Den Vorsteuerabzug können in der Schweiz Unternehmen geltend machen, die im MWST-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingetragen sind (Art. 28 Abs. 1 MWSTG). Sie ziehen die MWST auf Einkäufen für Ihre unternehmerische Tätigkeit in der eigenen MWST-Abrechnung ab. Die Bezahlung müssen Sie nachweisen können, den Zeitpunkt des Abzugs bestimmt Ihre Abrechnungsart. Zum Normalsatz sind das 8.1 % des Nettobetrags (ESTV, Stand 2026).
Vorsteuer ist die MWST auf Ihren Einkäufen
Vorsteuer heisst die MWST, die Sie beim Einkauf für Ihr Unternehmen bezahlen. Abziehen können Sie die Inlandsteuer, die Ihnen ein Lieferant in Rechnung stellt (Art. 28 MWSTG, Fedlex). Dazu kommen die Einfuhrsteuer, die Sie auf Importen entrichtet haben, und die Bezugsteuer, die Sie selbst deklariert haben. Bezugsteuer heisst vor allem die Steuer auf Leistungen, die Sie im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland beziehen. Wie die Abrechnung als Ganzes abläuft, erklärt der Ratgeber Mehrwertsteuer Schweiz.
Drei Voraussetzungen für den Abzug
Für den Abzug müssen drei Punkte erfüllt sein (Art. 28 Abs. 1 und 3 MWSTG).
- Ihr Unternehmen ist im MWST-Register der ESTV eingetragen und damit steuerpflichtig.
- Der Einkauf dient Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
- Sie können nachweisen, dass Sie die Vorsteuer bezahlt haben. Mit dem Abzug warten Sie nur bei vereinnahmten Entgelten bis zur Zahlung.
Eintragen muss sich ein Unternehmen ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr. Es zählen die Leistungen im In- und Ausland, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (ESTV, Stand 2026). Für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- oder Kulturvereine und für gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei CHF 250'000. Darunter können Sie sich freiwillig eintragen.
Zeitpunkt des Abzugs: Rechnungseingang oder Zahlung
Wann Sie die Vorsteuer abziehen, bestimmt Ihre Abrechnungsart (Art. 40 MWSTG). In der Regel rechnen Sie nach vereinbarten Entgelten ab. Der Anspruch auf den Abzug entsteht dann mit dem Empfang der Rechnung. Rechnen Sie auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten ab, entsteht er mit der Bezahlung (Art. 39 MWSTG).
Ein Beispiel bei quartalsweiser Abrechnung. Eine Lieferantenrechnung trifft am 15. Dezember 2026 ein, Sie bezahlen sie am 20. Januar 2027. Nach vereinbarten Entgelten gehört die Vorsteuer ins vierte Quartal 2026, nach vereinnahmten Entgelten ins erste Quartal 2027.
Bei der Einfuhrsteuer entsteht der Anspruch am Ende der Abrechnungsperiode, in der die Steuer festgesetzt wurde, bei der Bezugsteuer mit der Abrechnung über diese Steuer. Den Zahlungsbeleg bewahren Sie für den Nachweis auf (Art. 28 Abs. 3 MWSTG).
Mit Saldosteuersatz gibt es keinen separaten Vorsteuerabzug
Rechnen Sie mit Saldosteuersatz ab, ist die Vorsteuer pauschal abgegolten (ESTV, Saldosteuersatzmethode). Einen separaten Abzug machen Sie nicht geltend. Die beiden Methoden vergleicht der Beitrag Effektiv oder Saldosteuersatz, mit Ihren eigenen Zahlen der Saldosteuersatz-Vergleich.
Sechs Angaben gehören auf die Rechnung
Eine Rechnung muss in der Regel sechs Angaben enthalten (Art. 26 Abs. 2 MWSTG).
- Name und Ort des Leistungserbringers, der Hinweis auf seinen Eintrag im MWST-Register und seine Nummer
- Name und Ort des Leistungsempfängers, also Ihres Unternehmens
- Datum oder Zeitraum der Leistung, soweit sie vom Rechnungsdatum abweichen
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- Entgelt für die Leistung
- Steuersatz und Steuerbetrag, wobei der Satz genügt, wenn das Entgelt die Steuer einschliesst
Eine Unterschrift gehört nicht zu den Pflichtangaben.
