Den 13. Monatslohn schulden Sie in der Schweiz nur, wenn Sie ihn zugesagt haben. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ist er vereinbart, gilt er als Lohn, auf dem Sie Sozialbeiträge abrechnen (AHV/IV, Merkblatt 2.01, Stand 2026). Tritt ein Mitarbeiter mit CHF 6'000 Monatslohn am 1. April ein, erhält er neun Zwölftel, also CHF 4'500.
Anspruch entsteht durch Vertrag, GAV oder Reglement
Sie schulden den 13. Monatslohn, wenn Ihr Arbeitsvertrag, ein für Ihren Betrieb geltender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Ihr Personalreglement ihn vorsieht. Eine Zusage kann auch ohne Papier entstehen. Wer ihn über Jahre vorbehaltlos zahlt, kann ihn stillschweigend zugesagt haben. Darüber entscheidet im Streitfall das Gericht.
Ein vereinbarter 13. Monatslohn ist fester Lohn (Merkblatt Lohn des Kantons Basel-Stadt). Endet das Arbeitsverhältnis vor der Auszahlung, zahlen Sie ihn anteilig. Wer nach zwei Dritteln des Dienstjahres austritt, erhält zwei Drittel.
Den Wortlaut der Zusage legen Sie mit den Mitarbeitenden im Vertrag fest. Der Vertrag regelt auch, wie ein angebrochener Monat zählt und ob Absenzen wie Krankheit oder Mutterschaft den 13. kürzen. Schweigt er dazu, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Gratifikation oder 13. Monatslohn: zwei Arten von Zusage
Die Gratifikation ist eine Sondervergütung, die Sie neben dem Lohn zu bestimmten Anlässen ausrichten, etwa an Weihnachten oder zum Abschluss des Geschäftsjahres (Art. 322d OR). Geschuldet ist sie nur, wenn Sie sie vereinbart haben. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Anlass, schulden Sie einen Anteil ebenfalls nur, wenn er vereinbart ist.
| Merkmal | 13. Monatslohn | Gratifikation |
|---|---|---|
| Einordnung | Teil des Lohns | Sondervergütung neben dem Lohn |
| Anspruch | wenn vereinbart | wenn vereinbart |
| Anteil bei Austritt | geschuldet | nur wenn eigens vereinbart |
| AHV-Beiträge | geschuldet | geschuldet |
So berechnen Sie den 13. Monatslohn
Volles Jahr: ein Monatslohn
Hat jemand das ganze Jahr gearbeitet, zahlen Sie einen Monatslohn zusätzlich. Das ist meist ein Zwölftel des Jahreslohns. Bei Provisionen und anderen variablen Lohnanteilen bestimmt der Vertrag, welcher Lohn als Grundlage dient.
Eintritt oder Austritt im Jahr: 13. Monatslohn pro rata
Pro rata heisst anteilsmässig. Sie teilen den Monatslohn durch zwölf und multiplizieren das Ergebnis mit den Monaten der Anstellung im Jahr. Tritt jemand am 1. Januar ein und am 30. Juni aus, sind es sechs Monate. Bei CHF 6'000 Monatslohn ergibt das CHF 3'000.
Stundenlohn: Zuschlag von 8.33 %
Im Stundenlohn gelten Sie einen vereinbarten 13. Monatslohn mit einem Zuschlag auf jede Stunde ab. Der Satz von 8.33 % entspricht einem Zwölftel. Er ergibt sich aus der Rechnung, eine amtliche Quelle nennt ihn nicht. Grundlage ist der Stundenlohn vor diesem Zuschlag.
Auszahlung nach Vertrag, üblich im November oder Dezember
Den Termin legt Ihr Vertrag fest. Üblich ist die Auszahlung im November oder Dezember, teils in zwei Hälften. Bei einem Austritt zahlen Sie den Anteil in der Regel mit dem letzten Lohn, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
Sozialabzüge: Der 13. ist beitragspflichtiger Lohn
Auf dem 13. Monatslohn rechnen Sie dieselben Beiträge ab wie auf jedem Monatslohn (AHV/IV, Merkblatt 2.01, Stand 2026). Sie rechnen sie in dem Monat ab, in dem Sie den 13. auszahlen. Für AHV, IV und EO ziehen Sie 5.3 % ab und zahlen selbst 5.3 % dazu, ohne Obergrenze.
Für die Arbeitslosenversicherung (ALV) ziehen Sie 1.1 % ab und zahlen 1.1 % dazu (Merkblatt 2.08). ALV-Beiträge zahlen Sie auf Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr und Arbeitsverhältnis, darüber nicht.
