CHF 711.00 im Monat ziehen Sie für die Quellensteuer Solothurn 2026 ab, wenn der Bruttolohn CHF 6'000 beträgt (ESTV-Tarifdatei Solothurn, Stand 2026). Das Beispiel rechnet mit dem Tarifcode A0N, also alleinstehend, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Den Betrag zahlen Sie dem Steueramt des Kantons Solothurn.
Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton bestimmt den Tarif
Für Personen, die in der Schweiz wohnen, gilt der Tarif des Wohnkantons, nicht der Ihres Firmensitzes (Art. 107 DBG). Den Solothurner Tarif wenden Sie an, wenn die Person im Kanton Solothurn steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Es zählt der Tag, an dem der Lohn fällig wird.
Quellensteuer ziehen Sie ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C ab, die in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Keine Quellensteuer ziehen Sie Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe ab, wenn einer von ihnen das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt.
Für Grenzgänger gelten besondere Regeln, Auskunft und Merkblätter erhalten Sie beim Steueramt des Kantons Solothurn.
Wohnt Ihre Mitarbeiterin in einem anderen Kanton, führen diese Seiten weiter:
Vom Anmeldeformular zum dreistelligen Tarifcode
Den Tarifcode bestimmen Sie als Arbeitgeber anhand des Anmeldeformulars (Steueramt Solothurn, Aktuelles). Melden Sie auf Papier an, teilt Ihnen das Steueramt den Tarif mit. Melden Sie über die Weblösung eQst oder über Ihr Lohnprogramm (ELM) an, entfällt diese Tarifmitteilung.
Der Code beginnt mit einem Buchstaben. Die vier wichtigsten Buchstaben:
| Buchstabe | Bedeutung |
|---|---|
| A | alleinstehend |
| B | verheiratet, ein Einkommen |
| C | verheiratet, zwei Einkommen |
| H | alleinerziehend |
Quelle: Art. 1 QStV, Stand 2026. Die Verordnung führt weitere Buchstaben auf.
Nach dem Buchstaben folgen die Kinderzahl von 0 bis 9 und Y für mit oder N für ohne Kirchensteuer.
Gerechnet für CHF 6'000 brutto: 11.85 % im Tarif A0N
Solothurn führt Monatstarife. Der Satz einer Lohnstufe gilt für den ganzen Bruttolohn des Monats (ESTV-Tarifdatei Solothurn). Ihr Mitarbeiter wohnt in Olten, ist ledig, hat keine Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Sein Bruttolohn von CHF 6'000 gehört im Tarif A0N zur Stufe von CHF 5'951 bis CHF 6'000. In diesem Beispiel rechnen Sie den Bruttolohn mal 11.85 %, den Satz dieser Stufe, und ziehen CHF 711.00 Quellensteuer im Monat ab.
Das Tarif-PDF des Kantons zeigt bei dieser Stufe CHF 708. Der Kanton rechnet die Frankenspalte für die Mitte der Stufe. Massgeblich ist der Prozentsatz.
Beispiel mit diesen Eingaben im Rechner öffnen. Für die übrigen Lohnabzüge gibt es den Lohnrechner, für das Jahresende die Anleitung Lohnausweis ausfüllen.
Im Dezember mit 13. Monatslohn sind es CHF 2'176.80
Den 13. Monatslohn besteuern Sie grundsätzlich in dem Monat, in dem Sie ihn auszahlen (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45). Zahlen Sie ihn einmal im Jahr aus, rechnen Sie für den Satz einen vollen 13. Monatslohn zu den übrigen Einkünften dieses Monats.
Im Oltner Beispiel zahlen Sie den 13. Monatslohn im Dezember aus. Der Dezemberlohn beträgt damit CHF 12'000 und fällt in die Stufe von CHF 11'951 bis CHF 12'000 mit 18.14 % (ESTV-Tarifdatei Solothurn). In diesem Beispiel rechnen Sie den Dezemberlohn mal diesen Satz und ziehen CHF 2'176.80 ab. Mit elfmal CHF 711.00 sind das CHF 9'997.80 im Jahr.
Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass Sie den 13. Monatslohn monatlich auszahlen, unterliegt jeden Monat der gesamte Bruttolohn der Quellensteuer. Ohne eine solche Abmachung dürfen Sie ihn nicht rechnerisch auf die Monate verteilen.
Abrechnen über eQst oder ELM, 2 % Bezugsprovision
Die Abrechnung reichen Sie über die kostenlose Weblösung eQst oder per ELM ein (Steueramt Solothurn, eQst). Auf beiden Wegen rechnen Sie monatlich ab. Nach dem Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV haben Sie für die Abrechnung 30 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit. Die Steuer überweisen Sie aufgrund der Rechnung des Steueramts.
Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie auf den laufenden Löhnen eine Bezugsprovision von 2 % (Steueramt Solothurn, Aktuelles, Stand 2026). Sie rechnen diesen Satz auf der Quellensteuer, nicht auf dem Bruttolohn. In diesem Beispiel ergibt der Satz auf CHF 711.00 Quellensteuer CHF 14.22 im Monat. Wer Fristen für Anmeldungen, Mutationen oder Abrechnungen nicht einhält, kann den Anspruch auf die Bezugsprovision verlieren.
Sie haften für die Quellensteuer von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unabhängig von einem Verschulden.
Reihenfolge vom Stellenantritt bis zur Monatsabrechnung
- Ermitteln Sie Zivilstand, Kinderzahl und Konfession der Person.
- Melden Sie die Person innert acht Tagen nach Stellenantritt mit dem Anmeldeformular beim Steueramt an (Steueramt Solothurn, Aktuelles). Spätere Änderungen ihrer Verhältnisse melden Sie innert acht Tagen mit dem Mutationsformular. Rechnen Sie über eQst oder ELM ab, gehen beide Meldungen mit der Monatsabrechnung automatisch ein.
- Lesen Sie im Solothurner Tarif 2026 den Satz zur Lohnstufe ab oder nutzen Sie den Quellensteuer-Rechner.
- Behalten Sie die Steuer bei Fälligkeit vom Lohn zurück. Den Aufbau einer Lohnabrechnung zeigt der Ratgeber.
- Reichen Sie die Monatsabrechnung über eQst oder ELM ein.
Ist die erste Monatsabrechnung eingereicht, wiederholen Sie die letzten drei Schritte mit jedem Lohnlauf. Tabulo übernimmt in der Lohnbuchhaltung die Quellensteuer-Abrechnung zu den publizierten Preisen.
Häufige Fragen
Ist die Kirchensteuer im Solothurner Tarif enthalten?
Ja, in den Tarifen mit Y am Schluss. Im Beispiel mit CHF 6'000 brutto gilt für A0Y ein Satz von 12.69 % (ESTV-Tarifdatei Solothurn, Stand 2026). Das sind CHF 761.40 im Monat, CHF 50.40 mehr als mit A0N.
Wo finde ich die offiziellen Tarife 2026 für Solothurn?
Das Steueramt des Kantons Solothurn berechnet die Tarife und veröffentlicht sie auf seiner Tarifseite. Dort liegen die Monatstarife A, B, C und H als getrennte PDFs mit und ohne Kirchensteuer.
Ab wann gibt es eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Obligatorisch ist sie ab einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 120'000 im Steuerjahr (Art. 9 QStV, Stand 2026). Liegt das Einkommen darunter, kann die Person die Veranlagung bis 31. März des Folgejahres beantragen. Bei Ehepaaren mit zwei Einkommen genügt es, wenn Ehemann oder Ehefrau die Schwelle erreicht. Die Veranlagung gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, und bis dahin ziehen Sie die Quellensteuer weiter ab.
Wen kontaktiere ich bei Fragen zur Quellensteuer in Solothurn?
Zuständig ist das Steueramt des Kantons Solothurn, Natürliche Personen, Quellensteuer, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn. Anfragen nimmt es über das Kontaktformular entgegen.