Kassenzettel bis CHF 400 kommen ohne Ihren Namen aus
Auf Kassenzetteln bis CHF 400 dürfen die Angaben zum Leistungsempfänger fehlen, also Name und Ort Ihres Unternehmens (Art. 57 MWSTV, Stand 2026). Die übrigen fünf Angaben braucht auch der Kassenzettel, darunter die MWST-Nummer des Lieferanten und den Steuersatz. Ausländische Unternehmen, die sich die Schweizer MWST im Vergütungsverfahren zurückholen, erhalten auf solche Kassenzettel keine Vergütung.
Lieferanten ohne Eintrag im MWST-Register
Ob ein Lieferant Ihnen die MWST zu Recht in Rechnung stellt, müssen Sie nicht prüfen. Wissen Sie aber, dass er nicht eingetragen ist, entfällt der Abzug (Art. 59 Abs. 2 MWSTV).
Kein Abzug für ausgenommene Umsätze
Auf Einkäufen für Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind, ziehen Sie keine Vorsteuer ab (Art. 29 MWSTG). Welche Leistungen ausgenommen sind, zählt Art. 21 Abs. 2 MWSTG auf, darunter Spitalbehandlungen und Versicherungsleistungen. Der Ausschluss gilt, solange Sie diese Leistungen nicht freiwillig versteuern (Option). Abziehbar bleibt die Vorsteuer für das Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen und für Umstrukturierungen.
Gemischte Verwendung korrigieren Sie nach dem Anteil
Nutzen Sie einen Einkauf auch ausserhalb Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, etwa privat, korrigieren Sie den Abzug nach dem Verhältnis der Verwendung (Art. 30 MWSTG). Das ist die Vorsteuerkorrektur. Dient der Einkauf überwiegend Tätigkeiten mit Abzugsrecht, können Sie die ganze Vorsteuer abziehen und am Ende der Steuerperiode korrigieren.
Beim Geschäftsfahrzeug kommt es darauf an, wer privat fährt. Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens korrigieren Sie die Vorsteuer. Sie rechnen nach den privat gefahrenen Kilometern, die Sie etwa mit einem Bordbuch nachweisen. Oder Sie wenden bei überwiegend geschäftlicher Nutzung die Privatanteil-Pauschale der ESTV an (ESTV, MWST-Info 08, Ziff. 2.3). Ob sich die Nutzung geändert hat, prüfen Sie jedes Jahr.
Stellt ein Arbeitgeber, zum Beispiel eine GmbH, den Wagen seinem Personal auch für private Fahrten zur Verfügung, gilt das als entgeltliche Leistung. Die Vorsteuer bleibt abziehbar, und der Arbeitgeber versteuert den Privatanteil zum Normalsatz (ESTV, MWST-Info 08, Ziff. 1.5). Ausgenommen sind Wagen, die privat nachweislich überwiegend im Ausland fahren, und Wagen mit erheblich eingeschränkter privater Nutzung. In welcher Ziffer der Abrechnung dieser Umsatz steht, sagt Ihnen die ESTV.
Die Privatanteil-Pauschale beträgt in beiden Fällen pro Monat 0.9 % des Kaufpreises ohne MWST, mindestens CHF 150 (ESTV, MWST-Info 08, Stand 2026). In diesem Betrag ist die MWST schon enthalten. Zulässig ist die Pauschale nur bei Personenwagen. Für einen Kaufpreis von CHF 50'000 ohne MWST kommt der Rechner Privatanteil Geschäftsfahrzeug auf CHF 5'400 im Jahr, davon CHF 404.63 MWST.
Eigenverbrauch in vier Fällen
Fallen die Voraussetzungen für den Abzug nachträglich weg, korrigieren Sie die Vorsteuer in diesem Zeitpunkt (Art. 31 MWSTG). Das Gesetz nennt das Eigenverbrauch und führt vier Fälle auf.
- Sie entnehmen einen Gegenstand oder eine Dienstleistung für private Zwecke.
