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Quellensteuer Zürich 2026

Quellensteuer Zürich nach Tarifcode und Bruttolohn berechnen.

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Von CHF 6'000 Bruttolohn im Monat gehen für die Quellensteuer Zürich 6.79 % ab (Stand 2026, ESTV-Tarifdatei Zürich). Der Beispielwert gilt im Tarif A0N, für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Sie als Arbeitgeber ziehen die Steuer vom Lohn ab und überweisen sie dem Kantonalen Steueramt.

Rechenbeispiel aus Winterthur mit Tarif A0N

Ihre Mitarbeiterin wohnt in Winterthur und hat keine Niederlassungsbewilligung C. Sie ist ledig, hat keine Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Ihr Monatslohn von CHF 6'000 brutto fällt im Tarif A0N in die Stufe von CHF 5'951 bis CHF 6'000 (ESTV-Tarifdatei Zürich). Der Satz dieser Stufe, im Beispiel 6.79 %, gilt für den ganzen Bruttolohn. Sie ziehen CHF 407.40 pro Monat ab. Bei zwölf gleich hohen Löhnen ohne 13. Monatslohn sind das CHF 4'888.80 im Jahr. Diese Rechnung im Rechner öffnen.

Die übrigen Lohnabzüge rechnet der Brutto-Netto-Lohnrechner. Wie die Lohnabrechnung aufgebaut ist, zeigt die Anleitung zur Lohnabrechnung.

Der 13. Monatslohn erhöht in der Regel den Satz im Auszahlungsmonat

Zürich wendet das Monatsmodell an (ESTV). Sie lesen den Satz jeden Monat neu ab, und zwar zum Bruttolohn dieses Monats. Bei CHF 5'950 gilt im Tarif A0N ein Satz von 6.75 %, bei CHF 6'050 sind es 6.85 %.

Einen 13. Monatslohn besteuern Sie grundsätzlich im Monat, in dem Sie ihn auszahlen (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45). Zahlen Sie ihn einmal im Jahr aus, zählt er ganz zum Lohn dieses Monats. Aus CHF 6'000 Lohn und CHF 6'000 13. Monatslohn werden im Dezember CHF 12'000. In diesem Beispiel gilt dafür im Tarif A0N ein Satz von 12.42 %. Sie ziehen im Dezember CHF 1'490.40 ab statt CHF 407.40.

Zürcher Tarifcodes mit und ohne Kirchensteuer

Den Buchstaben bestimmen der Zivilstand, Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen im Haushalt und die Frage, ob beide Ehegatten erwerbstätig sind (Quellensteuerverordnung).

  • A für Alleinstehende
  • B für Verheiratete mit einem Einkommen
  • C für Verheiratete mit zwei Einkommen
  • H für Alleinerziehende

Auf den Buchstaben folgen die Kinderzahl und Y oder N für die Kirchensteuer. Den Tarif legen in Zürich in der Regel Sie als Arbeitgeber fest (Kanton Zürich, Quellensteuer abrechnen).

Y gilt für römisch-katholische, christkatholische und evangelisch-reformierte Personen (Kanton Zürich, Quellensteuertarife). Gibt die Person Ihnen die nötigen Angaben nicht, setzen Sie für Ledige A0Y ein und für Verheiratete C0Y.

Im Tarif C ist das Einkommen des zweiten Ehegatten eingerechnet (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45). Bei CHF 6'000 liegt C0N mit 7.82 % über A0N.

TarifcodeSatzSteuer pro Monat
A0N6.79 %CHF 407.40
A0Y6.97 %CHF 418.20
B0N4.04 %CHF 242.40
B0Y4.15 %CHF 249.00
C0N7.82 %CHF 469.20
H1N2.61 %CHF 156.60
H1Y2.68 %CHF 160.80

Alle Zeilen rechnen mit CHF 6'000 brutto im Monat und sind Beispielwerte, Stand 2026. Quelle: ESTV, Tarifdatei 2026 Kanton Zürich

Abrechnung innert 30 Tagen, Bezugsprovision von 2 %

Wird der Lohn fällig, ziehen Sie die Quellensteuer ab und bestätigen der Person den Abzug. Für die Steuer haften Sie (Art. 88 DBG).

Mit dem Kantonalen Steueramt rechnen Sie monatlich ab (Kanton Zürich, Quellensteuer abrechnen). Mit weniger als zehn quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden können Sie vierteljährlich abrechnen. Längere Perioden gibt es auf Antrag. Die Abrechnung reichen Sie innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode ein.

