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Quellensteuer Basel-Stadt 2026

Lohnstufe, Satz und Abzug der Quellensteuer im Kanton Basel-Stadt für Ihren Bruttolohn und Tarifcode berechnen.

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Mit 10.59 % rechnen Sie als Arbeitgeber bei der Quellensteuer Basel-Stadt 2026, wenn der Bruttolohn CHF 6'000 im Monat beträgt (ESTV-Tarifdatei Basel-Stadt, Stand 2026). Im Beispiel sind das CHF 635.40 mit dem Tarifcode A0N, der für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer steht. Sie ziehen den Betrag vom Lohn ab und zahlen ihn der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Lohnstufe und Satz für eine Mitarbeiterin aus Riehen

Basel-Stadt rechnet im Monatsmodell (Wegleitung Basel-Stadt 2026). Der Satz der Lohnstufe gilt jeweils für den ganzen Bruttolohn des Monats.

Ihre Mitarbeiterin wohnt in Riehen, ist ledig, kinderlos und zahlt keine Kirchensteuer. Ihre CHF 6'000 brutto gehören im Tarif A0N zur Stufe von CHF 5'951 bis CHF 6'000. Für diese Stufe gelten 10.59 %. Sie ziehen CHF 635.40 im Monat ab.

Die Riehener Rechnung im Rechner öffnen. Was sonst vom Lohn abgeht, rechnet der Brutto-Netto-Lohnrechner.

Zuerst abrechnen, überweisen nach der Rechnung des Kantons

Fällig wird die Quellensteuer, sobald Sie den Lohn auszahlen oder gutschreiben (Wegleitung Basel-Stadt 2026). Die Abrechnung reichen Sie grundsätzlich innert 30 Tagen seit Fälligkeit ein. Danach stellt Ihnen die Steuerverwaltung Rechnung, und diesen Betrag überweisen Sie.

Für Ihren Aufwand behalten Sie eine Bezugsprovision von 2 % des geschuldeten Steuerbetrags direkt ein (Stand 2026). Im Beispielmonat aus Riehen sind das CHF 12.71. Die Provision steht Ihnen zu, wenn Sie rechtzeitig abrechnen und abliefern.

Bei Arbeitnehmenden mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haften Sie dafür, dass die Quellensteuer bezahlt wird (Art. 88 Abs. 3 DBG). Ziehen Sie vorsätzlich oder fahrlässig nichts oder zu wenig ab, zahlen Sie in jedem Fall nach, mit Verzugszins.

Dezember mit 13. Monatslohn: im Beispiel CHF 1'989.60

Auf dem 13. Monatslohn ziehen Sie die Quellensteuer grundsätzlich in dem Monat ab, in dem Sie ihn auszahlen (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45). Kommt ein voller 13. Monatslohn einmal im Jahr, rechnen Sie ihn für den Satz ganz zum übrigen Lohn dieses Monats.

Die Mitarbeiterin aus Riehen erhält den 13. Monatslohn im Dezember. Ihr Dezemberlohn beträgt damit CHF 12'000 und gehört zur Stufe von CHF 11'951 bis CHF 12'000 mit 16.58 % (ESTV-Tarifdatei Basel-Stadt, Stand 2026). Im Dezember ziehen Sie CHF 1'989.60 ab, in den elf Monaten davor je CHF 635.40.

Verteilt Ihr Arbeitsvertrag den 13. Monatslohn auf die Monate, ziehen Sie die Quellensteuer jeden Monat auf dem gesamten Bruttolohn ab. Fehlt diese Vereinbarung, dürfen Sie ihn für die Steuer nicht selbst auf die Monate aufteilen.

Kirchensteuer ist in den Basler Sätzen mit Y eingerechnet

Die Basler Quellensteuersätze decken die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab (Wegleitung Basel-Stadt 2026). Endet der Tarifcode auf Y, ist auch die Kirchensteuer eingerechnet. Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, erhält einen Code mit N ohne Kirchensteuer. Macht die Person keine zuverlässigen Angaben, wenden Sie A0Y an, bei Verheirateten C0Y.

Mit A0Y statt A0N ziehen Sie bei CHF 6'000 brutto 11.39 % oder CHF 683.40 ab (ESTV-Tarifdatei Basel-Stadt, Stand 2026).