- Sie verwenden den Einkauf für eine Tätigkeit, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Sie geben ihn unentgeltlich ab, ohne dass ein unternehmerischer Grund besteht.
- Ihre Steuerpflicht fällt weg, und Sie verfügen noch über den Gegenstand.
Bei Geschenken bis CHF 500 pro Person und Jahr, Werbegeschenken und Warenmustern vermutet das Gesetz den unternehmerischen Grund ohne weiteres. Die Vorsteuer darauf bleibt abziehbar (Art. 31 Abs. 2 lit. c MWSTG).
Haben Sie den Gegenstand schon gebraucht, ist der Zeitwert massgebend, also die Vorsteuer nach einer linearen Kürzung für jedes abgelaufene Jahr. Bei beweglichen Gegenständen und Dienstleistungen beträgt die Kürzung einen Fünftel pro Jahr, bei unbeweglichen Gegenständen einen Zwanzigstel.
Subventionen und Einlageentsteuerung
Erhalten Sie Subventionen oder weitere im Gesetz aufgezählte Gelder, kürzen Sie die Vorsteuer verhältnismässig (Art. 33 MWSTG). Das ist die Vorsteuerkürzung. Andere Zahlungen, die kein Entgelt für eine Leistung sind, kürzen Ihren Abzug grundsätzlich nicht.
Treten die Voraussetzungen für den Abzug erst nachträglich ein, können Sie die Vorsteuer in der Abrechnungsperiode des Eintritts abziehen. Das ist die Einlageentsteuerung. Der Abzug ist auf den Zeitwert begrenzt (Art. 32 MWSTG).
Rechenbeispiel mit CHF 4'779 Vorsteuer im Quartal
Muster Consulting ist ein Einzelunternehmen in Zürich und rechnet nach der effektiven Methode ab, also ohne Saldosteuersatz. Für das vierte Quartal 2026 stellt die Inhaberin ihre Vorsteuer zusammen. Alle Einkäufe unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %, alle Beträge sind Beispielwerte.
Der Kassenzettel für ein Geschäftsessen lautet auf CHF 216.20 inklusive MWST. Er liegt unter CHF 400 und braucht den Namen des Unternehmens nicht (Art. 57 MWSTV). Die 20 Kundengeschenke kosten je CHF 120 netto und bleiben unter CHF 500 pro Person und Jahr. Die Vorsteuer auf beiden Posten zieht die Inhaberin ab.
Zwei Korrekturen kommen dazu. Den Geschäftswagen fährt die Inhaberin laut Bordbuch zu 80 % geschäftlich. Sie zieht die ganze Vorsteuer von CHF 4'050 ab und korrigiert die privaten 20 %, das sind CHF 810.00. Büromöbel aus dem Jahr 2024 mit CHF 810 Vorsteuer übernimmt sie nach zwei Jahren privat. Der Zeitwert beträgt noch drei Fünftel, sie gibt als Eigenverbrauch CHF 486.00 zurück.
| Posten im Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Material und Drittleistungen, CHF 20'000 netto | CHF 1'620.00 |
| Laptop, CHF 2'400 netto | CHF 194.40 |
| Geschäftsessen, CHF 216.20 inklusive MWST | CHF 16.20 |
| Geschäftswagen, CHF 54'050 inklusive MWST | CHF 4'050.00 |
| 20 Kundengeschenke zu je CHF 120 netto | CHF 194.40 |
| Total Vorsteuer | CHF 6'075.00 |
| Korrektur Geschäftswagen, 20 % privat | CHF 810.00 |
| Korrektur Büromöbel, Eigenverbrauch | CHF 486.00 |
| Total Korrekturen | CHF 1'296.00 |
| Abziehbare Vorsteuer nach Korrekturen | CHF 4'779.00 |
Beispielrechnung zum Normalsatz von 8.1 %, Stand 2026. Quelle: Mehrwertsteuergesetz, Fedlex
Den Steueranteil in einem Betrag inklusive MWST rechnet der MWST-Rechner aus.
