Die Abschreibungstabelle der ESTV steht im Merkblatt A 1995 und nennt Normalsätze in Prozent des Buchwerts. Für die direkte Bundessteuer akzeptiert die ESTV pro Jahr 40 % auf Motorfahrzeugen und Informatik, 30 % auf Produktionsmaschinen und 25 % auf Geschäftsmobiliar. Bei Gebäuden sind es je nach Art 1.5 % bis 8 %. Rechnen Sie vom Anschaffungswert, gelten die Sätze nur zur Hälfte (ESTV, Merkblatt A 1995, Stand 2026).
Die ESTV-Abschreibungstabelle nach Merkblatt A 1995
Das Merkblatt stammt von 1995 und ist bis heute die Referenz. Es gilt für Betriebe mit kaufmännischer Buchführung, etwa eine GmbH, eine AG oder eine Einzelfirma mit Buchhaltung. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Elektrizitätswerke, Luftseilbahnen und Schifffahrtsunternehmungen haben besondere Merkblätter.
Der Buchwert ist der Wert, mit dem eine Anlage nach den bisherigen Abschreibungen in Ihrer Bilanz steht. Die Sätze der Tabelle sind steuerlich akzeptierte Normalsätze. Wer höher abschreibt, braucht dafür eine geschäftsmässige Begründung.
Gebäude: Der höhere Satz gilt nur ohne Land
Für Gebäude nennt das Merkblatt zwei Sätze. Den höheren wenden Sie an, wenn Sie das Gebäude in Ihrer Bilanz getrennt vom Land führen. Auf Land schreiben Sie nichts ab. Stehen Gebäude und Land in einem Posten, rechnen Sie mit dem tieferen Satz vom Buchwert des ganzen Postens. Die Abschreibung endet, sobald der Posten nur noch den Wert des Landes zeigt. Dient ein Gebäude mehreren geschäftlichen Zwecken, etwa als Werkstatt und Büro, berücksichtigen Sie die Sätze beider Nutzungen.
| Gebäudeart | Ohne Land | Mit Land |
|---|---|---|
| Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften, Personalwohnhäuser | 2 % | 1.5 % |
| Geschäftshäuser, Büro-, Bank-, Warenhaus-, Kinogebäude | 4 % | 3 % |
| Gebäude des Gastwirtschaftsgewerbes und der Hotellerie | 6 % | 4 % |
| Fabrik-, Lager- und gewerbliche Bauten (Werkstatt, Silo) | 8 % | 7 % |
Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995, Stand 2026
Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen und Rechte: 15 % bis 45 %
Für alle übrigen Anlagen nennt das Merkblatt je einen Satz, ebenfalls vom Buchwert. Informatik heisst dort Datenverarbeitungsanlagen und umfasst Hardware und Software.
| Anlage | Satz |
|---|---|
| Hochregallager und ähnliche Einrichtungen | 15 % |
| Fahrnisbauten auf fremdem Grund und Boden | 20 % |
| Geleiseanschlüsse | 20 % |
| Wasserleitungen zu industriellen Zwecken | 20 % |
| Tanks (inkl. Zisternenwaggons), Container | 20 % |
| Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter | 25 % |
| Transportmittel ohne Motorfahrzeuge, insbesondere Anhänger | 30 % |
| Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken | 30 % |
| Motorfahrzeuge aller Art | 40 % |
| Maschinen im Schichtbetrieb oder unter besonderen Bedingungen (schwere Steinbearbeitungs-, Strassenbaumaschinen) | 40 % |
| Maschinen, die erhöht schädigenden chemischen Einflüssen ausgesetzt sind | 40 % |
| Büromaschinen | 40 % |
| Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software) | 40 % |
| Immaterielle Werte (Patent-, Firmen-, Verlags-, Konzessions-, Lizenz- und andere Nutzungsrechte; Goodwill) | 40 % |
| Automatische Steuerungssysteme | 40 % |
| Sicherheitseinrichtungen, elektronische Mess- und Prüfgeräte | 40 % |
| Werkzeuge, Werkgeschirr, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Gebinde, Gerüstmaterial, Paletten | 45 % |
| Hotel- und Gastwirtschaftsgeschirr sowie -wäsche | 45 % |
Stand 2026. Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995
Degressiv oder linear: voller Satz vom Buchwert, halber vom Kaufpreis
Degressiv rechnen Sie jedes Jahr mit dem vollen Satz vom Buchwert. Der Buchwert sinkt, und mit ihm der Betrag. Linear rechnen Sie jedes Jahr vom Anschaffungswert, also vom Kaufpreis, und der Betrag bleibt gleich. Dafür gelten die Sätze nur zur Hälfte (Fussnote 3 des Merkblatts). Aus 40 % werden 20 %, aus 25 % werden 12.5 %.
Nehmen Sie Informatik für CHF 6'000 mit dem Satz von 40 %. Degressiv schreiben Sie im ersten Jahr CHF 2'400 ab, im zweiten CHF 1'440 und im dritten CHF 864. Der Buchwert beträgt danach CHF 1'296. Linear sind es mit 20 % jedes Jahr CHF 1'200, und nach drei Jahren steht die Anlage mit CHF 2'400 in der Bilanz.
Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995, Stand 2026
Rechenbeispiel: Informatik, Lieferwagen und Mobiliar im ersten Jahr
Eine GmbH kauft am 1. Januar 2026 drei Anlagen und rechnet beide Methoden durch. Im ersten Jahr schreibt sie degressiv CHF 22'900 ab, linear CHF 11'450.
| Anlage | Degressiv | Linear |
|---|---|---|
| Informatik, CHF 6'000 | CHF 2'400 | CHF 1'200 |
| Lieferwagen, CHF 45'000 | CHF 18'000 | CHF 9'000 |
| Mobiliar, CHF 10'000 | CHF 2'500 | CHF 1'250 |
| Total im ersten Jahr | CHF 22'900 | CHF 11'450 |
Beispielrechnung mit den Sätzen aus dem Merkblatt A 1995, Stand 2026
Informatik und Lieferwagen fallen unter den Satz von 40 %, das Mobiliar unter 25 %. Der Lieferwagen steht nach dem ersten Jahr degressiv mit CHF 27'000 in der Bilanz. Im zweiten Jahr schreiben Sie darauf CHF 10'800 ab, es bleiben CHF 16'200. Linear bleibt es bei CHF 9'000 pro Jahr. Das Mobiliar hat degressiv nach einem Jahr einen Buchwert von CHF 7'500.
Das Merkblatt nennt Jahressätze und keine Regel für einen Kauf im Lauf des Jahres. Der Kanton St. Gallen lässt die volle Jahresabschreibung auch dann zu und kürzt nicht nach Monaten (Steuerbuch St. Gallen). In anderen Kantonen entscheidet das kantonale Steueramt bei der Veranlagung.
Degressiv verbucht die GmbH im ersten Jahr CHF 11'450 mehr Aufwand als linear. Bei einem angenommenen Gesamtsteuersatz von 19.6 % verschiebt das rund CHF 2'244 Steuern in spätere Jahre. Ihren eigenen Satz nennt die Veranlagung Ihres Kantons.
Energiesparanlagen und Umweltschutz: bis 50 % in den ersten zwei Jahren
Auf energiesparenden Einrichtungen und Umweltschutzanlagen können Sie im ersten und im zweiten Jahr bis 50 % vom Buchwert abschreiben. Danach gelten die üblichen Sätze. Als energiesparend nennt das Merkblatt Wärmeisolierung, Heizungsumstellung und Anlagen für Sonnenenergie. Zu den Umweltschutzanlagen zählt es Gewässerschutz, Lärmschutz und Abluftreinigung.
Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995, Stand 2026
Sofortabschreibung regeln die Kantone
Das Merkblatt der ESTV kennt keine Sofortabschreibung von 80 % auf Informatik. Die Sofortabschreibung ist ein besonderes Verfahren der Kantone. Für die direkte Bundessteuer können Sie sie ebenfalls anwenden, sofern sie über längere Zeit zum gleichen Ergebnis führt.
Luzern: im Anschaffungsjahr auf einen Franken
Im Kanton Luzern können Sie bewegliche Anlagen, die Sie regelmässig erneuern, im Anschaffungsjahr auf einen Franken abschreiben. Dieser Rest heisst Pro-memoria-Franken. Gemeint sind Mobiliar, Maschinen, Informatik und Fahrzeuge. Eine Betragsgrenze gibt es nicht, die Sofortabschreibung muss aber in Ihrer Abschreibungskontrolle erscheinen. Bei juristischen Personen genügt dafür das vollständig ausgefüllte Formular «Angaben über die Abschreibungen». Haben Sie auf einer Anlage schon abgeschrieben, ist die Sofortabschreibung für sie ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ausserdem:
- Anlagen mit einem Normalsatz unter 25 %
- Finanzanlagen
- Goodwill und andere immaterielle Werte
- Liegenschaften samt festen Einrichtungen
Das Mobiliar für CHF 10'000 aus dem Beispiel erfüllt die Bedingung mit seinem Satz von 25 %. Eine Luzerner GmbH schreibt es 2026 auf CHF 1 ab und verbucht CHF 9'999 Aufwand.
Quelle: Kanton Luzern, Steuerbuch, Abschreibungen, Stand 2026
Zürich: sofort auf einen Restwert von 20 %
Im Kanton Zürich können Kapitalgesellschaften bewegliche Anlagen, die sie laufend ersetzen, sofort auf einen Restwert von in der Regel 20 % abschreiben. Das sind 80 % des Kaufpreises im Anschaffungsjahr. Das Verfahren muss über längere Zeit zum gleichen Ergebnis führen wie feste Abschreibungssätze (Wegleitung für Kapitalgesellschaften, Ausgabe 2022). Für die Sätze verweist Zürich auf das Merkblatt A 1995, auch im Merkblatt für Selbständigerwerbende, Ausgabe 2025.
