatz und den Tag dazu, seit dem er läuft.

Die zweite Mahnung vom 13. Mai 2026 lautet im Rechenbeispiel unten so.

«Unsere Rechnung Nr. … vom 3. März 2026 über CHF 8'000 ist trotz Mahnung vom 27. April 2026 offen. Wir verlangen 5 % Verzugszins seit 3. April 2026. Ohne Zahlung bis 27. Mai 2026 leiten wir die Betreibung ein.»

Mahngebühren brauchen eine Vereinbarung

Eine Mahngebühr können Sie verlangen, wenn Sie sie mit dem Kunden vereinbart haben. Das geschieht im Vertrag oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Teil des Vertrags sind. Das Obligationenrecht kennt keine Mahngebühr und nennt keinen Betrag dafür.

Ohne Vereinbarung sind die Kosten der ersten Mahnung nach überwiegender Lehre und Rechtsprechung nicht zu ersetzen, soweit keine gesetzliche Sonderregel gilt. Ihr eigener Aufwand ist es grundsätzlich auch nicht. So fasst es das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen zusammen.

Ist Ihr Schaden grösser als der Verzugszins, muss der Kunde auch diesen Schaden ersetzen. Das gilt nicht, wenn er beweist, dass ihn kein Verschulden trifft (Art. 106 OR). Den Schaden müssen Sie grundsätzlich konkret nachweisen. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr, wenn nichts Höheres vereinbart ist

Ist Ihr Kunde mit einer Geldschuld in Verzug, schuldet er von Gesetzes wegen 5 % Verzugszins pro Jahr. Das gilt auch, wenn der Vertrag einen tieferen Zins vorsieht. Unter Kaufleuten kann der Satz ausnahmsweise höher liegen. Haben Sie vertraglich mehr als 5 % vereinbart, können Sie den höheren Zins auch während des Verzugs fordern (Art. 104 OR).

Ein Kunde schuldet Ihnen CHF 8'000. Verabredeter Verfalltag ist der 2. April 2026, er zahlt am 1. Juli 2026. In Verzug ist er seit dem 3. April. Vom 3. April bis und mit 1. Juli sind es 90 Tage, nämlich 28 im April, 31 im Mai, 30 im Juni und 1 im Juli. Das kostet ihn CHF 98.63 Verzugszins, nämlich 5 % auf CHF 8'000 für 90 von 365 Tagen.

Das Gesetz nennt den Zinssatz, aber keine Zählweise für die Tage. Der Rechner zählt jeden Kalendertag und das Jahr zu 365 Tagen. Als Beginn geben Sie den Verfalltag ein, er zählt nicht mit. Diese Rechnung im Verzugszins-Rechner öffnen.

Betreibung einleiten beim Betreibungsamt

Mit der Betreibung treiben Sie eine Geldforderung zwangsweise ein. Sie beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 SchKG).

In den Betreibungsferien nimmt das Amt keine Betreibungshandlungen vor. Das sind je sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie der 15. bis 31. Juli. Ihr Betreibungsbegehren können Sie laut Betreibungsamt der Stadt Zürich auch in dieser Zeit stellen. Ausnahmen von den Betreibungsferien nennt Ihnen das Betreibungsamt (Art. 56 SchKG).

Zuständiges Betreibungsamt

Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Juristische Personen und Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, betreiben Sie an ihrem Sitz. Für andere Fälle nennt das Betreibungsamt den Ort (Art. 46 SchKG).

Betreibungsbegehren ausfüllen

Das Begehren muss diese Angaben enthalten (Art. 67 SchKG).

  • Name und Wohnort des Gläubigers und eines allfälligen Bevollmächtigten
  • Name und Wohnort des Schuldners
  • Forderungssumme in Schweizer Währung
  • bei verzinslichen Forderungen der Zinsfuss und der Tag, seit dem Sie Zins fordern
  • Forderungsurkunde mit Datum oder, wenn sie fehlt, der Grund der Forderung

Das Betreibungsamt der Stadt Zürich verlangt einen konkreten Forderungsgrund nach dem Muster «Rechnung Nr. … vom …». «Rechnung» oder «Honorar» allein genügt dort nicht.

