Der Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug beträgt pro Monat 0.9 % des Kaufpreises, mindestens CHF 150. So viel gilt als Einkommen, wenn Arbeitnehmende ein Geschäftsfahrzeug (Firmenwagen) unentgeltlich für den Arbeitsweg und weitere private Fahrten nutzen. Der Betrieb kann dann pauschal abrechnen (Art. 5a BKV, Stand 2026). Im Beispiel mit CHF 50'000 Kaufpreis sind das CHF 450 pro Monat und CHF 5'400 im Jahr.
So berechnen Sie den Privatanteil pro Monat und Jahr
Massgebend ist der Kaufpreis mit sämtlichen Sonderausstattungen, ohne MWST (Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 21). Bei einem Leasingfahrzeug gilt der Barkaufpreis aus dem Leasingvertrag, ebenfalls ohne MWST. Für Mietfahrzeuge zählt der Marktwert zu Mietbeginn.
Tragen Sie diesen Preis in den Rechner ein, dazu die Monate mit Privatnutzung als ganze Zahl von 1 bis 12. Der Rechner zeigt den Privatanteil pro Monat und Jahr, dazu die enthaltene MWST und den Betrag ohne MWST.
Die Pauschale setzt voraus, dass der Arbeitgeber sämtliche Fahrzeugkosten übernimmt. Mitarbeitende zahlen höchstens Treibstoff oder Strom für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien.
Ansätze 2026 der Pauschale
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Pauschale pro Monat | 0.9 % des Kaufpreises |
| Mindestbetrag pro Monat | CHF 150 |
| Mindestbetrag gilt bei Kaufpreis | unter CHF 16'667 |
| MWST-Normalsatz | 8.1 % |
Stand 2026. Quellen: Art. 5a BKV, ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 21, Art. 25 MWSTG
CHF 50'000 Kaufpreis ergeben CHF 5'400 im Jahr
Eine GmbH in Winterthur kauft ein Fahrzeug für CHF 50'000 ohne MWST. Ihr Aussendienstmitarbeiter fährt es 12 Monate auch privat. 0.9 % davon sind CHF 450.00 pro Monat, in 12 Monaten CHF 5'400.00.
Der Rechner zeigt dieselben Werte mit diesen Eingaben.
Unter CHF 16'667 Kaufpreis bleibt es bei CHF 150
Ein Kleinwagen kostet CHF 12'000 ohne MWST, die Mitarbeiterin fährt ihn 12 Monate auch privat. 0.9 % ergäben CHF 108 pro Monat. Das liegt unter dem Mindestbetrag (Wegleitung, Rz 21). In diesem Beispiel gelten darum CHF 150 pro Monat und CHF 1'800 im Jahr.
Im Privatanteil steckt die MWST
Mehrwertsteuerpflichtige Betriebe rechnen auf dem Privatanteil MWST ab. Die ESTV versteht den pauschalen Privatanteil als Betrag inklusive MWST (MWST-Info 08, Ziff. 1.5.2). Die Steuer zum Normalsatz von 8.1 % ist im Jahresbetrag schon enthalten. Von 108.1 Franken Privatanteil sind 8.1 Franken MWST.
Im Beispiel mit CHF 5'400 sind CHF 404.63 MWST, ohne MWST bleiben CHF 4'995.37. Beim Kleinwagen mit CHF 1'800 sind es CHF 134.88.
Die ESTV lässt die Pauschale nur bei Personenwagen bis 3'500 kg zu. Die Abrechnung erklärt der Ratgeber Mehrwertsteuer Schweiz, andere Beträge rechnet der MWST-Rechner um.
Ziffer 2.2 und Feld F im Lohnausweis
Sie tragen den Jahresbetrag im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftsfahrzeug» ein (Wegleitung zum Lohnausweis). Der Privatanteil zählt zum Lohn, auch wenn Sie dafür kein Geld auszahlen. Die Wegleitung verlangt, ihn wie eine zusätzliche Lohnzahlung zu behandeln.
Ob auf dem Betrag AHV-Beiträge anfallen, entscheidet die Ausgleichskasse.
Feld F ist das Ankreuzfeld für die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Zum Eintrag in Ziffer 2.2 kreuzen Sie es grundsätzlich an. Mit der Pauschale entfällt der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg.
Die übrigen Ziffern erklärt der Ratgeber Lohnausweis ausfüllen, die Abzüge auf dem Lohn rechnet der Lohnrechner.
Wann die Pauschale nicht passt
Führen Mitarbeitende ein Bordbuch (Fahrtenbuch), kann der Betrieb die Privatnutzung effektiv erfassen. Er multipliziert die privaten Kilometer inklusive Arbeitsweg mit dem Kilometeransatz. Die Wegleitung zum Lohnausweis rechnet als Beispiel mit 8'500 km zu 75 Rappen, das ergibt CHF 6'375.
Tragen Arbeitnehmende beträchtliche Kosten selbst, zum Beispiel Unterhalt, Versicherung, Benzin und Reparaturen zusammen, rechnet der Betrieb in Ziffer 2.2 nichts auf. In Ziffer 15 steht dann «Privatanteil Geschäftsfahrzeug im Veranlagungsverfahren abzuklären». Benzin- oder Ladekosten allein genügen nicht.
Ist der Privatgebrauch erheblich eingeschränkt, etwa durch fest installierte Vorrichtungen für den Werkzeugtransport, entfällt die Aufrechnung ebenfalls (Wegleitung, Rz 23).
Ob die Pauschale im Einzelfall gilt, entscheidet die kantonale Steuerverwaltung bei der Veranlagung, über die MWST die ESTV.
Drei Schritte vom Kaufvertrag bis zu Ziffer 2.2
- Lesen Sie im Kauf- oder Leasingvertrag den Preis ohne MWST ab, mit allen Sonderausstattungen.
- Tragen Sie ihn im Rechner ein.
- Halten Sie den Jahresbetrag neben Ziffer 2.2 des letzten Lohnausweises.
Eine Abweichung klären Sie mit der Person, die Ihre Lohnausweise erstellt. Wer die Buchung und den Lohnausweis abgeben will, findet das Angebot von Tabulo unter Buchhaltung für KMU.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug 2026?
Die Pauschale beträgt 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, mindestens CHF 150. Die ESTV rechnet in ihrer Wegleitung mit CHF 43'000 Kaufpreis und kommt im Jahr auf CHF 4'644 (12 mal CHF 387).
Seit wann gilt der Satz von 0.9 %?
Seit dem 1. Januar 2022. Damals trat Art. 5a der Berufskostenverordnung in Kraft. Der Satz ist seither unverändert.
Zählt der Kaufpreis mit oder ohne MWST?
Ohne MWST, dafür mit sämtlichen Sonderausstattungen. Das gilt auch für den Barkaufpreis aus dem Leasingvertrag.
Kann ich trotz Privatanteil den Arbeitsweg abziehen?
Nein. Die Pauschale deckt die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ab, darum entfällt der Fahrkostenabzug.
Wie rechnet man mit einem Bordbuch?
Private Kilometer inklusive Arbeitsweg mal Kilometeransatz. Das Beispiel der Wegleitung mit 75 Rappen steht im Abschnitt «Wann die Pauschale nicht passt».