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Saldosteuersatz oder effektive Methode: der Vergleich

Vergleichen Sie, was Sie der ESTV mit dem Saldosteuersatz und mit der effektiven Methode zahlen.

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Der MWST-Saldosteuersatz ist günstiger, solange Ihre Vorsteuer tief bleibt (Art. 37 MWSTG). Ein Treuhandbüro mit CHF 300'000 Umsatz und CHF 3'000 Vorsteuer zahlt im Beispiel CHF 18'600 statt CHF 19'479.19. Bei CHF 3'879.19 Vorsteuer kosten beide Methoden gleich viel, darüber ist die effektive günstiger. Der Rechner nennt den Betrag «Vorsteuer bei Gleichstand».

Saldosteuersatz-Rechner: Branche, Umsatz und Vorsteuer eintragen

Wählen Sie zuerst Ihre Tätigkeit aus der Liste der ESTV. Sie enthält 440 Tätigkeiten mit zehn Sätzen von 0.1 bis 6.8 % (Verordnung der ESTV, Stand 2026). Für ein Treuhandbüro gelten 6.2 %, für eine Schreinerei 3.7 %. Den Jahresumsatz tragen Sie inklusive MWST ein. Die «Vorsteuer pro Jahr» ist die MWST auf Einkäufen, Investitionen und Betriebskosten.

Unter «Weitere Angaben» ändern Sie den gesetzlichen Steuersatz und erfassen weitere Tätigkeiten. Von der Steuer ausgenommene Leistungen und den Aufwand der Abrechnung lässt der Vergleich weg.

Was hinter den beiden Ergebnissen steht

Bei der Saldosteuersatzmethode multiplizieren Sie den Umsatz inklusive MWST mit dem bewilligten Satz. Vorsteuer ziehen Sie nicht ab, weil der Satz die branchenübliche Vorsteuerquote schon berücksichtigt (Art. 37 MWSTG). Für die effektive Methode rechnet der Rechner die MWST aus dem Umsatz heraus und zieht Ihre Vorsteuer ab.

Auf Ihren Rechnungen stehen die gesetzlichen Sätze von 8.1, 2.6 oder 3.8 %, nie der Saldosteuersatz. Einzelne Beträge rechnet der MWST-Rechner um.

Beispiel Treuhandbüro: CHF 879.19 Unterschied

Das Treuhandbüro rechnet mit 6.2 % Saldosteuersatz. Sein ganzer Umsatz unterliegt dem gesetzlichen Satz von 8.1 %. Der Rechner mit diesen Eingaben zeigt dieselben Werte.

SchrittBetrag
Umsatz mal 6.2 %CHF 18'600.00
MWST im Umsatz (8.1 %)CHF 22'479.19
VorsteuerCHF 3'000.00
Effektiv geschuldetCHF 19'479.19
Vorsteuer bei GleichstandCHF 3'879.19

Die Vorsteuer bei Gleichstand entspricht in diesem Beispiel 1.29 % des Umsatzes.

Grenzen 2026 je Saldosteuersatz

Mit dem Saldosteuersatz rechnen Sie ab, solange Ihr Jahresumsatz inklusive MWST höchstens CHF 5'024'000 beträgt.

Die zweite Grenze betrifft die Steuer. Umsatz mal Saldosteuersatz darf pro Jahr höchstens CHF 108'000 ergeben. Bei 6.2 % und CHF 1.74 Mio. Umsatz sind es in diesem Beispiel CHF 107'880.

Für Einstieg und Wechsel gilt je Satz eine eigene Umsatzgrenze. Sie zählt im ersten Jahr der Steuerpflicht und im Jahr vor dem Wechsel von der effektiven Methode. Ein Treuhandbüro mit 6.2 % kann also bis CHF 1.74 Mio. Umsatz einsteigen oder wechseln.

SatzGrenze bei Einstieg oder Wechsel
0.1 bis 2.1 %CHF 5.024 Mio.
3.0 %CHF 3.60 Mio.
3.7 %CHF 2.92 Mio.
4.5 %CHF 2.40 Mio.
5.3 %CHF 2.04 Mio.
6.2 %CHF 1.74 Mio.
6.8 %CHF 1.59 Mio.