Online einreichen

Der Betreibungsschalter des Bundesamts für Justiz nimmt unter anderem Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren entgegen, auf Papier oder elektronisch mit qualifizierter Signatur. Über EasyGov reichen Sie Betreibungsbegehren online ein.

Kostenvorschuss

Die Betreibungskosten trägt der Schuldner, Sie schiessen sie vor. Solange Sie den Vorschuss nicht zahlen, kann das Betreibungsamt zuwarten. Zahlt der Schuldner später, dürfen Sie Ihre Kosten zuerst von seinen Zahlungen abziehen (Art. 68 SchKG).

Betreibungskosten nach Höhe der Forderung

Die Gebühren des Betreibungsamts sind in der ganzen Schweiz gleich. Die Gebühr für den Zahlungsbefehl richtet sich nach der Forderung.

ForderungZahlungsbefehl
bis CHF 100CHF 7
über CHF 100 bis CHF 500CHF 20
über CHF 500 bis CHF 1'000CHF 40
über CHF 1'000 bis CHF 10'000CHF 60
über CHF 10'000 bis CHF 100'000CHF 90
über CHF 100'000 bis CHF 1'000'000CHF 190
über CHF 1'000'000CHF 400

Stand 2026. Quelle: GebV SchKG, Art. 16

Dazu kommen die Auslagen des Amts, namentlich Post- und Fernmeldetaxen. Jeder Zustellungsversuch kostet CHF 7 je Zahlungsbefehl.

Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung, bis ein Entscheid ihn beseitigt

Auf Ihr Begehren hin erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl. Er fordert den Schuldner auf, innert 20 Tagen zu zahlen (Art. 69 SchKG).

Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung. Er erklärt ihn sofort der Person, die den Zahlungsbefehl überbringt, oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt. Das geht mündlich oder schriftlich (Art. 74 SchKG).

Beide Fristen beginnen am Tag nach der Zustellung. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, den der Bund oder der Kanton anerkennt, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 142 ZPO).

Die Betreibungsferien halten die Fristen nicht an. Endet eine Frist aber in den Betreibungsferien, verlängert sie sich bis zum dritten Tag danach. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen dabei nicht mit (Art. 63 SchKG).

Nach einem Rechtsvorschlag steht die Betreibung still. Weiter geht sie nur mit einem vollstreckbaren Entscheid, der den Rechtsvorschlag ausdrücklich beseitigt (Art. 79 SchKG). Sie haben dafür zwei Wege. Sie klagen Ihre Forderung im Zivilprozess ein, oder Sie verlangen die Rechtsöffnung.

Rechtsöffnung, provisorisch oder definitiv

Mit der Rechtsöffnung hebt das Gericht den Rechtsvorschlag auf. Sie verlangen sie beim Gericht am Betreibungsort. Der Schuldner kann sofort Stellung nehmen. Danach entscheidet das Gericht innert fünf Tagen (Art. 84 SchKG).

RechtsöffnungVoraussetzung
provisorischIhr Kunde hat die Schuld mit seiner Unterschrift anerkannt, oder eine öffentliche Urkunde hält sie fest (Art. 82 SchKG)
definitivEin Gericht hat schon über Ihre Forderung entschieden, und der Entscheid ist vollstreckbar. Weitere Titel stellt das Gesetz gleich (Art. 80 SchKG)

Stand 2026. Quelle: SchKG

Die provisorische Rechtsöffnung gewährt das Gericht, ausser der Schuldner macht sofort Einwände glaubhaft, die seine Anerkennung entkräften. Eine Rechnung ohne Unterschrift des Kunden erfüllt den Wortlaut des Gesetzes nicht. Ob andere unterschriebene Unterlagen genügen, entscheidet das Gericht.

Provisorisch heisst, dass der Schuldner sich noch wehren kann. Er hat 20 Tage nach der Rechtsöffnung Zeit, um auf Aberkennung der Forderung zu klagen. Klagt er nicht oder verliert er, wird die Rechtsöffnung definitiv (Art. 83 SchKG).