Basel-Stadt und alle anderen Kantone
Basel-Stadt wendet die ESTV-Sätze an und regelt die Sofortabschreibung in einem eigenen Merkblatt. Im Aargau wie in jedem anderen Kanton gilt das ESTV-Merkblatt für die direkte Bundessteuer, über die Sofortabschreibung bei den Kantonssteuern entscheidet das kantonale Steueramt.
Nachholen dürfen Sie nur nach schlechten Geschäftsjahren
Unterlassene Abschreibungen dürfen Sie nur nachholen, wenn Ihr Betrieb in früheren Jahren wegen schlechten Geschäftsgangs nicht genügend abschreiben konnte. Den Nachweis erbringen Sie selbst (Merkblatt A 1995). Fehlen Abschlüsse früherer Jahre, lesen Sie zuerst Buchhaltung nachholen. Im Kanton Luzern ist die Nachholung nur innerhalb der Verlustverrechnungsperioden möglich (Steuerbuch Luzern).
Abschreibungen buchen: direkt oder indirekt
Den Wertverlust durch Nutzung und Alter müssen Sie mit Abschreibungen berücksichtigen. Sie buchen ihn direkt oder indirekt zulasten der Erfolgsrechnung, nach den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen. Unter den Passiven dürfen Abschreibungen nicht stehen. Zusätzliche Abschreibungen sind erlaubt, wenn sie der Wiederbeschaffung oder dem dauernden Gedeihen des Unternehmens dienen (Art. 960a OR).
Direkt gebucht mindert die Abschreibung den Aktivposten. Indirekt bleibt der Anschaffungswert stehen. Sie buchen auf ein Wertberichtigungskonto und ziehen es in der Bilanz beim Aktivposten ab. Für den Lieferwagen aus dem Beispiel lautet der Buchungssatz im ersten Jahr «Abschreibungen an Wertberichtigung Fahrzeuge, CHF 18'000».
Steuerlich zählen Abschreibungen nur, wenn sie geschäftsmässig begründet und in Ihrer Buchhaltung ausgewiesen sind. Bei vereinfachter Buchhaltung weisen Sie sie in einer besonderen Abschreibungstabelle aus. Für GmbH und AG steht das in Art. 62 DBG, für Einzelfirmen in Art. 28. Verkaufen Sie eine Anlage mit Gewinn, zählt dieser bei einer GmbH oder AG zum steuerbaren Reingewinn. Vorbehalten bleibt die Ersatzbeschaffung nach Art. 64 (Art. 58 DBG).
Anlagenbuchhaltung vor dem Jahresabschluss in fünf Schritten
- Tragen Sie Kaufdatum und Kaufpreis aller Anschaffungen des Jahres aus den Rechnungen in Ihre Anlagenliste ein.
- Ordnen Sie jede Anlage einer Bezeichnung aus dem Merkblatt A 1995 zu und notieren Sie den Satz daneben.
- Legen Sie pro Anlage fest, ob Sie degressiv vom Buchwert oder linear vom Anschaffungswert rechnen.
- Tragen Sie jede Sofortabschreibung in die Anlagenliste ein. Luzern lässt sie nur zu, wenn sie in der Abschreibungskontrolle steht (Steuerbuch Luzern).
- Buchen Sie die Abschreibungen vor dem Jahresabschluss und halten Sie die Abschreibungstabelle bereit.
Holen Sie zuerst die Rechnungen des Jahres hervor und beginnen Sie mit der Anlagenliste. Wollen Sie die Buchhaltung auslagern, übernimmt Tabulo die Buchhaltung für KMU bis zum Jahresabschluss für die GmbH zum Fixpreis.
Häufige Fragen
Beziehen sich die ESTV-Sätze auf den Buchwert oder den Anschaffungswert?
Auf den Buchwert. Rechnen Sie vom Anschaffungswert, gelten die Sätze nur zur Hälfte, zum Beispiel 20 % statt 40 % (Merkblatt A 1995).
Wie viel darf ich auf Fahrzeuge, Informatik und Mobiliar abschreiben?
Die ESTV akzeptiert 40 % vom Buchwert auf Motorfahrzeugen und Datenverarbeitungsanlagen und 25 % auf Geschäftsmobiliar (Merkblatt A 1995). Für Anhänger und andere Transportmittel ohne Motor sind es 30 %.
Sind die ESTV-Sätze Höchstsätze?
Nein. Es sind steuerlich akzeptierte Normalsätze und keine zwingenden Höchstsätze für die Handelsbilanz. Eine höhere Abschreibung braucht eine geschäftsmässige Begründung.
Gibt es eine Sofortabschreibung von 80 % auf Informatik?
Im Merkblatt der ESTV nicht. Im Kanton Zürich können Kapitalgesellschaften laufend ersetzte bewegliche Anlagen sofort auf einen Restwert von in der Regel 20 % abschreiben (Wegleitung 2022). Das sind 80 % im Anschaffungsjahr.
Darf ich unterlassene Abschreibungen nachholen?
Nur wenn Sie in früheren Jahren wegen schlechten Geschäftsgangs nicht genügend abschreiben konnten. Den Nachweis erbringen Sie selbst.