Die Quellensteuer Aargau beträgt 2026 bei CHF 6'000 Bruttolohn im Monat 7.70 %, also CHF 462.00 (ESTV-Tarifdatei Aargau, Stand 2026). Der Wert ist ein Beispiel im Tarif A0N für eine alleinstehende Person ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Sie als Arbeitgeber ziehen den Betrag vom Lohn ab und liefern ihn dem Kantonalen Steueramt Aargau ab.
So kommen die CHF 462.00 im Beispiel zustande
Ihre Mitarbeiterin wohnt in Aarau. Ihr Bruttolohn von CHF 6'000 fällt im Aargauer Tarif A0N in die Stufe von CHF 5'951 bis 6'000 mit 7.70 % (ESTV-Tarifdatei Aargau, Stand 2026). Der Satz der Stufe gilt für den ganzen Bruttolohn. Das ergibt CHF 462.00 pro Monat, bei zwölf Löhnen CHF 5'544.00 im Jahr.
Im Tarif-PDF des Kantons steht bei dieser Stufe CHF 460, gerechnet auf der Mitte der Stufe. Für Ihre Abrechnung zählt der Prozentsatz auf dem tatsächlichen Bruttolohn.
Diese Rechnung im Rechner öffnen. Was nach den übrigen Lohnabzügen bleibt, rechnet der Lohnrechner.
Tarifcode aus Buchstabe, Kinderzahl und Y oder N
Der Aargau führt zwei Monatstarife, einen mit Kirchensteuer (Y) und einen ohne (N). Beide stehen als PDF auf der Tarifseite des Kantons.
A0N aus dem Beispiel liest sich so: A für alleinstehend, 0 für die Kinderzahl, N für ohne Kirchensteuer. Statt A steht B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Verheiratete mit zwei Einkommen und H für Alleinerziehende. Die Ziffer reicht von 0 bis 9. H1N heisst alleinerziehend, ein Kind, ohne Kirchensteuer (Art. 1 QStV).
Y steht am Schluss, wenn die Person nach kantonalem Recht kirchensteuerpflichtig ist. Zivilstand, Kinderzahl und Konfession klären Sie mit der Person. Weist sie sich nicht zuverlässig aus, wenden Sie A0Y an, bei Verheirateten C0Y (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45).
Die Tabelle zeigt Beispielwerte für CHF 6'000 brutto im Monat.
| Tarifcode | Satz | Steuer pro Monat |
|---|---|---|
| A0N | 7.70 % | CHF 462.00 |
| A0Y | 8.40 % | CHF 504.00 |
| B0N | 3.50 % | CHF 210.00 |
| C0N | 7.80 % | CHF 468.00 |
| H1N | 2.40 % | CHF 144.00 |
Stand 2026. Quelle: ESTV, Tarifdatei Aargau
Der 13. Monatslohn hebt den Satz im Auszahlungsmonat
Der Aargau rechnet im Monatsmodell, den Satz bestimmt also der Bruttolohn des einzelnen Monats (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45). Den 13. Monatslohn versteuern Sie in dem Monat, in dem Sie ihn auszahlen. Zahlen Sie ihn einmal im Jahr aus, zählen Sie ihn ganz zum Lohn dieses Monats und lesen den Satz für die Summe ab. Bei zwei Auszahlungen im Jahr zählen je 50 % eines vollen 13. Monatslohns dazu, bei vier je 25 %.
Steht im Arbeitsvertrag, dass Sie den 13. Monatslohn monatlich auszahlen, versteuern Sie jeden Monat den ganzen Bruttolohn samt diesem Anteil. Ohne diese Vertragsklausel dürfen Sie ihn nicht auf die Monate verteilen. Einen Teilbetrag, etwa nach einem Eintritt im April, rechnen Sie für den Satz auf einen vollen 13. Monatslohn hoch.
Im Beispiel zahlen Sie ihn im Dezember aus. Der Dezemberlohn von CHF 12'000 fällt in die Stufe von CHF 11'501 bis 12'000 mit 14.20 %. Das ergibt CHF 1'704.00 statt CHF 462.00. Über das Jahr sind es CHF 6'786.00 auf CHF 78'000 Bruttolohn, rund 8.7 %. Mit zwölf Löhnen wären es CHF 5'544.00 auf CHF 72'000, also 7.7 %.