Für die Abrechnung nennt der Kanton vier Wege.

  • auf Papier
  • über eQuest, das kantonale Webportal (ZHServices)
  • über ELM, den schweizweiten Standard für Lohnbuchhaltungssoftware
  • im vereinfachten Abrechnungsverfahren

Für den Einzug erhalten Sie in Zürich eine Bezugsprovision von 2 % des Quellensteuerbetrags (Kanton Zürich, Quellensteuer abrechnen). Bei CHF 407.40 Quellensteuer sind das CHF 8.15 pro Monat. Kommen Sie Ihren Pflichten bei der Abrechnung nicht nach, kann das Steueramt die Provision kürzen oder streichen.

Wohnsitz in Zürich, Ausweis C und Grenzgänger

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Art. 83 DBG). Ausgenommen sind Ehegatten, die nicht getrennt leben, wenn einer von beiden den Schweizer Pass oder die Niederlassungsbewilligung hat.

Der Zürcher Tarif gilt, wenn die Person im Kanton Zürich wohnt oder sich dort aufhält, sobald der Lohn fällig wird. Ihr Firmensitz spielt dafür keine Rolle, ausser bei Grenzgängern.

Für Grenzgänger rechnen Sie nach dem Recht des Kantons, in dem Ihr Betrieb seinen Sitz hat (Kanton Zürich, Grenzgänger). Zahlt eine Betriebsstätte in einem anderen Kanton den Lohn aus, gilt das Recht dieses Kantons. Der Rechner auf dieser Seite berücksichtigt keine Grenzgängertarife.

Erreicht das Bruttoeinkommen der Person aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuerjahr CHF 120'000, veranlagt das Steueramt sie nachträglich ordentlich (Art. 9 QStV). Die Quellensteuer ziehen Sie trotzdem weiter ab, und das Steueramt rechnet sie zinslos an. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, reicht es, wenn einer von beiden so viel verdient.

So kommen Sie in fünf Schritten zur ersten Zürcher Abrechnung

  1. Ausländerausweis der Person verlangen und prüfen, ob sie die Niederlassungsbewilligung C hat.
  2. Zivilstand, Kinderzahl und Konfession erfragen, auch die Erwerbstätigkeit des Ehegatten, und daraus den Tarifcode festlegen (Kanton Zürich, Quellensteuer abrechnen).
  3. Auf der Seite Quellensteuertarife des Kantons das Tarif-PDF 2026 öffnen und den Satz zum Bruttolohn des Monats ablesen.
  4. Steuer bei der Lohnzahlung zurückbehalten und der Person den Abzug bestätigen. Für das Jahresende gibt es die Anleitung zum Lohnausweis.
  5. Abrechnung über eQuest oder ELM einreichen, spätestens 30 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

Lassen Sie sich vor der ersten Lohnzahlung den Ausländerausweis zeigen und fragen Sie nach Zivilstand, Kindern und Konfession. Tabulo übernimmt in der Lohnbuchhaltung die Lohnabrechnungen samt Quellensteuer zu den publizierten Preisen. Auf dieser Seite fordern Sie auch einen Rückruf an.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Quellensteuer in Zürich bei CHF 6'000 brutto?

Im Tarif A0N sind es 2026 6.79 % oder CHF 407.40 pro Monat (ESTV-Tarifdatei Zürich). Mit Kirchensteuer (A0Y) sind es 6.97 % oder CHF 418.20.

Ist die Kirchensteuer im Zürcher Tarif enthalten?

Im Tarif mit Y ist sie enthalten, im Tarif mit N nicht. Beide Fassungen stehen auf der Seite Quellensteuertarife des Kantons.

Wohin wende ich mich mit Fragen zur Quellensteuer in Zürich?

Zuständig ist das Kantonale Steueramt Zürich, Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich. Fragen stellen Sie über das Kontaktformular des Kantons.

Wie rechne ich für Mitarbeitende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton?

Es gilt der Tarif des Kantons, in dem die Person bei Fälligkeit des Lohns wohnt, ausser bei Grenzgängern. Den Kanton stellen Sie im Quellensteuer-Rechner Schweiz ein. Für St. Gallen, Aargau, Luzern, Solothurn und Basel-Stadt gibt es je eine Seite mit Beispiel.

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