Jahresabschluss GmbH
Jahresabschluss und Steuererklärung Ihrer GmbH stecken im Monatsbetrag, ab CHF 99 pro Monat. Kein Stundenrapport im Frühling, keine Diskussion darüber, was noch zum Abschluss gehört und was schon Zusatzaufwand ist.
Preise ansehenIn jeder Preisstufe derselbe Umfang.
Die Revision selbst führen wir nicht durch. Wer prüft, darf nicht buchen.
Buchführung und Rechnungslegung nach OR 957 ff.
Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
zehn Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres
im Monatsbetrag enthalten, ohne Einzelposten
Für neu gegründete Firmen, zu jedem Tabulo-Paket.
Pflichten in Klartext
Eine GmbH führt Bücher und legt Rechnung ab (OR 957 ff.). Am Ende des Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss, und der besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Diese drei Teile gehören zusammen; ein Abschluss ohne Anhang ist keiner.
| Bestandteil | Was er zeigt |
|---|---|
| Bilanz | Vermögen und Schulden der Gesellschaft am Bilanzstichtag |
| Erfolgsrechnung | Aufwand und Ertrag des abgelaufenen Geschäftsjahres |
| Anhang | Angaben, die Bilanz und Erfolgsrechnung ergänzen und erläutern |
Geschäftsbücher und Buchungsbelege sowie Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt nicht mit dem einzelnen Beleg, sondern mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR 958f). Bücher und Belege dürfen Sie auf Papier oder elektronisch aufbewahren, solange sie jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Geschäftsbericht und Revisionsbericht gehören schriftlich und unterzeichnet abgelegt.
Praktisch heisst das: Wer die Belege eines Jahres über die Software führt, hat das Archiv nebenbei erledigt. Wer sie in Ordnern und Mailboxen verteilt, sucht sie Jahre später zusammen, wenn eine Prüfung ansteht.
Der Zeitplan
Der Abschluss entsteht nicht am Schluss. Er entsteht über das ganze Jahr, und was am Stichtag nicht festgehalten wurde, lässt sich später nur schätzen. Der einzige Termin, den niemand verschieben kann, ist der Bilanzstichtag selbst.
| Wann | Was fertig sein muss |
|---|---|
| Laufend im Jahr | Belege verbucht, Bank abgestimmt, MWST-Abrechnungen eingereicht, Löhne gemeldet. Wer hier sauber ist, hat den grössten Teil des Abschlusses hinter sich, bevor er beginnt. |
| Kurz vor dem Stichtag | Offene Kundenrechnungen mahnen, Lieferantenrechnungen erfassen, Inventur ansetzen, Saldobestätigungen bei Bank und Versicherungen bestellen. |
| Am Stichtag | Bankstände, Kassenbestand, Warenlager und offene Posten festhalten. Diese Werte lassen sich nachträglich nicht rekonstruieren. |
| In den Wochen danach | Nachläufer einordnen: Rechnungen, die erst jetzt eintreffen, aber das alte Jahr betreffen. Lohnjournal und Jahresabrechnungen der Kassen abstimmen, Abgrenzungen und Rückstellungen klären. |
| Entwurf | Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang liegen vor. Rückfragen kommen gebündelt in einem Durchgang, nicht einzeln über Wochen. |
| Freigabe | Ein Treuhänder mit Fachausweis gibt den Abschluss frei. Ist eine Revisionsstelle im Spiel, geht das Dossier an sie, bevor Sie den Abschluss genehmigen. |
| Steuererklärung | Sie wird auf dem genehmigten Abschluss aufgebaut und eingereicht. |
Für den Abschluss selbst gilt das Gesetz: Der Geschäftsbericht muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellt und der Gesellschafterversammlung vorgelegt sein (OR 958 Abs. 3). Bis wann die Steuererklärung eingereicht sein muss, setzt Ihr Kanton, und die Fristen sind kantonal verschieden. Wir schauen Ihre Frist beim Start des Mandats an und halten sie fest, statt hier eine Zahl hinzuschreiben, die je nach Kanton nicht stimmt.
