Die Quellensteuer in St. Gallen ziehen Sie als Arbeitgeber direkt vom Lohn ab und überweisen sie dem Kantonalen Steueramt. Bei CHF 6'000 brutto im Monat gilt im Tarif A0N ein Satz von 10.01 %, also CHF 600.60 (Stand 2026, ESTV-Tarifdatei St. Gallen). A0N steht für alleinstehend, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer.
St. Gallen rechnet mit dem Bruttolohn des Monats
St. Gallen rechnet im Monatsmodell (ESTV, Quellensteuertarife 2026). Sie nehmen den Bruttolohn des Monats und suchen im Tarif die Stufe, in die er fällt. Deren Satz gilt für den ganzen Bruttolohn. Im Tarif A0N sind die Stufen bis CHF 25'000 je CHF 50 breit.
Den 13. Monatslohn besteuern Sie grundsätzlich im Monat der Auszahlung. Zahlen Sie ihn einmal im Jahr aus, rechnen Sie in diesem Monat einen vollen 13. Monatslohn zum übrigen Lohn. Der Satz richtet sich nach der Summe. Im Rechner setzen Sie dazu das Häkchen bei «Mit 13. Monatslohn».
Für Personen, die bei Fälligkeit des Lohns in der Schweiz wohnen, gilt das Recht ihres Wohnkantons. Grenzgänger bildet der Rechner nicht ab, Auskunft gibt das Kantonale Steueramt St. Gallen (Art. 107 DBG).
Tarife A, B, C, H und Kirchensteuer im Tarifcode
Der Tarifcode besteht aus einem Buchstaben, der Kinderzahl von 0 bis 9 und Y oder N für die Kirchensteuer (ESTV, Recordformate).
- A für Alleinstehende
- B für Verheiratete mit einem Einkommen
- C für Verheiratete mit zwei Einkommen
- H für Alleinerziehende
Die Quellensteuerverordnung führt weitere Tarifcodes. Welcher Code gilt, bestätigt das Kantonale Steueramt. St. Gallen führt die Tarife mit Kirchensteuer (Y) und ohne (N). Die Tabelle zeigt die Sätze 2026 für CHF 6'000 brutto im Monat.
| Tarifcode | Satz | Steuer pro Monat |
|---|---|---|
| A0N | 10.01 % | CHF 600.60 |
| A0Y | 10.94 % | CHF 656.40 |
| B0N | 5.47 % | CHF 328.20 |
| C0N | 9.83 % | CHF 589.80 |
| H1N | 3.19 % | CHF 191.40 |
Stand 2026, Beispielwerte für CHF 6'000 Bruttolohn. Quelle: ESTV, Tarifdatei 2026 Kanton St. Gallen
Beispiel mit Tarif A0N und CHF 6'000 Bruttolohn
Ihre Mitarbeiterin wohnt in Wil und hat keine Niederlassungsbewilligung C. Sie ist ledig, hat keine Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Ihr Lohn von CHF 6'000 brutto im Monat fällt in die Stufe von CHF 5'951 bis CHF 6'000. Dort gilt ein Satz von 10.01 % (ESTV-Tarifdatei St. Gallen). Sie ziehen CHF 600.60 ab. Diese Rechnung im Rechner öffnen.
Eine Stufe tiefer, von CHF 5'901 bis CHF 5'950, gilt ein Satz von 9.95 %. Von CHF 6'001 bis CHF 6'050 sind es 10.07 %.
Den 13. Monatslohn von CHF 6'000 zahlen Sie ihr in diesem Beispiel einmal im Jahr aus. Der Bruttolohn des Auszahlungsmonats beträgt dann CHF 12'000 und fällt in die Stufe von CHF 11'951 bis CHF 12'000. Dort gilt ein Satz von 15.59 %. Sie ziehen in diesem Monat 15.59 % von CHF 12'000 ab, also CHF 1'870.80.
