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Lohnfortzahlung bei Unfall: Wer zahlt was und ab wann?

Bis zum Taggeldbeginn zahlen Sie mindestens 80 % des Lohns, danach zahlt der Unfallversicherer bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes.

Die Lohnfortzahlung bei Unfall teilen sich in der Schweiz zwei Zahler. Bis das Taggeld beginnt, zahlen Sie als Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohns. Danach zahlt der Unfallversicherer Ihres Betriebs ein Taggeld auf dem versicherten Verdienst (BAG, Geldleistungen der Unfallversicherung).

Unfalltag und Wartezeit: Sie zahlen mindestens 80 % des Lohns

Die Wartezeit dauert drei Tage, den Unfalltag und die zwei Tage danach. In dieser Zeit zahlt der Versicherer nichts. Sie zahlen mindestens vier Fünftel des Lohns, also 80 % (Art. 324b OR). Das Taggeld beginnt am dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 UVG). Nach einem Unfall am Montag zahlen Sie für Montag, Dienstag und Mittwoch, der Versicherer ab Donnerstag.

Die 80 % gelten gesetzlich auch für den Unfalltag. Ob Sie ihn voll bezahlen, regeln Ihr Arbeitsvertrag oder Ihre Versicherung.

Kein Gesetz nennt die drei Tage ausdrücklich. Sie ergeben sich aus dem Taggeldbeginn im UVG und aus der Vorschrift zur Wartezeit im Obligationenrecht.

UVG-Taggeld: 80 % des versicherten Verdienstes für jeden Kalendertag

Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes (BAG, Geldleistungen der Unfallversicherung). Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit kürzt der Versicherer es entsprechend (Art. 17 UVG). Er zahlt für jeden Kalendertag, auch für Samstag und Sonntag. Über das Taggeld entscheidet der Versicherer Ihres Betriebs, also die Suva oder ein privater Versicherer.

Der versicherte Verdienst ist der Lohn, auf dem Sie AHV-Beiträge abrechnen, mit vier Abweichungen. Familienzulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen zählen dazu, ebenso Lohn, der wegen des Alters AHV-frei ist. Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zählen nicht. Für mitarbeitende Familienmitglieder, Gesellschafter, Aktionäre und Genossenschafter gilt mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn.

Massgebend ist der Lohn, den die Person zuletzt vor dem Unfall bezogen hat. Ein AHV-pflichtiger 13. Monatslohn zählt mit. Schwankt der Lohn stark, rechnet der Versicherer mit einem angemessenen Durchschnittslohn pro Tag (Art. 22 und 23 UVV).

Das Taggeld läuft, bis die Person wieder voll arbeitsfähig ist. Es endet auch, wenn eine Rente beginnt oder die Person stirbt (Art. 16 UVG).

Versichert ist der Lohn bis zu einem Höchstbetrag von CHF 148'200 pro Jahr oder CHF 406 pro Tag (Stand 2026, Art. 22 UVV). Das Taggeld erreicht damit höchstens rund CHF 325 pro Tag. Lohnteile über dem Höchstbetrag sind in der obligatorischen Versicherung nicht gedeckt.

Lohn zu 80 oder 100 Prozent bei Unfall

Sie sind verpflichtet, mindestens das Taggeld von 80 % an die verunfallte Person weiterzuleiten (BSV, KMU-Info Unfall). Ob der Lohn auf 100 % aufgestockt wird, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder einer Zusatzversicherung ab.

Deckt die Versicherung mindestens 80 % des Lohns, ersetzt sie Ihre eigene Pflicht zur Lohnfortzahlung. Deckt sie weniger, zahlen Sie die Differenz zu vier Fünfteln des Lohns, für dieselbe beschränkte Zeit wie bei Krankheit (Art. 324b OR). Das gilt auch bei einem Lohn über dem Höchstbetrag. Ob eine UVG-Zusatzversicherung die Differenz übernimmt, steht in Ihrer Police.

Lohnfortzahlung bei Unfall in der Freizeit ab 8 Stunden pro Woche

Die Unfallversicherung unterscheidet Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU), das sind Unfälle in der Freizeit. Gegen Nichtberufsunfälle sind Mitarbeitende versichert, die mindestens 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeiten (AHV/IV, Merkblatt 6.05, Stand 2026).