Revision
Kleine Gesellschaften können unter bestimmten Schwellen auf die Revision verzichten. Der Verzicht heisst Opting-out. Er gilt nicht ein für alle Mal: Wächst die Gesellschaft über die Schwellen, wird der Abschluss wieder geprüft.
Über den Schwellen wird der Abschluss durch eine Revisionsstelle geprüft, in der Regel eingeschränkt. Grössere Gesellschaften unterstehen der ordentlichen Revision. Welche Stufe für Sie gilt, hängt von Ihren Zahlen und Ihrer Struktur ab.
Die Revision führen wir nicht durch. Wer die Bücher führt, darf sie nicht prüfen. Wir stellen der Revisionsstelle den Abschluss, die Kontodetails, Saldobestätigungen und Belege zusammen, beantworten ihre Rückfragen und buchen Korrekturen nach.
Schwellenwerte stehen bewusst nicht auf dieser Seite. Sie entscheiden über eine Pflicht und gehören am konkreten Fall geprüft, nicht auf einer Website nachgeschlagen. Wir prüfen die Frage an Ihren Zahlen, bevor das Geschäftsjahr abgeschlossen wird, und sagen Ihnen, was gilt. Die Übergabe an die Revisionsstelle ist im Monatsbetrag enthalten; das Honorar der Revisionsstelle rechnen Sie direkt mit ihr ab.
Was der Abschluss kostet
Jahresabschluss und Steuererklärung der Gesellschaft sind in jeder Stufe enthalten: CHF 99, CHF 299, CHF 590 und CHF 1'290 pro Monat, exkl. MWST. Monatlich kündbar, mit einem Monat Frist. Der Abschluss entsteht am Ende des Jahres, bezahlt wird er über das Jahr verteilt.
Im Markt wird der Abschluss häufig separat verrechnet, meistens nach Aufwand und meistens erst, wenn er fertig ist. Was er kostet, erfahren Sie in diesem Fall, nachdem die Arbeit gemacht ist. Eine Vergleichsspanne nennen wir hier nicht: Die Beträge streuen stark, und eine belastbare Quelle für eine Zahl haben wir nicht.
Nicht enthalten ist das Nachbuchen vergangener Jahre. Es kostet eine Pauschale, die Sie vor dem Start kennen. Steuerberatung über die Erklärung hinaus, Umstrukturierungen und die Revision selbst machen wir nicht. Dafür ziehen wir einen Partner bei.
Angebot anfordernUnterlagen
Ein Abschluss stockt selten an schwierigen Fragen. Er stockt an sechs Unterlagen, die am Stichtag niemand bereitlegt und die sich später nur mühsam beschaffen lassen. Fehlt etwas davon, melden wir uns vor dem Stichtag und nicht Monate danach.
Nicht der letzte Auszug im Ordner, sondern der Stand per Stichtag, dazu die Saldobestätigung für jedes Geschäftskonto, jede Kreditkarte und jedes Darlehen. Banken stellen Saldobestätigungen auf Anfrage aus und brauchen dafür Vorlauf. Bestellen Sie sie vor dem Stichtag.
Welche Kundenrechnungen am Stichtag offen waren und welche Lieferantenrechnungen noch nicht bezahlt sind, je mit Datum und Betrag. Dazu die Rechnungen, die erst nach dem Stichtag eintreffen, aber Leistungen des alten Jahres betreffen. Sie gehören ins alte Jahr.
Wer Ware, Material oder angefangene Arbeiten hält, braucht eine Zählung per Stichtag mit Menge, Ansatz und Bewertungsgrundlage. Eine gerundete Zahl ohne Zählliste hält keiner Nachfrage stand, und nachzählen lässt sich der Bestand Wochen später nicht mehr.