Arbeitet jemand nach dem Referenzalter weiter, entfällt die ALV. Für AHV, IV und EO gilt dann je Arbeitsverhältnis ein Freibetrag von CHF 16'800 im Jahr, sofern die Person nicht darauf verzichtet.
Alle Abzüge im Zusammenhang zeigt der Ratgeber Lohnabrechnung Schweiz.
Steuern: Lohnausweis und Quellensteuer
Ordentlich besteuerte Mitarbeitende
Auf dem Lohnausweis tragen Sie einen vertraglich vereinbarten 13. Monatslohn in Ziffer 1 ein, beim Lohn. Zu den unregelmässigen Leistungen gehört er nicht (Wegleitung zum Lohnausweis 2026 der ESTV). Das Formular erklärt der Ratgeber Lohnausweis ausfüllen.
Mitarbeitende mit Quellensteuer
Die Quellensteuer auf dem 13. Monatslohn ziehen Sie in dem Monat ab, in dem Sie ihn auszahlen (FAQ zum Kreisschreiben 45 der ESTV, Stand 2026). Im Monatsmodell zählen Sie ihn zu den übrigen Leistungen desselben Monats. Diese Summe ist das satzbestimmende Einkommen, also der Betrag, nach dem sich der Steuersatz richtet. Einen anteilig ausbezahlten 13. rechnen Sie für den Satz auf die Periode um, für die Sie ihn zahlen. Bei untermonatigem Ein- oder Austritt oder mehreren Erwerbstätigkeiten kann auch eine Hochrechnung auf das Gesamtpensum oder auf 30 Tage gelten.
Die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis wenden das Jahresmodell an. Dort rechnen Sie den 13. zusammen mit den übrigen regelmässigen Leistungen auf 360 Tage hoch.
Pensionskasse und Unfallversicherung
Ob der 13. Monatslohn in der Pensionskasse versichert ist, steht im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Es kann vom AHV-Lohn abweichen und gelegentliche Lohnbestandteile weglassen (Art. 3 BVV 2).
Stellt das Reglement auf den AHV-Jahreslohn ab, erhöht der 13. den koordinierten Lohn. Das ist der Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (BSV, Masszahlen der beruflichen Vorsorge, Stand 2026). Versichert sind höchstens CHF 64'260. Das Beispiel rechnet ein volles Jahr mit CHF 6'000 Monatslohn. Mit dem 13. sind CHF 78'000 Jahreslohn und CHF 51'540 koordinierter Lohn versichert, ohne ihn CHF 72'000 und CHF 45'540. Die Altersgutschrift beträgt im Alter von 35 bis 44 Jahren 10 %. Auf der Differenz von CHF 6'000 sind das CHF 600 mehr im Jahr, davon mindestens CHF 300 zu Ihren Lasten. Den koordinierten Lohn rechnet der BVG-Rechner mit CHF 78'000 Jahreslohn nach.
Die Prämien der Unfallversicherung bemessen sich am AHV-pflichtigen Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr (Art. 22 UVV). Der 13. zählt mit. Die Prämie für Berufsunfälle (BU) zahlen Sie, jene für Nichtberufsunfälle (NBU) die Mitarbeitenden, wenn nichts anderes vereinbart ist (KMU-Portal des Bundes). Gegen Nichtberufsunfälle versichert ist, wer mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet.
Rechenbeispiel: Eintritt am 1. April mit CHF 6'000 Monatslohn
Am 1. April 2026 tritt ein Mitarbeiter in eine GmbH im Kanton Zürich ein. Für die Rechnung gelten fünf Annahmen.
- Alter 35 Jahre, Monatslohn CHF 6'000
- 13. Monatslohn vertraglich vereinbart, anteilig bei Eintritt, Auszahlung im Dezember
- NBU-Prämie 1 % zulasten des Mitarbeiters als Beispielwert, der Satz hängt vom Versicherer ab
- Verwaltungskosten der Ausgleichskasse 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge als Annahme, der Satz hängt von der Kasse ab
- Familienausgleichskasse des Kantons Zürich mit 1.025 %, Verbandskassen weichen ab
Von April bis Dezember sind es neun Monate. Der anteilige 13. Monatslohn beträgt neun Zwölftel von CHF 6'000, also CHF 4'500. Im Dezember fallen darauf diese Beträge an.