Fortsetzung auf Pfändung oder Konkurs

Das Fortsetzungsbegehren stellen Sie frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Das geht nur, wenn weder ein Rechtsvorschlag noch ein Gerichtsentscheid die Betreibung eingestellt hat. Nach einem Rechtsvorschlag steht die Jahresfrist still, solange das Gerichts- oder Verwaltungsverfahren läuft, das er ausgelöst hat (Art. 88 SchKG).

Ob es auf Pfändung oder auf Konkurs weitergeht, bestimmt das Betreibungsamt. Auf Konkurs betreibt es Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, unter anderem als AG, GmbH oder Inhaber einer Einzelfirma (Art. 39 SchKG). Andere Schuldner betreibt das Amt in der Regel auf Pfändung, etwa Privatpersonen oder nicht eingetragene Einzelunternehmen.

Haben Sie an der Pfändung teilgenommen und deckt sie Ihre Forderung nicht, erhalten Sie für den ungedeckten Betrag einen Verlustschein (Art. 149 SchKG).

Rechenbeispiel mit CHF 8'000 von der Rechnung bis zur Fortsetzung

Die Muster GmbH stellt der Kunde AG am 3. März 2026 eine Rechnung über CHF 8'000. Das Zahlungsdatum 2. April 2026 haben beide im Vertrag verabredet. Die Kunde AG zahlt nicht. Eine Mahngebühr hat die Muster GmbH nicht vereinbart und verlangt keine. Die Mahnfristen von je 14 Tagen sind ein Beispiel aus der Praxis.

DatumSchrittFolge
3. März 2026Rechnung über CHF 8'000zahlbar bis 2. April 2026
3. April 2026Verzug ohne Mahnung5 % Verzugszins laufen
10. April 2026ZahlungserinnerungFrist bis 24. April 2026
27. April 2026Erste MahnungFrist bis 11. Mai 2026
13. Mai 2026Zweite Mahnung mit BetreibungsandrohungFrist bis 27. Mai 2026
2. Juni 2026BetreibungsbegehrenCHF 60 Gebühr plus Auslagen als Vorschuss
15. Juni 2026Zustellung des Zahlungsbefehls, ein Montagbeide Fristen laufen ab 16. Juni 2026
25. Juni 2026Zehnter Tag, ein Donnerstagletzter Tag für den Rechtsvorschlag
5. Juli 2026Zwanzigster Tag, ein SonntagZahlungsfrist endet am Montag, 6. Juli 2026

Stand 2026. Quelle: SchKG und GebV SchKG

Annahme des Beispiels ist, dass weder der 25. Juni noch der 6. Juli am Ort ein Feiertag ist. Beide Fristen enden vor den Betreibungsferien, die am 15. Juli beginnen.

Im Betreibungsbegehren verlangt die Muster GmbH CHF 8'000 plus 5 % Zins seit 3. April 2026. Nach der Zustellung des Zahlungsbefehls sind drei Verläufe möglich.

Im ersten Fall zahlt die Kunde AG am 1. Juli 2026 und damit innerhalb der Zahlungsfrist. Dann schuldet sie für 90 Tage CHF 98.63 Verzugszins und trägt zusätzlich die Betreibungskosten.

Im zweiten Fall zahlt die Kunde AG nicht und erhebt keinen Rechtsvorschlag. Die Muster GmbH wartet das Ende der Zahlungsfrist am Montag, 6. Juli ab und stellt das Fortsetzungsbegehren am Dienstag, 7. Juli. Das Recht dazu erlischt ein Jahr nach der Zustellung, also Mitte Juni 2027. Weil die Kunde AG im Handelsregister eingetragen ist, geht es auf Konkurs weiter.

Im dritten Fall erhebt die Kunde AG Rechtsvorschlag. Hat sie die Schuld mit ihrer Unterschrift anerkannt, verlangt die Muster GmbH beim Gericht am Betreibungsort die provisorische Rechtsöffnung. Sonst klagt sie die Forderung im Zivilprozess ein.