Wer weniger als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet, ist in Ihrem Betrieb gegen Berufsunfälle versichert. Der Arbeitsweg zählt bei diesen Personen zum Berufsunfall. Unfälle in der Freizeit deckt bei ihnen die obligatorische Krankenversicherung. Nach einem Freizeitunfall dieser Personen zahlen Sie den Lohn nach den Regeln der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Das gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde (Art. 13 UVV, Art. 324a OR).

Unfall und Krankheit im Vergleich

Bei Krankheit zahlen Sie den Lohn für eine beschränkte Zeit, im ersten Dienstjahr für mindestens 3 Wochen und danach für eine angemessene längere Zeit. Die Pflicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde (Art. 324a OR).

Karenztage sieht das Gesetz bei Krankheit nicht vor. Ohne andere Regelung zahlen Sie den Lohn ab dem ersten Krankheitstag (SECO). Unbezahlte Karenztage gelten nur als Teil einer mindestens gleichwertigen Lösung, die schriftlich, in einem Normalarbeitsvertrag oder in einem GAV vereinbart ist (Art. 324a Abs. 4 OR). Meist gehört dazu eine Krankentaggeldversicherung, und Gerichte akzeptieren in diesem Rahmen 1 bis 3 Karenztage. Die Einzelheiten stehen im Beitrag UVG und KTG für Arbeitgeber. Die Wartezeit nach einem Unfall ist kein Karenztag, in ihr zahlen Sie mindestens 80 % des Lohns. Für die Dauer nach dem ersten Dienstjahr wenden Gerichte je nach Kanton die Berner, Zürcher oder Basler Skala an. Die Dauer für Ihren Fall zeigt der Rechner Lohnfortzahlung bei Krankheit berechnen.

PunktUnfallKrankheit
ZahlerArbeitgeber in der Wartezeit, danach UnfallversichererArbeitgeber
Erste TageWartezeit aus Unfalltag und zwei folgenden Tagen, Arbeitgeber zahlt mindestens 80 %Lohn ab dem ersten Tag, Karenztage nur in einer schriftlichen, gleichwertigen Lösung
HöheMindestens 80 %Der auf diese Zeit entfallende Lohn
DauerTaggeld bis zur vollen Arbeitsfähigkeit, zum Rentenbeginn oder zum TodIm ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen, danach angemessen länger
GrundlageArt. 324b OR, UVGArt. 324a OR

Stand 2026. Quellen: Obligationenrecht, UVG, BAG

Lohnabrechnung und Lohnausweis: Taggeld ohne AHV-Beiträge

Das Taggeld unterliegt nicht der AHV-Beitragspflicht (BSV, KMU-Info Unfall). Zahlen Sie den Lohn weiter und erhalten das Taggeld vom Versicherer, sinkt der AHV-pflichtige Lohn um das Taggeld. Die übrigen Abzüge erklärt der Ratgeber Lohnabrechnung in der Schweiz.

Im Lohnausweis hängt der Eintrag davon ab, wer das Taggeld auszahlt. Zahlen Sie es aus, bescheinigen Sie den Betrag in Ziffer 7. Ist das nicht möglich, steht er in Ziffer 1 mit einer Bemerkung in Ziffer 15. Zahlt der Versicherer direkt an die Person, gehört der Betrag nicht in den Lohnausweis. Sie geben dann in Ziffer 15 die Anzahl Tage mit Taggeld an (ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026). Alle Ziffern des Formulars erklärt der Ratgeber Lohnausweis richtig ausfüllen.

Skiunfall bei CHF 6'500 Monatslohn durchgerechnet

Eine Mitarbeiterin mit einem Pensum von 100 % verdient im Beispiel CHF 6'500 pro Monat. Mit dem 13. Monatslohn sind das CHF 84'500 im Jahr. Am Montag, 2. März, verunfallt sie beim Skifahren, ein Nichtberufsunfall. Familienzulagen bezieht sie keine. Bis und mit Sonntag, 15. März, ist sie voll arbeitsunfähig.

Der versicherte Verdienst pro Tag beträgt im Beispiel CHF 231.51, der Jahreslohn geteilt durch 365 nach der Formel in Anhang 2 der UVV, Stand 2026. Das Taggeld von 80 % ergibt CHF 185.21 pro Kalendertag. Der dritte Tag nach dem Unfalltag ist Donnerstag, der 5. März. Vom 5. bis 15. März zahlt der Versicherer 11 Taggelder. Mit dem gerundeten Tagessatz gerechnet sind das im Beispiel CHF 2'037.31.