Vorne im Code steht der Tarifbuchstabe, in der Mitte die Kinderzahl von 0 bis 9. Die vier wichtigsten Buchstaben:

BuchstabeFür wen
AAlleinstehende
BVerheiratete mit einem Einkommen
CVerheiratete mit zwei Einkommen
HAlleinerziehende

Quelle: Quellensteuerverordnung, Stand 2026.

In der Regel entscheidet der Wohnkanton, ab CHF 120'000 folgt die Veranlagung

Die Quellensteuer müssen Sie bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C abziehen, die steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben (Wegleitung Basel-Stadt 2026). Die Pflicht entfällt für Verheiratete in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, wenn ein Ehegatte das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C hat (Art. 83 DBG).

Für Personen, die in der Schweiz wohnen, zählt der Wohnkanton und nicht der Sitz Ihres Betriebs. Den Basler Tarif wenden Sie bei ihnen an, wenn sie bei Fälligkeit des Lohns steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in Basel-Stadt haben (Art. 107 DBG). Für andere Wohnkantone gibt es die Seiten Zürich, Aargau, St. Gallen, Luzern und Solothurn.

Grenzgänger folgen eigenen Regeln, die der Rechner nicht abbildet und zu denen die Steuerverwaltung Basel-Stadt, Quellensteuer Auskunft gibt.

Erreicht das Bruttoerwerbseinkommen der Person im Steuerjahr CHF 120'000, folgt zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Art. 9 QStV, Stand 2026). Bei Ehepaaren mit zwei Einkommen genügt es, wenn ein Ehegatte die Schwelle erreicht. Die Veranlagung gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht. Sie ziehen die Quellensteuer in dieser Zeit weiter ab. Bezahlte Beträge werden zinslos an die ordentliche Steuer angerechnet.

Von den Personalien bis zur Rechnung der Steuerverwaltung

  1. Klären Sie mit der Person Zivilstand, Zahl der Kinder und Konfession (ESTV, Kreisschreiben Nr. 45).
  2. Melden Sie die Beschäftigung innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsbeginn mit dem amtlichen Anmeldeformular der Steuerverwaltung. Rechnen Sie elektronisch ab, können Sie die Beschäftigung mit der monatlichen Abrechnung melden.
  3. Legen Sie den Tarifcode fest und holen Sie den Satz aus den Tariftabellen 2026 der Wegleitung oder aus dem Quellensteuer-Rechner.
  4. Ziehen Sie die Quellensteuer bei jeder Auszahlung ab und halten Sie den Abzug in der Lohnabrechnung fest.
  5. Reichen Sie die Abrechnung grundsätzlich innert 30 Tagen seit Fälligkeit ein. Überweisen Sie erst, wenn die Rechnung der Steuerverwaltung vorliegt.

Tragen Sie die 8 Tage ab Arbeitsbeginn schon bei der Vertragsunterschrift in Ihren Kalender ein. Abrechnung und Lohnausweis übernimmt auf Wunsch die Lohnbuchhaltung von Tabulo zu den publizierten Preisen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Quellensteuer in Basel-Stadt bei CHF 6'000 brutto?

Im Tarif A0N sind es 2026 10.59 %, also CHF 635.40 im Monat (ESTV-Tarifdatei Basel-Stadt). Im Tarif B0N für Verheiratete mit einem Einkommen und ohne Kinder sind es 3.52 % oder CHF 211.20.

Wo finde ich die offiziellen Tarife 2026 für Basel-Stadt?

Die Tabellen mit allen Lohnstufen stehen in der Wegleitung mit Tariftabellen 2026 der Steuerverwaltung, Tarifcode A ab Seite 39. Der Kanton veröffentlicht das PDF auf seiner Informationsseite zur Quellensteuer.

Was gilt für Grenzgänger aus Deutschland?

Mit Ansässigkeitsbescheinigung gelten die Tarife L, M, N, P und Q mit höchstens 4.5 % des Bruttolohns (Wegleitung Basel-Stadt 2026, Stand 2026). Ohne gültige Bescheinigung oder bei Nichtrückkehr an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr ziehen Sie die volle Steuer ab.

Wen kontaktiere ich bei Fragen zur Quellensteuer in Basel-Stadt?

Zuständig ist die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt, Quellensteuer, Fischmarkt 10, 4001 Basel. Anfragen gehen über das Kontaktformular auf bs.ch oder an quellensteuer@bs.ch.

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