Was die Betreibung im Beispiel kostet, gemessen an der Forderung

Die Muster GmbH schiesst CHF 60 Gebühr vor, um CHF 8'000 einzufordern (GebV SchKG). Das sind in diesem Beispiel 0.75 % der Forderung. Bei einer Forderung von CHF 450 sind es CHF 20 und damit 4.44 %. Nicht enthalten sind die Auslagen des Amts und die CHF 7 je Zustellungsversuch. Ob sich das Verfahren in Ihrem Fall lohnt, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Verjährung offener Rechnungen nach zehn oder fünf Jahren

Forderungen verjähren nach zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt (Obligationenrecht, Art. 127 bis 142). Fünf Jahre gelten unter anderem für Miet- und Kapitalzinse und andere periodische Leistungen, für Handwerksarbeit und für den Kleinverkauf von Waren (Art. 128 OR). Die Frist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit, also weder mit dem Rechnungsdatum noch mit dem Verzug (Art. 130 OR).

Ihr Kunde unterbricht die Verjährung, wenn er die Forderung anerkennt, zum Beispiel mit einer Abschlagszahlung oder einer Zinszahlung. Sie selbst unterbrechen sie unter anderem mit der Betreibung, einem Schlichtungsgesuch oder einer Klage. Danach beginnt die Frist von neuem, bei einer Betreibung mit jedem Betreibungsakt (Art. 135 bis 138 OR).

Mahnwesen im Betrieb organisieren

  1. Ziehen Sie jede Woche die Liste der offenen Posten aus Ihrer Buchhaltung und gleichen Sie sie mit den Zahlungseingängen auf dem Bankkonto ab.
  2. Notieren Sie bei jeder überfälligen Rechnung den Tag, an dem der Verzug begonnen hat. Das Betreibungsbegehren verlangt den Tag, seit dem Sie Zins fordern.
  3. Tragen Sie zu jeder dieser Rechnungen das Datum der nächsten Mahnung ein, zum Beispiel 14 Tage nach der letzten.
  4. Bestimmen Sie, wer mahnt und wer über die Betreibung entscheidet. Entschieden wird, sobald die zweite Mahnfrist abgelaufen ist. Halten Sie dafür die Gebühr neben die Forderung, wie im Beispiel oben.
  5. Schreiben Sie ab der nächsten Rechnung das verabredete Zahlungsdatum als Kalendertag auf die Rechnung.

Jeder Mahnlauf braucht verbuchte Zahlungen. Liegt die Buchhaltung für KMU zurück, heisst der erste Schritt Buchhaltungsrückstand aufholen. Bei Tabulo können Sie Debitoren und Mahnwesen auslagern, enthalten in der Stufe Skalierung für CHF 590 pro Monat exkl. MWST (Preise).

Legen Sie heute die Liste der offenen Posten neben den Kontoauszug.

Häufige Fragen

Ist eine Mahnung vor der Betreibung notwendig?

Nein. Eine Mahnung vor der Betreibung ist üblich, aber nicht vorgeschrieben. Ohne verabredeten Verfalltag setzt aber erst die Mahnung den Kunden in Verzug.

Was kostet es, eine Betreibung einzuleiten?

Der Zahlungsbefehl kostet je nach Forderung CHF 7 bis CHF 400, bei CHF 8'000 sind es CHF 60. Dazu kommen Auslagen des Amts (GebV SchKG). Sie schiessen die Kosten vor. Tragen muss sie der Schuldner.

Wie hoch darf eine Mahngebühr maximal sein?

Das Obligationenrecht nennt keinen Betrag. Verlangen können Sie eine Mahngebühr, die Sie mit dem Kunden vereinbart haben, zum Beispiel in AGB mit Betrag. Ob der Betrag im Streitfall hält, entscheidet das Gericht.

Was passiert nach einem Rechtsvorschlag?

Die Betreibung geht erst weiter, wenn ein vollstreckbarer Entscheid den Rechtsvorschlag beseitigt. Dafür verlangen Sie beim Gericht am Betreibungsort die Rechtsöffnung oder klagen die Forderung im Zivilprozess ein.

Wann verjährt eine offene Rechnung?

Nach zehn Jahren ab Fälligkeit, bei Forderungen wie Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren oder Mietzinsen nach fünf Jahren (Obligationenrecht). Eine Betreibung oder eine Abschlagszahlung des Kunden unterbricht die Verjährung.

Rückruf

Wir rufen Sie zurück.

Hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie am gleichen Werktag zurück.

Ihre Nummer verwenden wir nur für diesen Rückruf.

Danke. Wir melden uns am gleichen Werktag.