Die übrigen Lohnabzüge rechnet der Brutto-Netto-Lohnrechner. Ratgeber gibt es zur Lohnabrechnung und zum Lohnausweis.
Anmeldefrist und Tarifeinstufung im Kanton St. Gallen
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (Kanton St. Gallen, Quellensteuer). Wer den Ausweis C erhält oder eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Ausweis C heiratet, wird ab Beginn des folgenden Monats ordentlich besteuert. Nach einer Trennung oder Scheidung von diesem Ehegatten ziehen Sie die Quellensteuer ab Beginn des folgenden Monats wieder ab.
Sie melden die Person bis 8 Tage nach Stellenantritt mit dem Anmeldeformular beim Kantonalen Steueramt an. Das Steueramt legt den Tarif nach Zivilstand, Kinderzahl und Konfession fest und bestätigt ihn schriftlich. Für eine provisorische Einstufung verweist der Kanton auf seinen Entscheidungsbaum Tarifcode.
Fragen, auch zu einer verspäteten Anmeldung, beantwortet die Abteilung Quellensteuer des Kantonalen Steueramts, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen. Per E-Mail erreichen Sie die Abteilung unter ksta.quest@sg.ch.
Abrechnung mit dem Steueramt und 1 % Bezugsprovision
Sie behalten die Quellensteuer zurück, sobald der Lohn fällig ist (Art. 88 DBG). Der Person bestätigen Sie den Abzug. Die Steuer liefern Sie periodisch dem Kantonalen Steueramt ab. Sie rechnen mit dem Steueramt ab und gewähren dem Amt Einblick in alle Unterlagen. Sie haften für die Entrichtung der Quellensteuer von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Sie erhalten in St. Gallen eine Bezugsprovision von 1 % des Quellensteuerbetrags. Der Satz gilt bei elektronischer Abrechnung wie auf Papier. In diesem Beispiel sind das 1 % von CHF 600.60, also CHF 6.01 pro Monat.
Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von mindestens CHF 120'000 im Steuerjahr wird die Person nachträglich ordentlich veranlagt (Art. 9 QStV). Bei Ehepaaren mit zwei Einkommen genügt es, wenn eine der beiden Personen diese Schwelle erreicht.
Der Weg zum ersten Abzug in St. Gallen in vier Schritten
- Anmeldeformular des Kantonalen Steueramts ausfüllen und fristgerecht einreichen (Kanton St. Gallen, Quellensteuer).
- Schriftliche Bestätigung des Steueramts abwarten und den bestätigten Tarifcode in die Lohnabrechnung übernehmen.
- Bei jeder Lohnzahlung den Satz zum Bruttolohn des Monats aus dem Tarif nehmen und die Steuer zurückbehalten.
- Der Person den Abzug bestätigen und die Steuer dem Kantonalen Steueramt abliefern.
Nach der Ablieferung rechnen Sie mit dem Kantonalen Steueramt ab. Tabulo übernimmt in der Lohnbuchhaltung die Lohnabrechnungen samt Quellensteuer zu den publizierten Preisen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Quellensteuer in St. Gallen bei CHF 6'000 brutto?
Im Tarif A0N sind es 2026 10.01 %, also CHF 600.60 pro Monat (ESTV-Tarifdatei St. Gallen).
Wo finde ich die offiziellen Tarife 2026 für St. Gallen?
Der Kanton veröffentlicht die Tarife als PDF auf seiner Seite Quellensteuern unter Formulare und Wegleitungen.
Rechnet St. Gallen mit dem Monats- oder dem Jahresmodell?
St. Gallen rechnet mit dem Monatsmodell. Das Jahresmodell verwenden nur die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis.
Wie rechne ich für Mitarbeitende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton?
Den Kanton wählen Sie im Quellensteuer-Rechner Schweiz. Eigene Seiten haben Zürich, Aargau, Luzern, Solothurn und Basel-Stadt.