Wohin die Beträge in der Abrechnung gehören
Das Abrechnungsformular der ESTV führt die Vorsteuer in fünf Ziffern.
| Ziffer | Inhalt |
|---|---|
| 400 | Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand |
| 405 | Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand |
| 410 | Einlageentsteuerung |
| 415 | Vorsteuerkorrekturen |
| 420 | Vorsteuerkürzungen |
Stand 2026. Quelle: ESTV, MWST-Info 15, Ziff. 1.4
Im Beispiel stehen die CHF 1'620.00 für Material und Drittleistungen in Ziffer 400. Laptop, Geschäftsessen, Geschäftswagen und Kundengeschenke gehören mit zusammen CHF 4'455.00 in Ziffer 405, die Korrekturen von CHF 1'296.00 in Ziffer 415. Welche Belege eine Software zuordnet und wo ein Mensch entscheidet, beschreibt der Beitrag KI in der Buchhaltung.
Vor der nächsten MWST-Abrechnung die Vorsteuer in vier Schritten prüfen
- Prüfen Sie jede Eingangsrechnung der Abrechnungsperiode auf die sechs Angaben (Art. 26 MWSTG). Fehlt eine, bitten Sie den Lieferanten vor dem Einreichen um eine ergänzte Rechnung.
- Sortieren Sie die Kassenzettel. Für Beträge über CHF 400 holen Sie eine Rechnung mit Name und Ort Ihres Unternehmens ein (Art. 57 MWSTV).
- Listen Sie auf, was Sie in der Periode auch privat genutzt, privat übernommen oder ohne unternehmerischen Grund verschenkt haben. Rechnen Sie die Korrektur nach dem Anteil oder nach dem Zeitwert und tragen Sie sie in Ziffer 415 ein. Den Privatanteil am Geschäftswagen Ihres Personals deklarieren Sie dagegen als Umsatz (ESTV, MWST-Info 08).
- Tragen Sie die Vorsteuer in die Ziffern 400 und 405 ein (ESTV, MWST-Info 15) und reichen Sie die Abrechnung ein.
Beginnen Sie mit den Eingangsrechnungen und gehen Sie die Schritte in dieser Reihenfolge durch. Tabulo erstellt Ihre MWST-Abrechnung samt Vorsteuerkorrekturen und reicht sie bei der ESTV ein, auf Wunsch als Teil der ausgelagerten Buchhaltung.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Vorsteuerabzug?
Mit dem Vorsteuerabzug ziehen eingetragene Unternehmen die MWST auf ihren Einkäufen in der eigenen MWST-Abrechnung ab. Zum Normalsatz sind das 2026 8.1 % des Nettobetrags (ESTV).
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Wer im MWST-Register eingetragen ist, kann die Vorsteuer auf Einkäufen für seine unternehmerische Tätigkeit abziehen. Die Eintragung ist ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr aus nicht ausgenommenen Leistungen Pflicht (ESTV). Für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- oder Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen gilt CHF 250'000.
Reicht ein Kassenzettel für den Vorsteuerabzug?
Bis CHF 400 ja. Fehlen dürfen dann Name und Ort Ihres Unternehmens, die übrigen fünf Angaben braucht auch der Kassenzettel (Art. 57 MWSTV).
Habe ich mit Saldosteuersatz einen Vorsteuerabzug?
Nein, einen separaten Vorsteuerabzug gibt es mit dieser Methode nicht. Die Vorsteuer ist im Saldosteuersatz pauschal abgegolten (ESTV).
Was ist eine Vorsteuerkorrektur?
Eine Vorsteuerkorrektur gibt den Teil der abgezogenen Vorsteuer zurück, der auf eine Verwendung ohne Abzugsrecht entfällt. In der Abrechnung steht sie in Ziffer 415 (ESTV).
Bis wann lässt sich ein vergessener Vorsteuerabzug nachholen?
Sie korrigieren die Abrechnung nachträglich, solange die Steuerforderung der betreffenden Steuerperiode weder rechtskräftig noch verjährt ist (Art. 72 MWSTG). Die Belege bewahren Sie in der Regel zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode auf, bis die Steuerforderung absolut verjährt ist. Bei Liegenschaften mit Einlageentsteuerung oder Eigenverbrauch sind es 20 Jahre (Art. 70 Abs. 2 und 3 MWSTG).