Das Lohnjournal des ganzen Jahres, dazu die Jahresabrechnungen von AHV, UVG, BVG und KTG sowie die Quellensteuerabrechnungen. Erst damit lassen sich die Lohnkonten abstimmen. Differenzen zwischen Buchhaltung und Abrechnung der Kassen fallen fast immer erst an dieser Stelle auf.
Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen, Abos und Wartungsverträge, die über den Stichtag hinauslaufen. Sie bestimmen die Abgrenzungen: Was im alten Jahr bezahlt wurde, aber das neue betrifft, gehört nicht in den Aufwand des alten Jahres. Ohne die Verträge bleibt nur Schätzen.
Geschäftsfahrzeug, Telefon, Wohnanteil und private Bezüge über das Kontokorrent des Gesellschafters. Wir brauchen die Grundlagen: Kaufpreis und Ausweis des Fahrzeugs, Angaben zur Nutzung, die Bewegungen auf dem Kontokorrent. Ungeklärt bleiben Privatanteile ein offener Punkt, der später aufgerechnet werden kann.
Fragen
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres. Bis dann muss der Geschäftsbericht erstellt und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorgelegt sein (OR 958 Abs. 3), und in derselben Frist findet die ordentliche Versammlung statt (OR 805 Abs. 2). Endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember, ist das der 30. Juni des folgenden Jahres. Davon getrennt ist die Frist für die Steuererklärung: Sie setzt Ihr Kanton, und die Fristen sind kantonal verschieden. Wird die Steuerfrist erstreckt, verlängert das die sechs Monate nach OR nicht. Wer die Buchhaltung laufend führt, hat den Entwurf wenige Wochen nach dem Stichtag auf dem Tisch.
Das hängt von der Grösse Ihrer Gesellschaft ab. Kleine GmbH können unter bestimmten Schwellen auf die Revision verzichten, das Opting-out. Über den Schwellen wird der Abschluss geprüft, in der Regel eingeschränkt, bei grösseren Gesellschaften ordentlich. Konkrete Schwellenwerte nennen wir auf dieser Seite nicht, weil sie über eine Pflicht entscheiden und im Einzelfall geprüft gehören. Wir klären die Frage an Ihren Zahlen, bevor das Geschäftsjahr abgeschlossen wird.
Es fehlen die Vorjahreszahlen, an denen man sich sonst orientiert, und es kommen Punkte dazu, die es später nicht mehr gibt: die Gründungskosten, die Einlage des Stammkapitals und die Frage, was vor der Eintragung bereits gelaufen ist und ob es in die Gesellschaft gehört. Auch ein kurzes erstes Geschäftsjahr braucht Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. MWST und Revisionsstelle klären wir beim Einrichten, nicht beim Abschluss.
Dann wird zuerst nachgebucht und danach abgeschlossen. Wir arbeiten den Rückstand zu einer Pauschale auf, die Sie vor dem Start kennen, und übernehmen anschliessend den laufenden Betrieb zum normalen Fixpreis. Der Ablauf steht auf der Seite Buchhaltung nachholen.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, die Steuererklärung der Gesellschaft, die Freigabe durch einen Treuhänder mit Fachausweis und die Übergabe an die Revisionsstelle, falls eine nötig ist. Das gilt in jeder Preisstufe, von CHF 99 bis CHF 1'290 pro Monat. Das Nachbuchen vergangener Jahre offerieren wir als Pauschale. Die Revision selbst, Steuerberatung über die Erklärung hinaus und Umstrukturierungen machen wir nicht. Dafür ziehen wir einen Partner bei. Was sonst im Monatsbetrag steckt, steht unter Leistungen und Buchhaltung auslagern.
Diese Seite erklärt Pflichten und Ablauf allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob Ihre Gesellschaft eine Revisionsstelle braucht und welche Fristen für Sie gelten, gehört an Ihren Zahlen geprüft.
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