Monatlich über eQst abrechnen und 2 % Bezugsprovision erhalten
Im Aargau rechnen Sie über das kostenlose eQuellensteuer-Portal (eQst) oder mit dem Quellensteuerformular ab (Kanton Aargau, Quellensteuer abrechnen). Mit eQst übermitteln Sie die Abrechnung monatlich. Mit dem Formular reichen Sie sie monatlich oder quartalsweise ein. Neue quellensteuerpflichtige Mitarbeitende melden Sie innert acht Tagen seit Stellenantritt über eQst oder per Formular an. Für Änderungen gilt dieselbe Frist ab dem Ereignis (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45).
Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie eine Bezugsprovision von 2 % des abgelieferten Quellensteuerbetrags (Kanton Aargau, Quellensteuern abwickeln). Auf CHF 6'000 brutto im Tarif A0N sind das CHF 9.24 pro Monat. Sie haften dafür, dass die Quellensteuer bezahlt wird (Art. 88 DBG).
Wer unter den Aargauer Tarif fällt und wer nicht
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben (Art. 83 DBG). Ausgenommen sind Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, wenn einer das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt. Den Aargauer Tarif wenden Sie an, wenn die Person bei Fälligkeit des Lohns im Aargau wohnt oder sich dort aufhält. Bei Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz spielt Ihr Firmensitz dafür keine Rolle. Für andere Wohnkantone gibt es eigene Seiten, etwa Zürich, St. Gallen, Luzern, Solothurn und Basel-Stadt.
Für Grenzgänger gilt das Recht des Kantons, in dem Ihr Betrieb Sitz oder Verwaltung hat. Zahlt eine Betriebsstätte in einem anderen Kanton den Lohn aus, gilt das Recht dieses Kantons. Statt der Monatstarife wendet der Aargau für sie Spezialtarife mit einem Einheitssatz an (Tarifseite des Kantons). Der Rechner berücksichtigt keine Grenzgängertarife.
Sektion Quellensteuer in Aarau klärt den Einzelfall
Zuständig ist das Kantonale Steueramt Aargau, Sektion Quellensteuer, Tellistrasse 67, 5001 Aarau. Sie erreichen es über das Kontaktformular auf ag.ch.
Fünf Schritte vom Stellenantritt bis zur Abrechnung
- Klären Sie mit der Person Bewilligung, Wohnsitz, Zivilstand, Kinderzahl und Konfession. Fragen Sie auch, ob der Ehegatte arbeitet.
- Melden Sie sie innert acht Tagen über eQst oder per Formular beim Kantonalen Steueramt an (Kanton Aargau, Quellensteuer abrechnen).
- Lesen Sie im Tarif 2026 den Satz der Stufe ab, in die der Bruttolohn des Monats fällt, oder nutzen Sie den Quellensteuer-Rechner.
- Ziehen Sie den Betrag bei der Lohnzahlung ab und weisen Sie ihn auf der Lohnabrechnung aus. Für das Jahresende hilft die Anleitung Lohnausweis ausfüllen.
- Rechnen Sie über eQst monatlich ab, mit dem Formular monatlich oder quartalsweise, und liefern Sie die Steuer dem Kantonalen Steueramt ab.
Beginnen Sie mit der Bewilligung, denn von ihr hängt ab, ob Sie Quellensteuer abziehen. Tabulo übernimmt in der Lohnbuchhaltung die Quellensteuer-Abrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Quellensteuer im Aargau bei CHF 6'000 brutto?
Im Tarif A0N sind es 2026 7.70 %, also CHF 462.00 pro Monat (ESTV-Tarifdatei Aargau).
Wo finde ich die offiziellen Tarife 2026 für den Aargau?
Auf der Tarifseite des Kantons Aargau stehen die Tarif-PDF von 2019 bis 2026, je mit und ohne Kirchensteuer.
Ist die Kirchensteuer im Aargauer Tarif enthalten?
Nur im Tarif mit Y, der für kirchensteuerpflichtige Personen gilt. Bei CHF 6'000 brutto sind es mit A0Y 8.40 % statt 7.70 % mit A0N (ESTV-Tarifdatei Aargau).
Welche Bezugsprovision erhält der Arbeitgeber im Aargau?
Die Bezugsprovision beträgt 2 % des abgelieferten Quellensteuerbetrags (Kanton Aargau, Quellensteuern abwickeln). Auf CHF 6'000 brutto im Tarif A0N sind das CHF 9.24 pro Monat.