Stand 2026. Quelle: ESTV, Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze

Meldung an die ESTV innert 60 Tagen

Den Saldosteuersatz müssen Sie bei der ESTV beantragen (Art. 78 MWSTV). Als neu eingetragenes Unternehmen melden Sie sich innert 60 Tagen nach Zustellung der MWST-Nummer. Wer die Frist verpasst, rechnet mindestens drei ganze Steuerperioden effektiv ab.

Für einen Wechsel läuft dieselbe Frist ab Beginn der Steuerperiode, ab der er gelten soll. Den Wechsel zum Saldosteuersatz bewilligt die ESTV, wenn Sie in der Steuerperiode davor keine Grenze überschritten haben.

Wer zum Saldosteuersatz wechselt, zahlt Vorsteuer zurück, die er früher abgezogen hat. Berechnet wird sie auf dem Zeitwert Ihrer Gegenstände und Dienstleistungen beim Wechsel. Sie zahlen den Betrag mit der letzten Abrechnung vor dem Wechsel, dort unter Ziffer 415.

Wechseln Sie zur effektiven Methode, können Sie die Steuer auf dem Zeitwert in der ersten Abrechnung danach als Vorsteuer abziehen (Art. 79 und 81 MWSTV).

Den Saldosteuersatz behalten Sie mindestens eine Steuerperiode. Früher wechseln können Sie, wenn die ESTV Ihren Satz anpasst und der Grund nicht eine Änderung der gesetzlichen Steuersätze ist. Nach dem Wechsel zur effektiven Methode können Sie frühestens nach drei Jahren zurück.

Ab wann Sie steuerpflichtig sind, lesen Sie im Ratgeber Mehrwertsteuer in der Schweiz. Die beiden Methoden vergleicht der Beitrag MWST-Abrechnung effektiv oder mit Saldosteuersatz.

Drei Schritte vom Jahresabschluss zum Antrag

  1. Suchen Sie in Ihrem letzten Jahresabschluss die Vorsteuer des Geschäftsjahres heraus. Eine Schätzung genügt.
  2. Tragen Sie den Betrag im Rechner ein und vergleichen Sie ihn mit der «Vorsteuer bei Gleichstand». Liegt Ihre Vorsteuer darunter, ist der Saldosteuersatz günstiger.
  3. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag im ePortal der ESTV unter «Abrechnungseinstellungen». Dafür gilt die Frist von 60 Tagen.

Die Abrechnung übernimmt Tabulo mit der MWST-Abrechnung. Legen Sie jetzt den Jahresabschluss bereit, oder fordern Sie auf dieser Seite einen Rückruf an.

Häufige Fragen

Wer darf mit dem Saldosteuersatz abrechnen?

Steuerpflichtige mit höchstens CHF 5'024'000 Jahresumsatz inklusive MWST aus steuerbaren Leistungen. Die Steuer nach dem massgebenden Saldosteuersatz darf CHF 108'000 nicht übersteigen (Art. 37 MWSTG).

Wie hoch ist der Saldosteuersatz für meine Branche?

Für einen Coiffeursalon gelten 5.3 %, für Informatik-Dienstleistungen 6.2 %. Den Satz Ihrer Tätigkeit nennt die Verordnung der ESTV.

Kann ich mehrere Saldosteuersätze haben?

Ja, seit 2025. Die ESTV bewilligt einer Tätigkeit ihren eigenen Satz, wenn sie mehr als 10 % Ihres Gesamtumsatzes ausmacht (ESTV). Bei CHF 300'000 Gesamtumsatz braucht sie in diesem Beispiel mehr als CHF 30'000. Tätigkeiten mit gleichem Satz zählt die ESTV zusammen.

Bei neu Steuerpflichtigen und neuen Tätigkeiten zählt der erwartete Umsatz der ersten 12 Monate. Sonst zählen die drei vorangegangenen Steuerperioden. Die Tätigkeit muss in jeder davon mehr als 10 % ausmachen.

Wann muss ich zur effektiven Methode wechseln?

Wenn Sie eine oder beide Grenzen in drei aufeinander folgenden Steuerperioden überschreiten. Der Wechsel gilt auf den Beginn der folgenden Steuerperiode (Art. 81 MWSTV).

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