Reiner Lohn ergibt im Beispiel einer GmbH in Zürich mit CHF 200'000 Gewinn CHF 128'918 netto, reine Dividende CHF 147'982. Mit 60 % Lohn sind es CHF 134'907. Die Frage Lohn oder Dividende stellt sich, sobald Sie in Ihrer eigenen GmbH oder AG arbeiten.
Lohn kostet Beiträge, die Dividende kostet Gewinnsteuer
Auf Ihrem Lohn zahlen Sie und die Gesellschaft Beiträge an AHV/IV/EO (Alter, Invalidität, Erwerbsersatz), an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und an die Unfallversicherung. Die Gesellschaft trägt zusätzlich die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, die Ihre AHV-Beiträge abrechnet. Ab CHF 22'680 Jahreslohn (Eintrittsschwelle) kommt die Pensionskasse dazu. Sie versteuern den Lohn voll als Einkommen, die Gesellschaft zieht ihn als Aufwand vom Gewinn ab.
Bei der Dividende zahlt zuerst die Gesellschaft Gewinnsteuer. Was sie danach an Sie ausschüttet, versteuern Sie ab 10 % der Anteile nur zum Teil, beim Bund zu 70 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG). Sozialversicherungsbeiträge fallen auf der Dividende nicht an, ausser die Ausgleichskasse behandelt sie als Lohn.
Sätze für Lohn und Dividende
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| AHV/IV/EO, je Seite | 5.3 % |
| ALV, je Seite | 1.1 % |
| Gewinnsteuer Stadt Zürich | 19.47 % |
| Dividende steuerbar, Bund | 70 % |
| Dividende steuerbar, ZH | 50 % |
| Dividende steuerbar, BE, ZG (Stand 2025) | 50 % |
| Dividende steuerbar, LU (Stand 2025) | 60 % |
| Dividende steuerbar, SG (Stand 2025) | 70 % |
Stand 2026. Quellen: AHV/IV, Synoptische Tabelle, DBG, ESTV, Rundschreiben 2-215-D-2025. Dividende in den Kantonen: Stand Steuerperiode 2025 gemäss ESTV; für 2026 nur im Kanton Zürich bestätigt.
ALV-Beiträge zahlen Sie bis CHF 148'200 Jahreslohn, AHV/IV/EO kennt keine Obergrenze. Als Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen Sie ALV-Beiträge, haben aber grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, solange Sie diese Stellung innehaben (Merkblatt 2.08).
CHF 200'000 Gewinn in Zürich, fünf Aufteilungen
Eine alleinstehende Inhaberin mit Jahrgang 1986, ohne Kinder und Kirchensteuer, führt ihre GmbH in Zürich. Vom Gewinn von CHF 200'000 bezieht sie 60 % als Lohn. Darin stecken CHF 12'514 Arbeitgeberbeiträge, ihr Bruttolohn beträgt CHF 107'486. Auf den übrigen CHF 80'000 zahlt die GmbH CHF 15'574 Gewinnsteuer und schüttet CHF 64'426 als Dividende aus. Steuern und Abgaben betragen CHF 65'093, das sind 32.55 % des Gewinns. Der Inhaberin bleiben CHF 134'907 im Jahr. Diese Rechnung im Rechner öffnen.
Zu den Abgaben zählt der Rechner auch die Beiträge an die Pensionskasse. Ein Teil davon ist die Altersgutschrift. Sie bildet ihr Alterskapital.
Bezieht sie alles als Lohn, steigt der Bruttolohn auf CHF 181'897. Steuern und Abgaben betragen CHF 71'082, netto bleiben CHF 128'918. Ohne Lohn zahlt die GmbH CHF 38'934 Gewinnsteuer und schüttet CHF 161'066 aus. Steuern und Abgaben sinken auf CHF 52'018, das Netto steigt auf CHF 147'982.
Dazwischen zeigt der Rechner CHF 139'308 netto bei 40 % Lohn und CHF 131'726 bei 80 %. In diesem Beispiel sinkt das Netto mit jedem Schritt zu mehr Lohn. Nicht eingerechnet ist, dass ein fehlender Lohn ihre späteren Leistungen von AHV und Pensionskasse schmälert.
Wann die Ausgleichskasse eine Dividende als Lohn behandelt
Fehlt ein angemessener Lohn und ist die Dividende offensichtlich überhöht, kann die Ausgleichskasse einen Teil davon als Lohn behandeln. Als überhöht gilt vermutungsweise eine Dividende ab 10 % des Steuerwerts Ihrer Anteile, also ihres Werts für die Vermögenssteuer.
Ob Ihr Lohn angemessen ist, beurteilt Ihre Ausgleichskasse; der Rechner gibt dafür keinen Betrag vor. Die Kasse deutet höchstens bis zu einem branchenüblichen Lohn um (Wegleitung über den massgebenden Lohn, Randziffern 2013 bis 2018).
Über die Dividende beschliesst bei der GmbH die Gesellschafterversammlung, bei der AG die Generalversammlung. Das Obligationenrecht verlangt, 5 % des Jahresgewinns zurückzulegen (gesetzliche Gewinnreserve), bis diese Reserve 50 % des Kapitals erreicht. Der Rechner schüttet trotzdem den ganzen Gewinn aus.
So rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen
Der Rechner nimmt die Steuern am Kantonshauptort. Der gewählte Kanton gilt für den Sitz der Gesellschaft und Ihren Wohnsitz. Berufsauslagen, weitere Abzüge und Einkommen, die Kapitalsteuer der Gesellschaft und die Vermögenssteuer auf Ihren Anteilen lässt er weg. Die Abzüge auf dem Lohn zeigt der Lohnrechner, vor der Gründung helfen der Rechtsform-Vergleich und Firma gründen in der Schweiz.
- Wählen Sie den Kanton und tragen Sie den Jahresgewinn aus dem Jahresabschluss ein, bevor Ihr eigener Lohn und die Steuern abgezogen sind. Tabulo erstellt den Jahresabschluss für Ihre GmbH.
- Ersetzen Sie unter «weitere Angaben» die Beispielwerte durch die Sätze aus Ihrer Unfallversicherungspolice und dem Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse.
- Verschieben Sie den Lohnanteil und vergleichen Sie Ihre Wahl mit «Alles Lohn» und «Alles Dividende».
Verbindlich entscheiden die Ausgleichskasse über die Beiträge und die kantonale Steuerverwaltung über die Steuern. Rechnen Sie zwei Lohnanteile durch, bevor Ihre Gesellschaft die Dividende beschliesst.
Häufige Fragen
Ist eine Dividende AHV-pflichtig?
Nein, auf Dividenden fallen keine Beiträge an AHV/IV/EO und ALV an, ausser die Ausgleichskasse behandelt einen Teil davon als Lohn.
Was gilt bei einer Beteiligung unter 10 %?
Dann ist die ganze Dividende als Einkommen steuerbar. Nur zum Teil steuerbar ist sie ab 10 % des Grund- oder Stammkapitals und mit Anteilen im Privatvermögen.
Zählt die Verrechnungssteuer von 35 % zur Belastung?
Nein. Die Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden ist rückforderbar, der Rechner zählt sie deshalb nicht als Belastung.
Für welche Kantone rechnet der Rechner?
Für Zürich, Bern, Luzern, Zug und St. Gallen.