Zahlen Sie den Lohn zu 100 % weiter, überweisen Sie im Beispiel den Märzlohn von CHF 6'500 wie jeden Monat. Das Beispiel nimmt an, dass der Versicherer das Taggeld von CHF 2'037.31 an Sie überweist. Um diesen Betrag sinkt der AHV-pflichtige Lohn im März (BSV, KMU-Info Unfall). Weitere Abzüge wie ALV oder Pensionskasse und den Nettolohn zeigt das Beispiel nicht. Zahlen Sie das gesetzliche Minimum, leiten Sie für die 11 Taggeldtage mindestens CHF 2'037.31 weiter. Dazu kommt Ihr Lohn für die Wartezeit von Montag bis Mittwoch. Den Märzlohn ohne Unfall mit allen Abzügen zeigt der Lohnrechner.

Nach einem Unfall im Betrieb erledigen Sie vier Dinge

  1. Unfall melden. Melden Sie einen Unfall mit ärztlicher Behandlung, Arbeitsunfähigkeit oder Todesfolge unverzüglich dem Unfallversicherer Ihres Betriebs, sobald Sie davon erfahren (Art. 45 UVG). Versicherer und Policennummer stehen in Ihrer UVG-Police.
  2. Arztzeugnis einholen. Bitten Sie die verunfallte Person um das Arztzeugnis mit Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Was der Versicherer von Ihnen braucht, steht in seiner Unfallmeldung.
  3. Lohnabrechnung anpassen. Im Monat des Unfalls rechnen Sie die Wartezeit mit mindestens 80 % ab und erfassen das Taggeld ohne AHV-Beiträge. Den Betrag nennt die Taggeldabrechnung des Versicherers. Zahlt der Versicherer direkt an die Person, vermerken Sie im Lohnausweis des Jahres die Anzahl Taggeldtage in Ziffer 15.
  4. Pensionskasse informieren. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit melden Sie den Fall auch Ihrer Pensionskasse. Die Beitragsbefreiung beginnt laut BSV meist nach 3 Monaten, je nach Reglement der Kasse. Die Beiträge bis dahin zeigt der BVG-Rechner.

Tabulo erfasst in der Lohnbuchhaltung Taggelder in der Lohnabrechnung und weist sie im Lohnausweis aus, zum Fixpreis laut Preisliste. Legen Sie als Erstes Ihre UVG-Police bereit.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Lohn am Unfalltag?

Den Unfalltag bezahlen Sie als Arbeitgeber, gesetzlich mit mindestens 80 % des Lohns (Art. 324b OR). Ob Sie ihn voll bezahlen, regeln Vertrag oder Versicherung.

Bekommt die verunfallte Person 80 oder 100 Prozent des Lohns?

Das Gesetz sichert 80 % (BSV). Eine Aufstockung auf 100 % hängt von Arbeitsvertrag, GAV oder Zusatzversicherung ab.

Was gilt bei einem Unfall in der Freizeit?

Mitarbeitende mit mindestens 8 Stunden pro Woche bei Ihnen sind gegen Nichtberufsunfälle versichert (AHV/IV, Merkblatt 6.05). Wer weniger arbeitet und nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert ist, hat Anspruch nach den Regeln der Lohnfortzahlung bei Krankheit (Art. 324a OR). Das Arbeitsverhältnis muss dafür mehr als 3 Monate gedauert haben oder für mehr als 3 Monate eingegangen sein.

Ist das Unfalltaggeld AHV-pflichtig?

Nein. Laut BSV unterliegt die Taggeldzahlung nicht der AHV-Beitragspflicht.

Was ist der höchstversicherte Verdienst?

Der höchstversicherte Verdienst beträgt 2026 CHF 148'200 pro Jahr oder CHF 406 pro Tag (Art. 22 UVV). Lohn darüber deckt die obligatorische Unfallversicherung nicht.

Wer bezahlt die Prämien der Unfallversicherung?

Sie zahlen die Prämie für Berufsunfälle. Die Prämie für Nichtberufsunfälle tragen die Mitarbeitenden, sofern nichts anderes vereinbart ist (KMU-Portal des Bundes). Sie dürfen davon mehr übernehmen, verpflichtet sind Sie dazu nicht (Art. 91 UVG).

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