| Posten | Betrag in CHF | Wer zahlt |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO 5.3 % | 238.50 | beide je einmal |
| ALV 1.1 % | 49.50 | beide je einmal |
| NBU 1 % (Beispielwert) | 45.00 | Mitarbeiter |
| Kantonale Familienausgleichskasse Zürich 1.025 % | 46.13 | Arbeitgeber |
| Verwaltungskosten 5 % (Annahme) | 23.85 | Arbeitgeber |
Stand 2026. Quellen: AHV/IV, Merkblatt 2.01 und 2.08, BSV, Familienzulagen 2026 und ESTV, Quellensteuertarif 2026 Kanton Zürich
Dem Mitarbeiter ziehen Sie auf dem 13. zusammen CHF 333.00 ab, vor Pensionskasse und Quellensteuer. Die Verwaltungskosten berechnen sich auf den AHV/IV/EO-Beiträgen beider Seiten von CHF 477.00. Zu Ihren Kosten kommt die BU-Prämie nach Ihrer Police. Bei einem Eintritt im Jahr gilt die ALV-Grenze anteilig nach Beschäftigungstagen. Für neun Monate sind das in diesem Beispiel CHF 111'150. Der Lohn im Eintrittsjahr liegt mit CHF 58'500 darunter.
Ist der Mitarbeiter quellensteuerpflichtig, zahlen Sie im Dezember CHF 6'000 Lohn und CHF 4'500 als 13. aus. Die Steuer berechnen Sie auf diesen CHF 10'500. Den Satz dafür ermitteln Sie in drei Schritten.
- Rechnen Sie den anteiligen 13. auf ein volles Jahr hoch. Aus CHF 4'500 für neun Monate werden CHF 6'000.
- Zählen Sie den Monatslohn von CHF 6'000 dazu. Das satzbestimmende Einkommen beträgt CHF 12'000.
- Wenden Sie den Satz für CHF 12'000 auf die ausbezahlten CHF 10'500 an. Der Zürcher Tarif A0N nennt 12.42 %, das sind in diesem Beispiel CHF 1'304.10 Quellensteuer.
In einem Monat ohne 13. beträgt der Abzug im Tarif A0N 6.79 % oder CHF 407.40. Diesen Monat zeigt der Quellensteuer-Rechner.
Ein volles Jahr mit 13 Monatslöhnen rechnen Sie im Lohnrechner durch.
Vor dem Dezemberlauf vier Punkte klären
- Lesen Sie in Arbeitsvertrag, GAV und Personalreglement nach, wem Sie den 13. zugesagt haben und wie Ein- und Austritte zählen.
- Schlagen Sie im Reglement der Pensionskasse nach, ob der 13. zum versicherten Lohn zählt.
- Markieren Sie auf der Personalliste die Ein- und Austritte des Jahres und die quellensteuerpflichtigen Personen.
- Rechnen Sie für jede Person mit Ein- oder Austritt den Anteil nach Monaten aus, bevor Sie den Dezemberlohn freigeben.
Holen Sie als Erstes die Arbeitsverträge und das Personalreglement hervor.
Tabulo übernimmt die anteilige Berechnung, den Dezemberlauf und die Quellensteuer in der Lohnbuchhaltung zum Fixpreis.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf den 13. Monatslohn?
Nein. Geschuldet ist er, wenn Arbeitsvertrag, GAV oder Personalreglement ihn vorsehen. Wurde er über Jahre vorbehaltlos bezahlt, kann er stillschweigend zugesagt sein.
Was ist der Unterschied zwischen 13. Monatslohn und Gratifikation?
Der vereinbarte 13. Monatslohn ist Teil des Lohns. Die Gratifikation ist eine Sondervergütung zu einem Anlass wie Weihnachten, auf die ein Anspruch besteht, wenn sie verabredet ist.
Welche Sozialabzüge fallen auf dem 13. Monatslohn an?
Bis zum Referenzalter sind es 5.3 % für AHV, IV und EO und 1.1 % für die ALV (Merkblatt 2.01 und 2.08, Stand 2026). Dazu kann die NBU-Prämie kommen, wenn die Person mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet und nichts anderes vereinbart ist. Ein Beitrag an die Pensionskasse kommt dazu, wenn das Reglement den 13. versichert.
Wie wird der 13. Monatslohn bei Quellensteuer besteuert?
Im Monat der Auszahlung. Im Monatsmodell zählt er zum Lohn dieses Monats, im Jahresmodell wird er auf 360 Tage hochgerechnet (FAQ zum Kreisschreiben 45, Kanton Graubünden).